Rathaus aktuell: Hamburg verbietet Glühwein to go
(ha). Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage werden mit der vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung die bestehenden Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Zusätzlich werden der […]