(np). „Ich wurde an der Kasse abserviert wie ein Idiot“, sagt Christian Petersen (Name von der Redaktion geändert). Der Hamburger fährt einmal im Jahr nach Friedrichstadt (Kreis Nordfriesland) – immer zu den „Friedrichstädter Festtagen“ (neuerdings Lampionfest). Diese finden seit über 30 Jahren immer am letzten Juli-Wochenende statt. „Ich kaufe gerne in dem Edeka-Geschäft ein, weil es zentral gelegen ist und die Produktpalette mir zusagt“, erzählt Christian Petersen. Meist gibt er dort auch Leergut ab, die er in einen Leergutautomaten steckt. Danach erhält er einen Pfandbon. „Wenn es an der Kasse zu voll ist, nehme ich den Pfandbon auch gerne mal mit nach Hause und gebe ihn im darauf folgenden Jahr ab“, sagt Petersen weiter und ergänzt: „Das hat in der Vergangenheit anstandslos geklappt. Immerhin sind solche Pfandbons drei Jahre gültig.“ Allerdings hat dies in diesem Jahr nicht geklappt. „Den Bon darf ich nicht annehmen, weil er aus dem letzten Jahr ist“, sagt die Kassiererin. Sie holt sich aber noch mittels Mikrofondurchsage Verstärkung. Aber auch die zweite Mitarbeiterin wies Kunden Christian Petersen ab. Auch eine dritte Mitarbeiterin des Marktes konnte keine andere Auskunft geben.
Unwissenheit der Mitarbeiter?
„Dass mal eine Kassiererin nicht Bescheid weiß, kann immer mal passieren. Das aber in dem Markt offenbar keiner Bescheid weiß, dass solche Pfandbons auch noch Jahre später abgegeben werden können und das entsprechende Pfandgeld ausgezahlt werden muss, ist schon bitter für das Geschäft“, wundert sich Christian Petersen. Bereits vor vier oder fünf Jahre kam es in dem Edeka-Markt zu einem Vorfall. Zwei Jungs wollten ein paar Dosen abgeben. Auch sie wurden an der Kasse abgewiesen mit der Begründung, dass der Markt keine verbeulten und dreckigen Dosen annehme. Schon damals bekam Christian Petersen davon mit, mischte sich als couragierter Mensch ein und lies den Geschäftsführer kommen. „Nach ausführlicher Belehrung nahm der Geschäftsführer die Dosen beider Jungs an“, sagt Petersen. Das er wenige Jahre später nun selbst als Betroffener an der Kasse abgewiesen wird, erstaunt ihn. Christian Petersen verlangte auch diesmal den Inhaber, er war allerdings zu diesem Zeitpunkt im Urlaub.
Beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale
Petersen hat nun die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein kontaktiert und Strafanzeige und -antrag bei der Polizei wegen des Verdachtes des Betruges gestellt. „Es geht hier um mein Geld, auch wenn es nur 2,88 Euro Pfandbetrag sind“, sagt Christian Petersen und vermutet bei einigen Geschäften Methode: „Der eine oder andere Kunde macht bestimmt nicht so einen Aufwand für 2,88 Euro. Genau damit könnte der Händler aber spekulieren. Und in der Summe lohnt es sich für ihn. Man muss diese Kleckerbeträge nur mal hochrechnen.“
Inhaber meldet sich und verspricht Aufklärung
Was sagt Edeka zu diesem Vorfall? Bis heute nichts. Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau hat natürlich die Pressestelle kontaktiert und per Mail gefragt, welchen Einfluss die Edeka-Zentrale nimmt, wenn ein Geschäft wie dieses sich nicht an geltendes Recht hält. Außerdem fragten wir, welche Möglichkeiten ein Kunde hat sich zu beschweren und was die Zentrale (mit Sitz in der City Nord) unternimmt, damit möglichst viele Geschäfte solche Probleme gelöst bekommen. Leider haben wir bislang keine Antwort bekommen.
Christian Petersen hat sich auch an die Edeka-Beschwerdestelle in Neumünster gewandt und schließlich auch den Markt selbst angeschrieben. Der Inhaber (Schreiben liegt der Redaktion vor) antwortete auch promt und versprach, sich persönlich um den Fall zu kümmern, sobald er aus dem Urlaub zurück ist. „Traurig, dass ich um mein Recht kämpfen muss. Gut geschulte Mitarbeiter eines Geschäftes sollten solche elementaren Dinge eigentlich kennen“, sagt Christian Petersen und hofft auf eine schnelle Klärung des Falls. „In Friedrichstadt gibt es noch Aldi, Rewe, Lidl – ich kann auch woanders einkaufen.“
Zwischenzeitlich hat sich der Inhaber mittels E-Mail (liegt der Redaktion vor) bei dem Kunden Christian Petersen gemeldet. Darin heißt es: „Es steht völlig außer Frage, das Sie Ihren Leergutbon bei uns einlösen können. Die Ablehnung durch unser Kassensystem erfolgte aufgrund einer Umstellung der Leergutautomaten. (…) Nach Zusendung des Leergutbons, werden Sie selbstverständlich entschädigt. Ich bitte noch einmal meine Mitarbeiter zu entschuldigen, aber leider sind diese nicht mit allen Einzelheiten des Steuerrechts vertraut. Ich habe aber eine Nachschulung im Verhalten mit Leergutbons durchführen lassen.“
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