(mr). Die Kneipe „Zum Schellfischposten“ ist nicht nur die älteste Seemannskneipe in Hamburg-Altona, sondern auch regelmäßig Drehort für die beliebte ARD-Unterhaltungsshow „Inas Nacht“. In den vergangenen Tagen wurden wieder neue Folgen produziert, unter anderem mit Marianne Rosenberg, Bülent Ceylan und vielen weiteren. Am Sonntag (28. April) gab sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Ehre, Auf Ina Müllers Fragen Rede und Antwort zu stehen. Auch Zuschauer konnten zuvor Fragen auf einen Bierdeckel schreiben und Fragen an den Politiker stellen. So wollte ein Zuschauer wissen, ob Söder lieber Atomkraftwerke oder Winkrafträder vor seinem Wohnhaus hätte. Auf die Antwort müssen die Zuschauer noch etwas warten: die Ausstrahlung der neuen Folgen ist für den Sommer geplant. Wer als Zaungast livebei der Aufzeichnung dabei war, hatte es schwer, die Gespräche mitzuverfolgen. Die Geräuschkulisse war doch sehr laut am Hamburger Hafen.
Eine Antwort war allerdings laut und deutlich zu verstehen: auf die Frage, ob Markus Söder lieber München oder Hamburg möge, antwortete der Berufspolitiker schlicht und einfach, dass er aus Nürnberg komme und daher diese Stadt bevorzuge. Gelächter bei den Zuschauern.
Seit 2007 moderiert Ina Müller (zunächst im NDR-Fernsehen, danach in der ARD) ihre Late-Night-Show „Inas Nacht“. Im Jahr 2008 hat sie den Deutschen Fernsehpreis, 2009 den Deutschen Comedypreis und 2010 den Grimme-Preis erhalten. Hier gibt es alle Informationen zur Sendung. Als weitere Gäste treten die Italienerin Gianna Nannini und Sportler Felix Neureuther in der Sendung mit Markus Söder auf.
Immer mehr Zelte für Flüchtlinge: Hamburg platzt aus allen Nähten
(ha/mr). Monat für Monat kommen Hunderte Geflüchtete in Hamburg an. Sie werden teilweise in Hotels und Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Um angesichts der nach wie vor angespannten Situation bei der Unterbringung von Schutzsuchenden eine bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen sicherzustellen, hat der Senat am26. März 2024 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes (Zweites Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen) zur Reaktivierung des § 14a SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) in die Bürgerschaft einzubringen. Die Regelung war zuletzt Anfang 2017 ausgelaufen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt seit Februar 2022 für die größten Fluchtbewegungen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Hinzu kommt, dass die Zugangszahlen im Asylbereich zuletzt wieder deutlich und kontinuierlich angestiegen sind. Von den in Hamburg in den Jahren 2022 und 2023 Verbliebenen hatten 37.330 Personen einen öffentlich-rechtlichen Unterbringungsbedarf, darunter waren allein 23.879 Schutzsuchende aus der Ukraine.
Die Regelung ermöglicht wie bereits zeitweilig in den Jahren 2015 bis 2017 eine vorübergehende und zeitlich befristete Sicherstellung von ungenutzten beziehungsweise leerstehenden Immobilien gegen Entschädigung und ist zeitlich bis 31. März 2026 befristet. Damals wie heute soll die rechtliche Handlungsfähigkeit der verantwortlichen Behörden gesichert werden, um den staatlichen Schutzauftrag gewährleisten zu können und Obdachlosigkeit für schutzsuchende Menschen in jedem Fall zu verhindern, wenn die Platzkapazitäten nicht mehr schnell genug ausgeweitet oder wegfallende Plätze nicht rechtzeitig ersetzt werden können. Eine nahezu gleichlautende Gesetzesänderung hatte die Bürgerschaft im Oktober 2015 beschlossen. Die Regelung musste nach seinem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 2015 nicht angewendet werden und lief Ende März 2017 aus.
Trotz der erfolgreichen Anstrengungen der zuständigen Behörden in den vergangenen Monaten, die Zahl der Unterkunftsplätze seit 2020 um 55 Prozent auf zuletzt mehr als 54.000 Plätze zu steigern, bedarf es in den nächsten Monaten dringend weiterer zusätzlicher Unterkünfte. Die zuständigen Behörden und F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) prüfen mit Hochdruck fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten respektive zu erhalten. Sowohl Fachbehörden, Bezirksämter als auch die Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen sind permanent gefordert, potenziell geeignete Liegenschaften zu identifizieren und zu melden. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Not- und Interimskapazitäten (wie Messe- oder Gewerbehallen, Bürogebäude und Zelte), als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein.
Auch Parks, wie bereits 2015 unter anderem der Jenfelder Moorpark, könnten wieder als vorübergehende Zeltstädte verwendet werden.