(ha). Während eines ProViDa-Dienstes trafen Beamte der Verkehrsdirektion 2 auf einen verunfallten Motorradfahrer ohne Fahrerlaubnis, ahndeten eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung im Elbtunnel und zogen einen berauschten Touristen auf der Köhlbrandbrücke aus dem Verkehr.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Im Rahmen ihrer Streifenfahrt bemerkten die Beamten gegen 20 Uhr am 27. Februar 2020 in der Zeppelinstraße in Fahrtrichtung Norderstedt eine Unfallstelle, die durch Pkw-Fahrer abgesichert wurde. Im Begleitgrün der Straße lag eine Kawasaki ZZR (147 PS), die einen Totalschaden aufwies. Der 23-jährige unverletzte Fahrer hatte durch einen Fahrfehler zuvor die Kontrolle über die Maschine verloren und war von der Straße abgekommen. Bei der Überprüfung des 23-Jährigen stellten die Beamten sodann fest, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Seine praktische Fahrprüfung sollte heute stattfinden, fällt aber nach Benachrichtigung der Führerscheinstelle nun aus. Das auf den 23-Jährigen zugelassene Motorrad wurde sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Nachdem die Beamten ihre Streifenfahrt wieder aufgenommen hatten, wurden sie auf der Bundesautobahn 7 auf den Fahrer eines Pkw BMW 520d aufmerksam, der die Anschlussstelle (AS) Waltershof mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auffuhr.
Im Arbeitsstellenbereich dokumentierten die Beamten dann eine Geschwindigkeit von 125 km/h bei erlaubten 60 km/h und im Elbtunnel sogar eine Geschwindigkeit von 175 km/h bei erlaubten 80 km/h. Nachdem der Raser mit 120 km/h den Baustellenbereich in Höhe AS Waltershof passierte, wurde er angehalten und überprüft. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 29 Jahre alten Mann, den nun ein Bußgeld in Höhe von 1.480 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten und vier Punkte im Fahreignungsregister erwartet.
Kurze Zeit später wurden die Beamten auf einen schlangenlinienfahrenden Raser auf Köhlbrandbrücke aufmerksam. Auf dem Brückenkopf fuhr der Fahrer mit seinem VW Polo 91 km/h bei erlaubten 50 km/h und auf der Abfahrt erreichte er eine Geschwindigkeit von 102 km/h bei erlaubten 60 km/h. Außerdem fiel der Fahrer durch starke Beschleunigungen und wiederrum grundloses Bremsverhalten auf. Bei der anschließenden Überprüfung zeigte der 35-jährige Spanier drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain, THC, Amphetamine und Metamphetamine. Anschließend wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Eine Verkehrsstrafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde gegen ihn gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Mietwagen, der verkehrssicher abgestellt wurde.
Die Beamten der Verkehrsdirektionen werden weiterhin gezielt die Fahrzeugführer aus dem Verkehr ziehen, die mit ihrem Fehlverhalten folgenschwere Verkehrsunfälle riskieren.
Was darf ins Hand- und Reisegepäck und was nicht?
(ha). Aufgrund steigender Terrorgefahr verändern sich die Flug- und Reisebedingungen laufend. Deshalb gibt der Airport Hamburg aktuelle Tipps und Ratschläge an alle Passagiere, damit sie beim Checkin nicht sprichwörtlich auf den Bauch fallen. Gerade beim Handgepäck begehen viele Reisende Fehler: denn es gibt nun mal eine Liste an Gegenständen, die nicht in Koffer und Handgepäck gehören. Damit einem reibungslosen Start in den Urlaub nichts im Wege steht, sollten sich Passagiere bereits vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen für das Hand- und Reisegepäck informieren.
So packe ich meinen Koffer richtig
Gegenstände wie Butangasbehälter, Nassbatterien, Bleichmittel oder Feuerwerkskörper dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck transportiert werden. Ein Gasfeuerzeug pro Person darf nur direkt am Körper mitgeführt werden, jedoch nicht im Hand- oder Reisegepäck. Die Mitnahme von Benzinfeuerzeugen ist weder im Hand- noch im Reisegepäck zulässig. Einzige Ausnahme: Das Feuerzeug ist neu und noch originalverpackt. Alle spitzen und scharfen Gegenstände wie Messer, Scheren oder auch Wanderstöcke sind an Bord des Flugzeuges nicht erlaubt, können aber im oder als Reisegepäck aufgegeben werden. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die jeweilige Fluggesellschaft.
Flüssigkeiten am besten im Koffer verstauen
Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck transportieren. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung. Ausführliche Informationen hierzu sind im Internet unter www.hamburg-airport.de zu finden.
Was zählt zu Flüssigkeiten?
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.
Achtung: Beim Souvenirkauf auf den Artenschutz achten
Mit einem Souvenir aus fernen Ländern holt man sich die Urlaubsstimmung nach Hause – doch aufgepasst: Viele Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb es verboten ist, Souvenirs von geschützten Tieren aus dem Urlaub mitzubringen. Hierzu zählen zum Beispiel Elfenbeinprodukte, Korallen, Krokodilleder und Felle von Großkatzen. Eine Artenschutzvitrine am Hamburg Airport, die in der Fluggastpier steht, klärt Reisende schon vor dem Start in den Urlaub darüber auf, welche Souvenirs sie meiden sollten.