Mann wirft Backstein auf Polizeifahrzeug

Blaulicht auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Symbolfoto: FoTe Press

(ha/ds). Was für ein feiger Angriff – und das von einem Mann, der mutmaßlich aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland geflüchtet war. Ein 36-jähriger Syrer hat ein Fahrzeug der Bundespolizei mit einem Ziegelstein beworfen und beschädigt. Die Beamten blieben unverletzt und konnten den Tatverdächtigen vorläufig festnehmen, wie die Pressestelle mitteilt.

Die Beamten waren mit ihrem Funkstreifenwagen auf dem Weg zu einem Einsatz und hatten dazu die Sondersignale (Blaulicht und Einsatzhorn) eingeschaltet. Als sie durch die Amsinckstraße (Stadtteil Hammerbrook) in Richtung stadteinwärts fuhren, warf ein Mann einen Ziegelstein auf das Fahrzeug und traf es in Höhe der A-Säule. Die Bundespolizisten bleiben unverletzt, stoppten den Wagen und nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest. Der Stein wurde als Beweismittel sichergestellt.

Nachdem der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurde, übernahmen Beamte der Mordkommission die Ermittlungen. Der 36-jährige Syrer wurde der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.


Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.