„Hamburg Werbefrei“: Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung

Mit solchen Plakaten versucht die Initiative Hamburg Werbefrei für Aufkerksamkeit zu sorgen. Foto: FoTe Press

(ha). Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Mai 2025 den Antrag der Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ verworfen, die Gegenkampagne des Fachverbands Außenwerbung (FAW) per Einstweiliger Verfügung zu stoppen. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass da etwaige Verstöße im Hinblick auf den Beginn des Volksbegehrens am 23. April 2025 des FAW nicht mehr vor dem Beginn des dem Volksbegehrens beseitigt werden könnten könnten. Zudem wären die Mögliche nach Beginn des Volksbegehrens am 23. April 2025 beantragten erlassene einstweilige n Anordnungen seien nicht geeignet, ein nachträgliches Hauptsacheverfahren zu vermeiden, da sie erst zu einem Zeitpunkt erlassen werden, zu dem bereits ein erheblicher Teil der Briefeintragungsfrist und der Eintragungsfrist bereits verstrichen wäre (vgl. HVerfG 5/25, Beschluss vom 06. Mai 2025). In der Sache selbst entschied das Gericht nicht.

Die Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ hatte versucht, die seit dem 20. März 2025 laufende Kampagne des FAW „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ per Einstweiliger Verfügung zu stoppen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass die Sondernutzungserlaubnis für Werbung auf Staatsgrund nicht für politische Einflussnahme auf ein in der Hamburgischen Verfassung vorgesehenes direktdemokratisches Verfahren missbraucht werden dürfe. Die staatliche Neutralitätspflicht gebiete vor dem Hintergrund der ausschließlichen Rechtevergabe für Werbung auf Staatsgrund, dass sich Werbekonzerne wie Ströer und WallDecaux im Rahmen demokratischer Verfahren neutral zu verhalten hätten.

Fadi El-Ghazi, Rechtsanwalt von „Hamburg Werbefrei“: „Bei der beanstandeten Kampagne des Fachverbands Außenwerbung handelt es sich um politische Werbung im Zusammenhang mit dem Volksbegehren ‚Hamburg Werbefrei‘. Die Frage der Zulässigkeit der Kampagne wird nun nachträglich geklärt werden müssen. Die im FAW organisierten Werbekonzerne Ströer und WallDecaux üben über ein Massenmedium massiven Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung im Zusammenhang mit einem direktdemokratischen Verfahren aus. Dies wirft Fragen auf, die unsere Demokratie im Kern betreffen und dringend einer juristischen Klärung bedürfen.“

Dr. Nils Erik Flick, Initiator des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“: „Die Kampagne des Fachverbands Außenwerbung nimmt massiven Einfluss auf die öffentliche Meinung. Sie suggeriert, dass unser Gesetzentwurf Werbung aus dem öffentlichen Raum verbannen will. Dies ist nicht der Fall. Es wird weiterhin Werbung an klassischen Litfaßsäulen und Bushaltestellen geben. Werbung für kulturelle und sportliche Veranstaltungen wird nach dem Gesetzentwurf sogar privilegiert und bekommt dadurch mehr Sichtbarkeit.“

„Es kommt nun auf jede Unterschrift an. Wer den öffentlichen Raum nicht den Werbekonzernen überlassen will, sollte diese einmalige Chance nutzen und unterschreiben.“ ergänzt Antonia Petschat, Initiatorin des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“.

Noch bis zum 13. Mai 2025 können alle zur Bürgerschaft wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger durch ihre Unterschrift das Volksbegehren unterstützen. Sollte „Hamburg Werbefrei“ erfolgreich sein, kommt es zum Volksentscheid über weniger Werbung im öffentlichen Raum.


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