(mr). „Für Hamburg besteht eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr terroristischer Anschläge, die sich jederzeit konkretisieren kann. Dabei kann jeder Ort, an dem Menschen in größerer Anzahl anzutreffen sind, potenzielles Ziel eines Anschlages sein“, teilt der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 20.9.2017 von Detlef Ehlebracht (AfD) mit. Eine Sicherung mit festen Schutzvorkehrungen sei aufgrund der Vielzahl und der Heterogenität potenzieller Anschlagsorte nicht realisierbar. In naher Zukunft werde aber geprüft, ob für den stark frequentieren Veranstaltungsraum Heiligengeistfeld der Einsatz von hydraulischen Polleranlagen sinnvoll ist. Um den Transportaufwand und die Kosten zu verringern, werde derzeit geprüft, an welchen Stellen eine dauerhafte Installation von technischen Sperren möglich und sinnvoll ist, heißt es weiter in der Antwort. Wer Veranstaltungen wie den Hafengeburtstag, das Alstervergnügen, den Dom, die Cruise Days, den Disco-Move oder beispielsweise den Schlagermove besuchen möchte, wird wohl weiterhin an meterlangen Zäunen, schweren Betonklötzen, Wassertanks, mobilen zaunartigen Fahrzeugbarrieren oder auf der Fahrbahn quer stehenden LKW vorbei gehen. An vielen Eingängen stehen meist schwer bewaffnete Polizisten oder Personen von privaten Sicherheitsdiensten. Seit dem islamistischen Weihnachtsmarkt-Anschlag in Berlin Ende 2016, bei dem ein Mann mit einem zuvor gestohlenen LKW mutwillig in eine Menschenmenge gerast ist und mehrere Passanten tötete, steht die Sicherheit bei Großereignissen im Mittelpunkt – auch bei uns in Hamburg. Damit solche Anschläge verhindert werden, wurden seit dem Anschlag im Dezember 2016 mehrere Dutzend Events gesichert – in einem Ausmaß, wie es die Hansestadt noch nie zuvor erlebt hat. Vor allem hat die zusätzliche Sicherheit ihren Preis: „Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen trägt der Veranstalter. Soweit die Stadt Hamburg als Veranstalter auftritt, sind die entstehenden Kosten von der Stadt zu tragen“, heißt es als Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage. Bei Großveranstaltungen werde regelhaft ein umfassendes und individuelles Sicherheitskonzept mit dem Veranstalter abgestimmt, bei dessen Erstellung die Polizei und Bezirksämter mitwirken. Verantwortlich für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sei der Veranstalter; er trägt auch die entstandenen Kosten. Bei Großveranstaltungen privater Träger erfolge eine polizeiliche Überprüfung des abgestimmten Sicherheitskonzeptes und damit auch der aufgestellten Absperrungen im Rahmen des Einsatzgeschehens. Soweit eine behördliche Aufstellung erfolgt, werde diese durch die Behörde für Inneres und Sport beziehungsweise durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Ausrichter überwacht. In Rede stehende technische Absperrungen werden auf allen größeren Veranstaltungen seit Dezember 2016 eingesetzt. Je nach gefährdeten Zufahrtsmöglichkeiten und Anforderungen an die Zugänglichkeit werden bewegliche Barrieren unter anderem in Form von Fahrzeugen, gefüllten Wassertanks, Big Bags (Schwerlast-Gewebesäcke mit 1 m³ Fassungsvermögen), stationäre Betonquader (sogenannte Betonschweine), oder Betonquader, die mit abnehmbaren, schweren Drahtseilen verbunden sind, eingesetzt.
Sprich: jeder Veranstalter, der zusätzlich Gabelstapler oder Kräne ordern und damit Betonklötze, Wassertanks, Zäune oder Betonstein-Drahtseil-Kombinationen aufstellen muss, hat zunächst höhere Kosten. Diese wird er früher oder später auf die Standgebühr oder eventuelle Eintrittsgelder aufschlagen, die wiederum letztendlich auf den Besucher abgewälzt werden.