Ausstellung „Eine Krankheit – 1000 Gesichter“ am Flughafen

Marina Proksch-Park und Daniel Proksch präsentieren ihre Ausstellung "Eine Krankheit – 1000 Gesichter‘“ am Flughafen Hamburg. Foto: ha/ Michael Penner

(ha). „Eine Krankheit – 1000 Gesichter“ – so heißt die neue Ausstellung der Fotokünstlerin Marina Proksch-Park im Wartebereich der Gates C09 bis C14 des Hamburger Flughafens. Die ausdrucksstarken Fotografien der Ausstellung sind im Rahmen des Projekts „Flugkraft“ entstanden – einem Fotoprojekt gegen Krebs, welches Marina Proksch-Park Anfang 2013 ins Leben gerufen hat. Ziel des Projekts ist es, Krebspatienten und ihre Familien auf allen Ebenen zu entlasten und zu unterstützen – sowohl emotional als auch finanziell. Betroffenen sollen neuer Mut, Kraft und Selbstbewusstsein geschenkt werden. Reisende können die Bilder bis Ende Dezember 2017 betrachten. Mit dem Projekt „Kunst am Gate“ bietet der Flughafen Kunstschaffenden aus der Region eine Plattform. „Im Rahmen unseres Projekts ‚Kunst am Gate‘ bieten wir einmal im Jahr einem sogenannten ‚Herzensprojekt‘ in unseren Ausstellungsflächen eine Plattform – also Kunstprojekten, die einen guten Zweck unterstützen“, sagt Nicole Kudenholdt, Projektmitglied bei „Kunst am Gate“. „Die Arbeit von FLUGKRAFT halten wir für äußerst unterstützenswert. Wir hoffen, dass die Ausstellung in unseren Kunstgates dafür sorgt, dass das Projekt deutschlandweit und auch international noch mehr Aufmerksamkeit erfährt und dass dadurch noch mehr Betroffenen sowie ihren Familien geholfen werden kann.“ Die Fotokünstlerin Marina Proksch-Park hat in fünf Jahren über 200 krebskranke Menschen während der Therapiezeit fotografisch begleitet. „Flugkraft“ ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit über 100 ehrenamtlichen Helfern, die sich zur Aufgabe gemacht hat, kranken Menschen und deren Familien in der Sturmzeit unter die Arme zu greifen. Ob fotografische Begleitung während der Therapie, finanzielle Entlastung oder auch sonstige aktive Unterstützung – „Flugkraft“ hilft vor Ort. Bei dem Projekt geht es darum, den betroffenen Kindern und Erwachsenen sowie deren Familien durch kostenlose Fotos und bundesweit angebotene Schmink-, Foto- und Haarworkshops positive psychologische Momente zu schenken. Ziel ist es, die Heilung zu unterstützen, das Selbstbewusstsein der Betroffenen und Familien zu stärken, besondere Erinnerungen zu schaffen, Angst zu reduzieren, Trost zu spenden und zu helfen, die Ereignisse anders zu bewerten.“Flugkraft“  unterstützt Bedürftige auch finanziell, beispielsweise bei medizinischen Behandlungen oder Erholungsurlauben. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über Spenden, Sponsoren, Schenkungen und Erbschaften. Weitere Informationen zu dem Projekt sind unter www.flugkraft.de oder per Mail an flugkraft@gmx.de erhältlich.

Über das Projekt „Kunst am Gate“

Bereits seit Anfang 2016 bietet das Projekt „Kunst am Gate“ Künstlern aus der Nachbarschaft die Möglichkeit, ihre Werke am Flughafen auszustellen. Die Kunstausstellungen wechseln mehrmals pro Jahr. Das Projekt ist Teil des neugestalteten Pierambientes am Hamburg Airport. In den vergangenen Monaten wurden bereits mehrere Wartebereiche an den Gates modernisiert und präsentieren sich nun in modernen Designs mit typisch Hamburger Akzenten. „Kunst am Gate“ trägt seinen Teil dazu bei, den Passagieren am Hamburg Airport die Wartezeit auf ihren Flug noch angenehmer zu gestalten. Interessierte Kunstschaffende und -initiativen aus der Region können sich unter der E-Mail-Adresse kunst@ham.airport.de für die etwas andere Ausstellungsfläche am Hamburg Airport bewerben.


