(ha). Insgesamt 4.746 Hamburger Unternehmen müssen bis zum 31. März 2019 Auskunft darüber geben, wie viele Beschäftigte mit Behinderung in ihrem Betrieb arbeiten. Betroffen sind ausschließlich die Unternehmen in Hamburg, die mindestens 20 Mitarbeiter* beschäftigen. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung, diese Anzeige bei der regionalen Agentur für Arbeit einzureichen. Eine Fristverlängerung wird es nicht geben.
„Diese Arbeitgeber müssen fünf Prozent ihrer Belegschaft mit Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Hamburger Wirtschaft müsste nach dieser gesetzlichen Vorgabe 36.900 Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anbieten. Knapp über 11.000 bleiben allerdings Jahr für Jahr unbesetzt, für die die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Laut Integrationsamt Hamburg zahlten Hamburg Arbeitgeber im Jahr 2016 über 31.607.000 € für die Nichtbeschäftigung von Menschen mit Behinderung, auch für 2017 und 2018 werden ähnliche Summen erwartet. In meinen Augen überflüssig, denn gleichzeitig sind Monat für Monat zwischen 2.900 und 3.100 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet, die händeringend einen Job suchen und sehr motiviert sind“, beschreibt Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg, die Lage dieser Arbeitsmarktgruppe.
Focks Mitarbeiter bieten eine ganze Palette an Unterstützungen an, die Arbeitgeber und behinderte Bewerber ein Kennenlernen ohne Risiko ermöglichen. „Neben einer eintägigen Probebeschäftigung kann auch ein zweiwöchiges Praktikum vereinbart werden. Auch gewähren wir Einarbeitungszuschüsse, wenn zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein betrieblicher Ausgleich oder eine besondere Einarbeitung notwendig ist. Technische Ausstattungen eines Arbeitsplatzes werden natürlich auch übernommen, wenn sie für die Arbeitsaufnahme notwendig sind“, ergänzt Fock, der von Hamburger Arbeitgebern fordert: „Beschäftigen Sie mehr Menschen mit Behinderung, statt die Ausgleichsabgabe zu zahlen.“
Die Agentur für Arbeit Hamubrg und Jobcenter team.arbeit.hamburg informieren, beraten und fördern Unternehmen, die ihre freien Stellen mit behinderten Arbeitsuchenden besetzen möchten. „Laden Sie Bewerber vorbehaltlos zu einem Vorstellungsgespräch ein. Zudem sind viele unserer arbeitslosen Menschen mit Behinderung als Fachkräfte oder Experten geführt“, ergänzt Fock und spricht dabei insbesondere die 1.600 Hamburger Betriebe an, die keinen einzigen Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen. „Damit entziehen sich knapp ein Drittel der 4.600 Unternehmen ihrer Verantwortung, das sind deutlich zu viele!“, schließt Fock.
Die erforderlichen Vordrucke für das Anzeigeverfahren können unter www.IW-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Das Programm unterstützt Arbeitgeber bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht zusätzlich die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form.
Ergänzende Informationen:
Zahlen & Daten: (Zahlen aus dem Jahr 2016, erstellt März 2018)
4.746 private oder öffentliche Arbeitsgeber, mit mindestens 20 Beschäftigte, müssen nach dem Gesetz schwerbehinderte Menschen einstellen
3.150 Unternehmen beschäftigen Menschen mit Behinderung,
1.596 oder 34,3 Prozent beschäftigen keine schwerbehinderten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
36.907 Pflichtarbeitsplätze sind von diesen 4.746 Arbeitgebern anzubieten,
31.973 sind, auch durch Mehrfachanrechnungen², besetzt.
11.282 Pflichtarbeitsplätze blieben im Jahr 2016 in Hamburg unbesetzt.
²Mehrfachanrechnung:
Schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt, können durch die Agentur für Arbeit auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Durch die Mehrfachanrechnung soll Arbeitgebern ein finanzieller Anreiz (Einsparung der Ausgleichsabgabe) zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegeben werden.
Ausgleichsabgabe, § 160 SGB IX:
Alle Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen auf
wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen
= Pflichtplätze / Beschäftigungsquote. Damit wird das Ziel verfolgt, mehr
Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Für jeden nicht besetzten Platz muss eine gestaffelte Ausgleichsabgabe gezahlt werden:
- Beschäftigungsquote ab 3 Prozent bis unter 5 Prozent 125 Euro
- Beschäftigungsquote ab 2 Prozent bis unter 3 Prozent 220 Euro
- Beschäftigungsquote unter 2 Prozent 320 Euro
Aus der Ausgleichsabgabe, die an das Integrationsamt entrichtet wird, werden u.a. Hilfen/ Arbeitsplatzausstattungen für schwerbehinderte Menschen finanziert oder Arbeitgeber unterstützt, denen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen höhere Kosten entstehen (Bsp.: Beschäftigung gehörloser Menschen: erhöhter Aufwand an Kommunikation, Ausstattung mit Lichtzeichen…).
*es sind immer alle drei Geschlechter gleichberechtigt gemeint und angesprochen