„Gleisgänger“ unterwegs – S-Bahn muss am Hauptbahnhof bremsen

Der Hauptbahnhof Hamburg aus der Vogelperspektive. Foto: FoTe Press

(ha). Am 21. Juli 2023 gegen 13.30 Uhr begab sich nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei ein Heranwachsender (19) in den Gleisbereich am Hamburger Hauptbahnhof (Höhe Münzstraße) und querte dort die S-Bahn- und Fernbahngleise. Im Polizeibericht heißt es: „Ein Triebfahrzeugführer einer einfahrenden S-Bahn der Linie S 3 entdeckte den Mann an den Gleisen und leitete eine Schnellbremsung ein. Fahrgäste wurde nach jetzigem Sachstand nicht verletzt.“

In Kenntnis gesetzte Mitarbeiter der DB-Sicherheit konnten nach entsprechender Stromabschaltung und Streckensperrung (S-Bahn-und Fernbahngleise) den 19-Jährigen sicher aus dem Gefahrenbereich verbringen. Angeforderte Bundespolizisten waren für weitere Maßnahmen vor Ort und verbrachten den jungen Mann zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof. „Gegenüber den Polizeibeamten gab der 19-Jährige an, dass er sein ins Gleis gefallenes Handy gesucht und auch aufgefunden hatte.“

Bundespolizisten klärten den „Gleisgänger“ eindringlich über die Gefahren im Gleisbereich auf und wiesen ihn auf sein lebensgefährliches Verhalten hin. Atemalkoholgeruch war nicht feststellbar.

Gegen den Mann wurden entsprechende Verfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Die entsprechenden Strecken der Fern- und S-Bahn mussten aufgrund der Gleisquerungen für etwa zehn Minuten komplett gesperrt werden. Über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen. „Der Aufenthalt in den Bahngleisen ist verboten und lebensgefährlich. Die Stromschienen der S-Bahngleise führen 1.200 Volt Gleichstrom; eine Berührung kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.“ „Häufig bringen sich Betroffene durch ihr leichtsinniges Handeln nicht nur selbst in Gefahr, sondern auch Reisende oder Helfer.“


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