(mr). Das Jahr 2018 wird dank der günstig liegenden „Brückentage“ ein ideales Jahr für Arbeitnehmer. Mit vier Urlaubstagen können alle Arbeitnehmer bis zu neun freie Tage herausholen. Den Anfang macht gleich die Neujahrsbrücke. Wer sich vom 2. bis 5. Januar frei nimmt, kann ganze neun Tage Freizeit ergattern. Arbeitnehmer, die vier Urlaubstage in der Kalenderwoche 21 einreichen, haben dann den Pfingstmontag (21. Mai 2018) sowie mit den Wochenenden davor und dahinter ebenfalls neun Tage frei. Auch über die Osterfeiertage können Arbeitnehmer eine Brücke bauen: sie müssen je vier Urlaubstage vor und nach Ostern einreichen und erhalten somit ganze 16 Tage Freizeit. Wem über Ostern zehn freie Tage ausreichen, kann vom 26. bis 29. März 2018 Urlaub einreichen. Eine weitere Brücke bietet im Mai an: mit seinen Feiertagen „Tag der Arbeit“ und „Christi Himmelfahrt“ ergibt sich die Möglichkeit aus acht Urlaubstagen insgesamt 16 freie Tage freizuschaufeln. Der „Tag der deutschen Einheit“ fällt im Jahr 2018 auf einen Mittwoch. Wer auch in der dieser Woche vier Urlaubstage bei seinem Chef einreicht, hat somit die Einheitsbrücke bestehend aus neun freien Tagen gebaut. Im Dezember können rund um die beiden Weihnachtsfeiertage ebenfalls einige freie Tage herausgeholt werden. Wer am 24., 27., 28. und 31. Dezember frei nimmt, kann sage und schreibe ganze elf Tage mit der Familie verbringen oder eine Urlaubsreise in wärmere Gefilde unternehmen. Weitere Informationen zu den Brückentagen spezial in Hamburg erhalten Sie hier.