(ha). Am 26. November 2024 soll es gegen 14:30 Uhr nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg zu einem Diebstahl in einem fahrenden Fernverkehrszug auf der Strecke München Hauptbahnhof Richtung Hamburg-Altona gekommen sein.
Bei einer Fahrkartenkontrolle durch eine Zugbegleiterin wurde ein Mann (18 Jahre) ohne eine gültige Fahrkarte und ohne mitgeführte Identitätspapiere festgestellt. Die Zugbegleiterin habe anschließend den marokkanischen Staatsangehörigen gebeten ihr zu ihrem Arbeitsplatz zu folgen und dabei eine ungewöhnliche Handlung wahrgenommen. Der Tatverdächtige habe beim Gehen eine Handtasche aus seinem Rucksack geholt, die Handtasche auf einem Sitz im Vorbeigehen abgelegt und geäußert, dass es nicht seine Tasche sei.
Durch die Zugbegleiterin und zugleich Zeugin wurde umgehend die Bundespolizei zum nächsten Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg angefordert. Zudem veranlasste sie Lautsprecherdurchsagen im Zug, um den Eigentümer der Handtasche zu ermitteln.
„Beim Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg wurde der Mann durch eine Bundespolizeistreife festgenommen“, teilt Pressprecher der Bundespolizei Woldemar Lieder mit. Zudem meldete sich eine Geschädigte (85 Jahre) und gab an, dass ihre Handtasche mit ihrer Geldbörse mit insgesamt 150 Euro Bargeld fehlen würde. Das Stehlgut konnte vollständig an die geschädigte Frau übergeben werden.
Zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wurde der 18-Jährige dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt. Bei einer Durchsuchung nach Identitätspapieren konnte zudem eine griffbereite Nagelschere aufgefunden und sichergestellt werden. Der Mann gab die Taten zu, wollte sich aber nicht weiter zur Sache äußern. Er musste nach Durchführung der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.
Gegen den Tatverdächtigen wurden Strafverfahren wegen der Straftaten „Diebstahl mit Waffen“ und „Erschleichen von Leistungen“ eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.