8 Neuinfektionen am Coronavirus in Hamburg

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Laut Robert Koch-Institut (RKI) können etwa 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus (Coronavirus) positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind etwa 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 8 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.029.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 232 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 209 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Das teilt der Senat in einer Mitteilung mit. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 62 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 27 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus.

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Trauungen: Gäste sind wieder erlaubt

(ha). Ab Montag, dem 18. Mai 2020, dürfen sich bei Trauungen in den Hamburger Trauzimmern wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten. Bisher war im Rahmen der Corona-Pandemie die Anwesenheit in den Trauzimmern auf die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und das Brautpaar beschränkt.

Die Zahl von zehn Personen ist ein grundsätzlicher Rahmen. Dabei ist zu beachten, dass die Personenzahl inklusive Standesbeamtin beziehungsweise Standesbeamten gilt und die weiteren Personen maximal aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die tatsächliche Umsetzung muss sich in Anlehnung an den Betrieb der anderen Publikumsdienststellen vor Ort sowie an den individuellen räumlichen Gegebenheiten orientieren. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln muss dabei immer gewährleistet sein. Die Entscheidung über die tatsächlich erlaube Personenanzahl wird jeweils vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Hamburg weitere Lockerungen beschlossen worden. Die einschlägige Verordnung www.hamburg.de/verordnung/ wurde dementsprechend aktualisiert und gilt nun in einer Fassung vom 13. Mai 2020.


Peinlicher Rechtschreibfehler am Grab von Jan Fedder

Seit dem 24. April 2020 hat Schauspieler Jan Fedder einen Grabstein. Ein Hinweisschild ermahnt die Besucher, leise zu sein und das Grab nicht zu betreten. Fotos: Röhe

(mr). Etwa 60 bis 80 Personen pilgern jeden Tag zur Grabstätte von Volksschauspieler Jan Fedder – und nun werden noch mehr Menschen ans Grab kommen. Knapp drei Monate nach der Beisetzung wurde am 24. April 2020 ein Grabstein mit der Inschrift “Liebe ist unsterblich” aufgestellt. Bislang zierte lediglich ein provisorisches Holzkreuz mit dem Schriftzug Jan Fedder das Grab auf dem Friedhof Ohlsdorf. Seit Ostern sind die Blumen in Herzform arrangiert und verwelkte Blumen und Kränze von der Grabstätte entfernt.

Fedder, der mit den Fernsehserien „Großstadtrevier“ und „Neues aus Büttenwarder“ TV-Geschichte schrieb, war am 30. Dezember 2019 in seiner Wohnung im Stadtteil St. Pauli verstorben.

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