Mann fährt in Langenhorn in ein Einsatzfahrzeug der Polizei

Polizisten bauen gerade einen Blitzanhänger auf. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Am Montagabend gegen 18.30 Uhr fuhr ein 39-Jähriger mit seinem Pkw auf der Tangstedter Landstraße in einen Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen der Polizei, nachdem er zuvor geblitzt worden war. Polizeikräfte nahmen den Mann im Anschluss vorläufig fest.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen befuhr der Mann mit seinem Ford die Tangstedter Landstraße in Richtung Norden, als er aufgrund der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von einem zivilen Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GÜKw) gemessen worden war. Kurz danach kehrte der Fahrer um, fuhr augenscheinlich gezielt zweimal in die linke Fahrzeugseite des GÜKw und beschädigte das Fahrzeug. Zu diesem Zeitpunkt saß ein Angestellter der Polizei auf der Rückbank des Fahrzeugs, der durch den Angriff allerdings nicht verletzt wurde.

Nachdem der Autofahrer den GÜKw beschädigt hatte, stieg er aus seinem Fahrzeug aus und übergab dem Polizeiangestellten eigenständig seine Fahrzeugpapiere. Anschließend wurde der Mann, bei dem es sich um einen 39-jährigen Syrer handelt, widerstandslos durch hinzugezogene Funkstreifenwagenbesatzungen vorläufig festgenommen. Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm am Montagabend die ersten Ermittlungen.

Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der 39-Jährige dem Untersuchungsgefängnis zugeführt und anschließend mangels Haftgründen entlassen. Die Ermittlungen dauern an.

Konrads Kommentar: Wie bitte? Da fährt ein Mann absichtlich gegen ein anderes Auto und gefährdet Menschenleben? Dann wird er zum Polizeipräsidium nach Alsterdorf gebracht und muss polizeiliche Maßnahmen über sich ergehen lassen. Dort werden beispielsweise Fotos gefertigt, Fingerabdrücke genommen und Angaben wie Größe, Gewicht und Auffälligkeiten (Naben, Tattoos, etc.) erfasst. Er kommt zunächst ins Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis und wird dann mangels Haftgründen entlassen?

Liebe Richterin, lieber Richter: wenn ein Mann, egal ob Syrer oder nicht, mit so einer kriminellen Energie bereit ist, einmal Menschenleben zu gefährden, dann ist er auch ein zweites Mal dazu fähig! Die Entscheidung ist ein Fehler! Ganz klar ist hier der Haftgrund der Wiederholung zu sehen. Punkt.

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