Beschäftigte in den Jobcentern kritisieren Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen

Wer als Selbständiger nicht von seinen Einnahmen alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird am Standort für Selbständige betreut. Foto: FoTe Press

(ha/mr). Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag, dem 19. Mai 2022, für eine Aussetzung der ALG 2 (Hartz-IV)-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1881) sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1894) zugrunde. Ein von der Fraktion Die Linke zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegter Änderungsantrag (20/1886), der eine grundsätzliche Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert hat, wurde hingegen abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet auszusetzen. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon entfielen rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Millionen Euro auf die Kommunen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die vom Bundesverfassungsgericht gefordert der Sanktionen vorgenommen werden solle, schreibt die Bundesregierung.

Änderung im Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 18. Mai, den Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II der Koalitionsfraktionen geändert. Damit soll nun das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden.

Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung der Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) kritisiert. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz sollen Sanktionen bei Pflichtverletzungen – wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder dem Abbruch einer Fortbildungsmaßnahme – ein Jahr lang ausgesetzt werden.

„Den Beschäftigten in den Jobcentern und letztlich auch deren Kunden wird durch das Sanktionsmoratorium ein Bärendienst erwiesen“, sagte der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner anlässlich der Abstimmung im Bundestag. „Den allergrößten Teil der Leistungsempfänger von ALG II betreffen Sanktionen gar nicht, weil die Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Jobcenter gut klappt. Aber bei hartnäckiger Verweigerung der Kooperation brauchen die Beschäftigten in den Jobcentern Mittel, um die gesetzliche Mitwirkungspflicht durchzusetzen.“

Das Sanktionsmoratorium ist zeitlich für ein Jahr befristet. Dann soll nach Plänen der Ampelkoalition ein „Bürgergeld“ das jetzige Arbeitslosengeld II ersetzen. Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner dazu: „Eine dauerhafte und pauschale Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten stünde dem Grundsatz des Förderns und Forderns entgegen. Dieses Prinzip hat sich aber im Alltag der Arbeitslosenvermittlung bewährt.“ Wagner fordert stattdessen: „Mehr Weiterbildungsangebote, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vor allem ein ausreichender Personalschlüssel, um individuell auf die Leistungsempfänger eingehen zu können, müssen die Grundpfeiler des neuen Bürgergeldes sein. Als letztes Mittel bei strikter Verweigerungshaltung müssen aber auch Sanktionsmöglichkeiten erhalten bleiben.“


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(ha). Update Ideenwettbewerb Maker Challenge der Initiative Fab City Hamburg. Jeder und Jede kann mitmachen! Frist verlängert. Ziel des auf Zusammenarbeit und Beteiligung angelegten öffentlichen Ideenwettbewerbs ist es einerseits, die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs und der Metropolregion in die Ideenfindung und Bewertung von Produktideen, die in Zukunft in der Fab City Hamburg lokal hergestellt werden können, einzubinden. Andererseits soll mit diesem initialen Wettbewerb auch eine lokale Community von sogenannten Makern (also Menschen, die in der Lage sind oder in die Lage versetzt werden, selbstständig Produkte zu gestalten, herzustellen oder zu reparieren) aufgebaut werden. Diese kann dann zukünftig mittels Innovationsplattform in die Lösungsfindung bzw.  Ideengenerierung zu bestimmten gesellschaftlich relevanten Frage- oder Problemstellungen in Form von Ideenwettbewerben einbezogen werden kann. Finanzierung über EFRE – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung – für das Interfacer Projekt insgesamt knapp 5 Millionen Euro.

Ganz konkret werden bei der Maker Challenge Ideen und Konzepte für physische Produkte gesucht, die einerseits in einem Fab Lab hergestellt werden können (also kein Smartphone und kein Auto, aber sonst fast ist alles vorstellbar) und andererseits einen gesellschaftlichen oder ökologischen Nutzen stiften. Auch klassische Produktinnovationen und Funktionsverbesserungen von bestehenden Produkten können eingereicht werden.

Wirtschaftssenator Westhagemann: “In der Fab City Hamburg kann jede und jeder zum Erfinder und Produzent, ja zum Maker werden. Wir wissen, dass in Vielen innovative Ideen mit einem großen Nutzen für die Gesellschaft schlummern, die nur darauf warten, umgesetzt zu werden. Es gibt keinen Grund mehr, damit hinter dem Berg zu halten.“

Alle können mitmachen

Die Teilnahme wurde bewusst sehr niedrigschwellig konzipiert, sodass keine technischen Vorkenntnisse erforderlich sind. Eine Skizze, ein Foto oder eine Konzeptzeichnung sowie eine kurze Beschreibung der Idee sind ausreichend. Die Einreichung von Ideen ist bis zum 31. Mai 2022 über die Plattform www.innovation.fabcity.hamburg möglich.

Die Öffentlichkeit stimmt mit ab

Nach Einreichungsende erfolgt zunächst ein öffentliches Community Voting, bei dem alle interessierten über die Ideen abstimmen können und woraus eine Shortlist an Ideen hervorgeht. Die ersten Plätze des Community Votings gehen direkt als Finalisten in die Prototyping-Phase ein, dem Hauptgewinn.

Weitere Produktideen, die prototypisch umgesetzt werden (insgesamt 20), wählt im Anschluss eine prominent besetzte Expertenjury aus der Shortlist aus. Zusätzlich werden Sonderpreise für Produktideen vergeben, die besonders innovativ, nachhaltig oder mit einem gesellschaftlichen Mehrwert versehen sind.

Von der Idee zum Produkt

Insgesamt bis zu 20 Projekte werden nach dem Wettbewerb im Herbst in einem der Fab Labs in Hamburg gemeinsam zu einem physischen Prototypen oder sogar einer Kleinserie weiterentwickelt. Hierfür stellen wir allen, die eine Idee haben, eine Mentorin oder einen Mentor sowie ein Budget für Material und Maschinennutzung an die Hand. Die fertigen Prototypen werden der Hamburger Öffentlichkeit im März 2023 im Rahmen einer Maker Expo präsentiert.