Erpressung mit Nacktbildern: Vor der Webcam nicht ausziehen

Jugendliche werden dazu aufgefordert, sich im Chat vor laufender Webcam nackt auszuziehen. Dies nutzen böse Menschen aus und erpressen später die Jugendlichen mit dem aufgezeichneten Material. Es werden meistens Geldbeträge von mehreren Hundert Euro gefordert, damit das Fotomaterial nicht verbreitet wird. Symbolfoto: FoTe-Press

(np). Es beginnt meist ganz harmlos mit banalen Fragen nach dem Alter, Wohnort und den Hobbys. Schnell werden dann aber Fragen auf sexueller Basis gestellt: „Hast du einen Freund?“, „Wie oft hattest du schon Sex?“ oder „Hast du Lust auf Cybersex?“.  Es folgen Fragen nach einer Webcam oder erotischen Fotos. Genau hier lauert die Gefahr, denn im Internet schleichen Gestalten umher, die als Erpresser Kontakt etwa über Facebook, Knuddels, Spin & Co mit Jugendlichen oder jungen Menschen Kontakt aufnehmen. Es wird gechattet oder im Messenger geschrieben – dann fordern böse Menschen, dass sich die Jugendlichen vor laufender Webcam ausziehen oder Nacktfotos von sich machen.

Aber nicht nur Jugendliche, sondern auch Männer, die in Partnerbörsen herum surfen, werden erpresst. In der Vergangenheit ist es auch in Hamburg zu Fällen von Erpressung mit kompromittierenden Fotos oder Videos gekommen. Die Männer kommunizierten dabei per Live-Chat mit Frauen, jedoch wurde parallel ein Live-Videobild gesendet – ohne Sprachübertragung. Das perfide (was die Männer nicht wussten): es waren keine Live-Bilder von den potentiellen Frauen, sondern es wurden bereits vorher aufgezeichnete Videos von jungen, attraktiven Frauen abgespielt. Die vermeintlichen Frauen forderten im Laufe des Gesprächs die Männer dazu auf,  sich ebenfalls vor der Kamera auszuziehen und sogar sexuelle Handlungen an sich zu vollziehen. Nach dem Motto: „Ich trau mich doch schließlich auch, also mach du es doch auch“. Dabei wurden sie allerdings die gesamte Zeit gefilmt. Wer die vermeintlichen Frauen in seiner Facebook-Freundesliste hat oder sie auf Bitten hin aufnahm, hatte nun ein Problem. Die Täter haben in diesem Moment Einblick in die gesamte Freundesliste ihrer Opfer. Diesen Umstand nutzten die Täter und konfrontierten die Männer mit den Nacktbildern und -videos. Dann kam die Forderung der Erpresser: Entweder zahlen die Männer einen gewissen Betrag (meist 500 Euro und mehr) auf ein ausländischen Konto oder sie würden das kompromittierenden Bildmaterial allen Facebook-Freunden öffentlich machen. Die Polizei warnt davor, sich zu sorglos im Internet zu bewegen und Intimitäten mit unbekannten Personen auszutauschen. Auch persönliche Daten sollten nicht einfach weitergeben werden. Gerade Jugendliche sollten auf keinen Fall Nacktbilder von sich verschicken oder sich in einem Chat vor dem Webcam ausziehen – schon gar nicht mit Gesicht! Auch wenn Fremde nach kurzer Zeit vom „normalen Chat“ zum Video-Chat einladen, sollte Skepsis vorhanden sein. Zudem sollten Jugendliche darauf achten, dass auch anderweitig keine heiklen Bilder in Umlauf geraten können, sei es über Whats-App oder anderen Diensten. Denn: sind solche Fotos erst einmal unterwegs, ist eine Kontrolle über diese Fotos nur schwer oder gar nicht mehr möglich. Wer in die Falle getappt ist, sollte umgehend Strafanzeige und -antrag bei der Polizei erstatten. Außerdem wird Betroffenen empfohlen, nicht zu bezahlen. Schließlich werden Opfer dadurch noch mehr erpressbar (wer einmal zahlt, zahlt immer) und außerdem wird das heikle Material trotzdem von miesen Erpressern veröffentlicht. Beweise sollten am besten durch Screenshots des anderen Accounts oder Chatverläufe und Nachrichten gesichert werden. Den Account des Erpressers sollten Betroffene unbedingt aus der Freundes-Liste löschen und den Nutzer melden, damit er gesperrt wird.

Dass Menschen mit Nacktbildern erpresst werden, ist allerdings kein reines Internetphänomen. Dies kann auch mit gestohlenen Fotos aus dem privaten Fotoalbum oder dem Verlust eines Handys passieren. Die Motive der Täter sind vielfältig. Oftmals geht es den Erpressern, die mit der Veröffentlichung gestohlener Nacktfotos drohen, um Geld. Aber auch die Gewaltherrschaft über eine hilflose Person spielt eine Rolle.


„Der Verkehr auf dem Friedhof ist zum Problem geworden“

Von Nicole Petersen. 

Jeden Morgen zwischen 7 und 8 Uhr schlängeln sich mehrere Autokolonnen durch die Straßen. Und das mitten auf einem Friedhof: auf dem Friedhof Ohlsdorf, dem größtem Parkfriedhof der Welt. Berufstätige nutzen morgens und nach Feierabend den eigentlich nur für Besucher für PKW freigegebenen Friedhof als Abkürzungsweg.

„Der Verkehr auf dem Friedhof ist zum Problem geworden“, sagt Rainer Wirz, Bereichsleiter Hamburger Friedhöfe gegenüber dem Hamburger WochenBlatt. Hintergrund: Jeden Morgen zwischen 7 und 8 Uhr ziehen sich lange Autoschlangen durch das 400 Hektar große Friedhofsgelände. viele Berufstätige, die den Friedhof als Abkürzung benutzen – dabei ist der Friedhof Ohlsdorf für den Durchgangsverkehr eigentlich gesperrt. Die Friedhofsverwaltung hat nun „Abkürzern“ und „Durchfahrern“ nun den Kampf angesagt, will nur Besucher haben. Eingangstore sollen kurzfristig während des Berufsverkehrs bis acht Uhr geschlossen bleiben, langfristig ist ein Schrankensystem im Gespräch, so die Friedhofsverwaltung.

Aber es gibt auch so einen Fall: Rentner Udo G. fährt mit seinem Kleinwagen mehrmals im Monat kreuz und quer übers Friedhofsgelände und benutzt auch kleine Wege, die sonst nur dem Friedhofspersonal, Bestattern oder Gärtnereien erlaubt sind mit dem PKW zu befahren. Und das völlig legal, schließlich hat er immer eine Sondergenehmigung im Wagen.
“Am 4. Februar 2013 wurde für die von Ihnen genannte Person eine Genehmigung für die Befahrung der Hauptwege im Schritttempo erteilt. Fußwege und unbefestigte Wege sind ausdrücklich von der Befahrung ausgenommen”, teilt Marc Templin, stellvertretender Leiter Friedhöfe auf Nachfrage der Hamburger Allgemeinen Rundschau mit. Begründung dieser Ausnahmeregelung: “Die Genehmigung wurde vor dem Hintergrund der Beförderung von umfassender Fotoausrüstung für Fotoarbeiten an Gräbern von prominenten Verstorbenen erteilt. Da keine Beschwerden hinsichtlich der Genehmigung vorlagen wurde die Genehmigung am 2. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.”
Das Verhalten auf dem Friedhof ist im Hamburger Bestattungsgesetz und der Hamburger Bestattungsverordnung geregelt, insbesondere in den §§ 6 (Fahrzeuge) und 7 (Verhalten auf dem Friedhof) der Hambuger Bestattungsverordnung. Darin ist auch geregelt, dass die Hamburger Friedhöfe AöR eine Ausnahme für die Benutzung mit PKW gestatten darf. Es werde der Bedarf im Einzelfall geprüft. Fahrzeuge der Friedhofsgärtnereien und Steinmetzbetreibe erhalten ausnahmslos eine solche Genehmigung.
Rentner Udo G. gehört nicht zu dieser Personengruppe, warum hat er eine solche Genehmigung erhalten und wie viele wurden noch auf Privatpersonen ausgestellt?
“Die Genehmigung, befestigte Nebenwege für Fotozwecke zu befahren, wurde nur Herrn G. erteilt, und zwar befristet. Die weiteren Sondergenehmigungen werden an Behinderte beziehungsweise Begleitpersonen von Behinderten erteilt, in der Regel unbefristet. Insgesamt sind dies 21 Sondergenehmigungen. Wir wissen jedoch nicht, ob noch alle 21 Genehmigungen, die über die Jahre erteilt wurden, noch in Anspruch genommen werden”, teilt Lutz Rehkopf, Sprecher des Friedhofes Ohlsdorf mit.
Wie passt es zusammen, dass die Verwaltung auf der einen Seite den Fahrzeugverkehr auf dem Friedhof moniert, aber dann solche Genehmigungen ausgestellt, die ja dazu führen dass sogar überall gefahren werden darf? “Die wenigen Sondergenehmigungen stellen, gemessen am übrigen Friedhofsverkehr, keine Gefährdung oder Störung dar. Außerdem erkennen wir in der Tätigkeit des Fotografen etwas für die Gesellschaft allgemein Nützliches, das dem Friedhof und seinen Besuchern letztlich zu Gute kommt”, rechtfertigt Lutz Rehkopf die Genehmigung. Der Friedhofssprecher wird sogar noch 
ausführlicher: „Viele Menschen kennen Friedhöfe nur von Beerdigungen. Sie nehmen, durch diesen Anlass und ihre Trauer geprägt, nicht immer ein positives Bild des Friedhofs mit. Wenn Menschen mit den historischen Schätzen, seinen Prominenten-Gräbern und seinem grünen Reichtum in anderen Zusammenhängen erlebt wird, wird das positiv erinnert. Die Folge ist, dass das Grab möglicherweise öfters besucht wird – dies ist für den Trauerprozess hilfreich. Es führt möglicherweise auch dazu, dass Friedhofsgäste sich über den Friedhof und ihre Erfahrungen darauf über die Beerdigungen hinaus austauschen und sich dann frühzeitig mit den Themen Tod, Trauer, Abschied beschäftigen. Damit gewinnen sie die Chance, im Trauerfall souveräner zu agieren, in einem Gespräch in der Familie Wünsche festzustellen – im Gegensatz dazu sind „friedhofsferne“ Personen regelmäßig mit den Anforderungen im plötzlichen Todesfall völlig überfordert. Viele Friedhofseinrichtungen sind dazu geschaffen, den Friedhof in anderen Wahnehmungsrahmen positiv erfahrbar zu machen und diesen wichtigen Austausch ermöglichen: auf dem Friedhof selbst das Café Fritz, Friedhofsführungen, das Friedhofsmuseum und die Veranstaltungen, sogar die Friedhofsbänke als Orte des Gesprächs am Grab. Auch im Internet (Homepage mit Prominenten-Liste, die Linkliste für Interessenten, die selbst nicht gerne auf den Friedhof kommen, aber neugierig sind) gäbe es viele Interessenten.“

Außerdem führt Rehkopf fort, dass die vielen Fotografen, die ihre Bilder online stellen, ein Bestandteil dieser wachsenden Friedhofskultur seien. „Es ist uns also recht, wenn privates Engagement diese Objekte wie Gräber, Parkanlagen, Brunnen, Brücken, Gebäude und Personen wie Prominente, Wissenschaftler, Politiker, Geistliche auf dem Friedhof auch für diesen Personenkreis zugänglich macht und damit den Friedhof und die Ideen um ihn herum, die historisch gewachsen sind, bekannter macht. Und daher unterstützen wir, in angemessenem Rahmen, diesen Personenkreis. Im Gegensatz dazu verfolgen die Durchfahrer ihre eigenen, nur für sie nützlichen Zwecke. Ich denke, der Gegensatz ist jetzt klar geworden: die Beschäftigung von Herrn G. ist mit dem Verhalten der Durchfahrer, die sich einen den schnöden Zeitvorteil erschleichen, nicht vergleichbar“, erklärt Lutz Rehkopf.

Das die Fotos des Rentners Udo G. zweifelsohne eine Bereicherung sein können – für die Allgemeinheit und den Friedhof Ohlsdorf selbst – ist keine Frage. Warum Udo G. dies allerdings mit dem Auto tun muss mit lediglich einer handelsüblichen Spiegelreflexkamera an Bord, um solche Fotos zu fertigen, ist noch immer eine offene Frage… 


Hamburg wird Vorreiter bei Wiedereingliederung von Gefangenen

(ha/np). Der Hamburger Senat hat heute beschlossen, den Entwurf des Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes in die Verbändeanhörung zu geben. Ein neues Übergangsmanagement wird Gefangene noch besser darauf vorbereiten, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das Übergangsmanagement beginnt sechs Monate vor der Haftentlassung und wird danach sechs weitere Monate fortgeführt.  Durch diese Verknüpfung von stationären und ambulanten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft nimmt Hamburg im Bundesvergleich die Spitzenposition bei den Bemühungen zur Resozialisierung ein.  „Unser Gesetz wird zu mehr Sicherheit in Hamburg führen, denn erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Wir heben die klassische Trennung von Strafvollzug und ambulanter Straffälligenhilfe auf. Das ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Wir lassen die Gefangenen nach der Haftentlassung nicht alleine, sondern stellen ihnen ein Netzwerk unterstützender und aufeinander abgestimmter Hilfeangebote an die Seite, damit sie nicht vom Weg abkommen“, erklärt Justizsenator Till Steffen. In den ersten sechs Monaten nach der Haftentlassung ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten wieder straffällig zu werden. Um dies zu verhindern, verknüpft das Gesetz stationäre und ambulante Maßnahmen miteinander. Ziel ist, ein sogenanntes „Entlassungsloch“ zu vermeiden, indem frühzeitig der Bedarf an Hilfe erkannt und bereits in den letzten Monaten des Vollzuges beispielsweise mit Schuldnerberatung, Wohnungssuche oder Qualifikationsmaßnahmen begonnen wird.  Jährlich werden durch das geplante Gesetz in Hamburg circa 1.400 Menschen einen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Eingliederungsplans bekommen. Die Inanspruchnahme der Hilfen nach dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Federführend für das sogenannte Übergangsmanagement ist das Fachamt für Straffälligenhilfe im Bezirksamt Eimsbüttel. Hier werden Fallmanager in Abstimmung mit den Vollzugsanstalten und den Klienten die Eingliederungspläne erstellen und die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren.  Zur Erfüllung der Aufgaben werden im Fachamt Straffälligenhilfe vier neue Stellen für Fallmanager geschaffen. In die praktische Arbeit mit den Klienten während und nach der Haft sind freie Träger eingebunden. Die Bediensteten im Vollzug, die sich um die Wiedereingliederung kümmern, erhalten dadurch zusätzliche Unterstützung. Die Resozialisierung wird aktuell noch durch Projekte des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Diese Projekte laufen 2018 beziehungsweise 2020 aus. Durch das Gesetz können die Resozialisierungsmaß-nahmen künftig flächendeckend und unabhängig von externer Förderung oder politischem Wohlwollen fortgesetzt und intensiviert werden. Insgesamt wird der Senat hierfür rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der Gesetzentwurf fixiert darüber hinaus die Zeugenbetreuung vor Gericht und fasst bestehende Opferschutzregelungen zusammen. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in der Bürgerschaft beraten werden.