Gericht: ALG 2-Empfänger bekommt 20 FFP2-Masken pro Woche

446 Euro – das ist der Regelbedarf an Leistungen gemäß ALG 2 ("Hartz 4"). Foto: FoTe Press

(mr). 446 Euro stehen einem Bezieher von ALG 2 (umgangssprachlich „Hartz 4)“ aktuell als Regelleistung monatlich zu. Davon muss der Leistungsempfänger alles bezahlen: Stromkosten, Telefongebühren, Lebensmittelkosten, Bekleidung, Inneneinrichtung für die Wohnung, Wohninstansetzung – um einige Beispiele zu nennen. Da bleibt am Monatsende nicht viel, vielleicht sogar gar nichts übrig. Geht der Kühlschrank kaputt, muss auch der von diesem Regelsatz bezahlt werden. Angemessene Miet- und Heizkosten werden zusätzlich vom Jobcenter bezahlt. Auch ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 100 Euro hilft da nicht viel.

Stephan K. (Name geändert, ist der Redaktion bekannt) kennt das Problem: „Ich bin seit mehreren Jahren selbständig und erhalte aufstockendes ALG 2, weil meine Einnahmen nicht ausreichen. Ziehe ich meine laufenden Kosten ab, die entstehenden, um meine Einnahmen zu erzielen, bleibt nicht viel Gewinn übrig“, sagt Stephan K. Er muss jeden Cnet zweimal umdrehen. Seit Einführung der Maskenpflicht in Hamburg, die einen beim Einkaufen oder dem Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel zwingt, mindestens eine so genannte OP-Maske zu tragen, sind seine Lebenshaltungskosten gestiegen.

Urteil in Karlsruhe: Jobcenter muss FFP2-Masken bezahlen

Das gleiche Problem hatte vor kurzem auch ein Bezieher von ALG 2 in Karlsruhe. Aber: er klagte gegen sein zuständiges Jobcenter. Das Sozialgericht urteilte, dass das Jobcenter ihm FFP2-Masken zahlen muss. Laut Urteil hatte der Kläger einen besonderen Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken glaubhaft gemacht, wie es in einer Presseerklärung heißt. Ohne Mund-Nase-Bedeckungen dieses Standards seien Empfänger von Grundsicherungsleistungen (zum Beispiel ALG 2) in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt.

Wie es in dem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Az. S 12 AS 213/21 ER – SG Karlsruhe vom 11.02.2021) weiter heißt, müssten nach etwa drei Monaten Lockdown auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.

Gemäß des Urteils stehen dem klagenden Leistungsempfänger wöchentlich 20 FFP2-Masken oder eine Geldleistung in Höhe von 129 Euro monatlich zu. Es handelt sich zwar um einen Einzelfall, der aber dennoch richtungsweisend ist.

Wie geht Hamburg mit diesem Urteil um?

„Bei dem (…) Verfahren handelt es sich um die Stattgabe eines Eilantrags des Sozialgerichtes Karlsruhe. Diese Entscheidung gilt zunächst einmal nur für diesen konkreten Einzelfall. Somit ist das Urteil des Sozialgerichts der Stadt Karlsruhe für Jobcenter team.arbeit.hamburg nicht bindend“, teilt Sprecherin Heike Böttger auf Nachfrage Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau mit und verweist auf eine Erklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, demnach allen Leistungsempfängern ein einmaliger Zuschuss von 20 Euro gewährt werden soll.

ALG2-Empfänger können auch in Hamburg klagen

Der ALG 2-Empfänger in Karlsruhe bekommt 20 FFP2-Masken oder 129 als Geldleistung – jeden Monat (bis zunächst Juni 2021). In Hamburg erhält jeder Leistungsempfänger einmalig 20 Euro. Was sagt die Sozialbehörde dazu? „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir davon absehen, Gerichtsurteile zu bewerten“, teilt Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde mit.

Der Kammerbeschluss des Sozialgerichts Karlsruhe (AZ. S 12 AS 213/21 ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de) ist rechtskräftig, wie es heißt. In Hamburg kann jeder Bezieher von ALG 2 auch einen Mehrbedarf bei seinem zuständigen Jobcenter stellen. Kommt das Jobcenter dem nicht nach, kann jeder einen Widerspruch einlegen und sogar vor dem Sozialgericht klagen. Die Verfahren bei den Sozialgerichten sind für ALG2-Empfänger grundsätzlich gebührenfrei. Wenn sie die Klage nicht selbst erheben möchten, kann ein Anwalt beauftragt werden. Die Kosten des Anwaltes können über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden, sodass keine Kosten entstehen.

Nach der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


Gewinnspiel Februar: Das Album “Oldschool”

(mr). Mit so vielen Einsendungen zu unserem Gewinnspiel im Dezember 2020 haben wir nicht gerechnet. Haben Sie vielen Dank, liebe Leserinnen und Leser. 

Auch im Februar 2021 verlosen wir wieder Alben, dieses Mal drei Exemplare “Oldschool” von Nena. Wenn Sie ein Fan der in Hamburg-Rahlstedt lebenden Sängerin sind oder zumindest die Musik sehr gerne hören, dann machen Sie mit.

Hier geht es zum Gewinnspiel Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau.