Milder Winter, weniger Einsätze des Winterdienstes

Wintereinbruch in Hamburg. Mehrere Zentimeter Schnee bedecken Hamburgs Straßen und Gehwege. Foto: FoTe-Press

(ha). Mitte April endete für die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die „offizielle“ Winterdienst-Saison. Fazit: Der Winter 2021/2022 hat den Winterdienst deutlich weniger gefordert als die Saison 2020/2021. Die etwa 850 Einsatzkräfte des Winterdienstes streuten nur zirka 4.300 Tonnen Salz und Kies, um ausgewählte Fahrradwege, Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, anliegerfreie verkehrswichtige Gehwege und Bushaltestellen zu sichern. In der Saison 2020/2021 waren es noch 10.300 Tonnen.

„Auch wenn ein milder Winter grundsätzlich für unsere Mitarbeitenden begrüßenswert ist, hatten wir wegen des milden Winters nur wenig Gelegenheit, unser neues Winterdienst-Konzept umzusetzen und einer Prüfung zu unterziehen“, sagt SRH-Geschäftsführer Rüdiger Siechau. „Dazu gehört beispielsweise, ein größeres lückenloses Radwegenetz immer doppelt zu bearbeiten und dabei erheblich mehr Streufahrzeuge als zuvor einzusetzen. Wir haben aber gesehen, dass die neuen Bearbeitungsmethoden und die dazugehörigen Mechanismen grundsätzlich greifen und die Hamburger:innen sich auf den Winterdienst der SRH voll und gut verlassen können.“

Der Winterdienst musste nur zweimal ausrücken, um die verkehrswichtigen Gehwegstrecken ohne Anlieger sowie Bushaltestellen und Zuwege zu ÖPNV-Haltestellen über Großeinsätze zu sichern. Die Strecken des abgestimmten Radwegenetzes wurden sechsmal bearbeitet. 450 Tonnen feinkörniger Kies wurden dafür insgesamt ausgebracht (Saison 2020/2021: elf Einsätze, 2.000 Tonnen).

Auf den Fahrbahnen der wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr sowie auf den Verbindungsstrecken der wichtigen Hauptverkehrsstraßen fuhr die SRH neun Großeinsätze (Saison 2020/2021: 23). Siebenmal streute sie nicht in ganz Hamburg, sondern nur stadtteilbegrenzt (Saison 2020/2021: 22). Einzelne glatte Stellen auf Fahrbahnen und auf anderen Strecken in der Stadt sicherten die Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Fahrzeugen 750-mal (Saison 2020/2021: 1.540). Rund 3.600 Tonnen Salz wurden bei diesen Einsätzen auf die Fahrbahnen in Hamburg gestreut (Saison 2020/2021: 7.400 Tonnen).

Zwei Großeinsätze gab es auf den Fußgängerüberwegen wie zum Beispiel „Zebrastreifen“ und deren Mittelinseln (Saison 2020/2021: elf). Rund 250 Tonnen Kies-Salz-Gemisch wurden hier ausgestreut (Saison 2020/2021: 900 Tonnen).

Bei der Winterdienst-Hotline 040 / 25 76 13 13 meldeten sich etwa 160 Hamburger (Saison 2020/2021: 760). 105 von ihnen hatten lediglich allgemeine Fragen zur Streupflicht (2020/2021: 410). Die anderen Anrufer meldeten glatte Stellen.

Während der Winterdienstsaison verfügte die SRH-App auch über die Funktion „Glätte melden“. Mit einem Foto konnten Nutzer*innen glatte oder verschneite Stellen direkt der Winterdienstzentrale melden. Wegen des milden Winters wurde dieses Feature nur selten genutzt, konnte aber die Funktionalität bereits unter Beweis stellen. Sie hat auch dazu geführt, dass die Glättemeldungen über „Twitter“ zurückgingen. Denn das Melden von glatten Stellen ist über die spezielle Funktion in der App deutlich effizienter als über soziale Medien.

Besonderheit in diesem Winter: Mit einem umgebauten Streufahrzeug testete die SRH diesen Winter drei alternative Streustoffe auf zwei Radwegstrecken. Wegen des milden Winterwetters konnte die SRH diese Tests allerdings nur zweimal durchführen (am 9.12.2021 und am 31.3.2022). Der Wintereinbruch Ende März hat gezeigt, dass die alternativen Streustoffe bei Schnee eine gute Wirkung zeigen und das Fahrverhalten und das Sicherheitsgefühl für die Radfahrenden deutlich verbessern. Jetzt wartet die SRH auf die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen auf Böden und Gewässer, um daraus die nächsten Schritte für den Winterdienst auf Radwegen ableiten zu können.

Die Winterdienstzentrale der SRH ist unabhängig von der Intensität des Winterwetters von Mitte Oktober bis Mitte April rund um die Uhr besetzt, hält ständigen Kontakt mit verschiedenen Wetterdiensten und ruft im Falle eines Falles die Mitarbeiter:innen aus den Rufbereitschaften in den Einsatz. Sollte die Witterung auch in der zweiten Aprilhälfte und darüber hinaus Winterdiensteinsätze erfordern, wird die Winterdienstzentrale selbstverständlich auch weiterhin besetzt sein und die Einsatzkräfte werden in Rufbereitschaften stehen.


Polizei kontrolliert „Autoposer“ im gesamten Stadtgebiet

Eine Kelle mit der Aufschrift „Polizei“ liegt auf einem Armaturenbrett eines Zivilwagens der Polizei. Foto: FoTe Press

(ha/ds). Die Kontrollgruppe „Autoposer“ der Polizei Hamburg hat über die Osterfeiertage im Rahmen von mobilen Verkehrskontrollen mehrere verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft. Insgesamt wurden 68 Fahrzeuge und 72 Personen überprüft. 12 Fahrzeuge mussten sichergestellt werden, weil der Verdacht besteht, dass sie technisch unzulässig verändert wurden. 14 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, ihre Betriebserlaubnis ist erlöschen.

Im Besonderen kam es zu nachstehenden Sachverhalten, wie die Polizei mitteilt:

  • Anlässlich der Auftaktveranstaltung der Tunerszene auf einem
    Tankstellengelände in Hamburg-Bergedorf waren Polizeibeamte der
    Kontrollgruppe „Autoposer“ vor Ort. Unweit der Tankstelle im
    Wilhelm-Iwan-Ring wurde ein 24-jähriger Deutscher mit seinem 3er
    BMW (305 PS) anlässlich auffallender Abgasgeräuschentwicklung
    überprüft. Der fahrende Halter, dessen Fahrzeug im Jahr 2021
    bereits stillgelegt worden war, hatte die Abgasanlage
    manipuliert, so dass das zulässige Abgasgeräusch statt der
    zulässigen 81dB mit bis zu 99 dB gemessen wurde.
  • In der Amandus-Stubbe-Straße wurde ein Peugeot 206 (108 PS)
    eines 45-jährigen Deutschen angehalten, weil die
    Abgas-geräuschentwicklung untypisch erschien. Die
    Geräuschpegel-messung ergab 95 dB bei zulässigen 83 dB. Ursache
    war ein fehlender Mittelschalldämpfer, der durch ein Rohr
    ersetzt worden war. Dazu war ein Fahrwerk mit einer
    Spurverbreiterung verbaut, welches nicht abgenommen worden war.
  • Auf der BAB 25 wurde der VW Golf GTI eines 21-jährigen Deutschen
    angetroffen. Auch hier erschien die Lautstärke, die der Motor
    erzeugte, auffällig. Neben eingetragenen technischen
    Veränderungen wurde ein unzulässiger Katalysator und ein
    fehlender Mittelschalldämpfer festgestellt. Die
    Geräuschpegelmessung ergab einen Wert von über 100 dB.
  • In der Hans-Duncker-Straße wurde ein VW Golf R32 (250 PS) eines
    26-jährigen Deutschen überprüft. Die Verkehrskontrolle ergab
    eine unzulässige Abgasanlage mit einer fernbedienbaren
    Abgasklappe. Bei manuell geöffneter Abgasklappe ergab die
    Standgeräuschmessung 109 dB bei zulässigen 92 dB. Somit war die
    Betriebserlaubnis als erloschen anzusehen.
  • Im Wilhelm-Ivan-Ring wurde der Toyota Supra (280 PS) eines 33-
    jährigen Deutschen überprüft. Im Zuge der Kontrolle stellte sich
    heraus, dass ein schallreduzierendes Element aus der Abgasanlage
    entfernt worden war. Dies führte zu einer
    Geräuschverschlechterung von 12 dB. Gemessen wurden 100 dB.
  • Rund um den Zollenspieker wurde ein Kontrollteam auf diverse
    Motorräder aufmerksam. Hierbei war besonders das Fahrgeräusch
    der Abgasanlagen auffällig. Ein 30-jähriger Deutscher wurde mit
    seinem Harley-Davidson Krad (122 PS) überprüft. Die Kontrolle
    ergab einen fehlenden dB-Killer der Abgasanlage und somit eine
    massive Geräuschverschlechterung um 15 dB. Die
    Standgeräuschmessung ergab 103 dB.
  • An gleicher Örtlichkeit wurde ein 54-jähriger Deutscher mit
    seinem Harley-Davidson Krad (47 PS) überprüft. Da die
    Abgasanlage nur aus einem Rohr bestand, wurde eine
    Schallpegelmessung durchgeführt, die aufgrund drohender
    Hörschäden bei 114 dB abgebrochen worden war. Dieser Wert ist
    vergleichbar mit einem Drucklufthammer und liegt nur knapp
    unterhalb der Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs.
  • Zeitgleich wurde ein 21-jähriger Türke mit seinem
    Harley-Davidson Krad (76 PS) überprüft. Hier wurde ein
    Luftfilter in Verbindung mit der Abgasanlage ohne Nachweis der
    Zulässigkeit verbaut. Eine manuelle Abgasklappe wurde
    festgestellt, diese führte zu einer Geräuschentwicklung in Höhe
    von 105 dB.
  • Ein 56-jähriger Deutscher fiel mit seiner Suzuki VKL800 (53 PS)
    am Zollenspieker Hauptdeich durch seine lauten Fahrgeräusche
    auf. Eine Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 100 dB bei
    zulässigen 92 dB. Grund für die Geräuschverschlechterung war
    unter anderem ein durchgestochener Katalysator.
  • Im Warwischer Hauptdeich wurde ein 29-jähriger Deutscher
    videografiert, der dort bei erlaubten 50 km/h mit 135 km/h in
    seinem BMW 135 I (305 PS) unterwegs war. Den Fahrer erwartet
    neben einem Bußgeld von 1600 Euro zusätzlich 2 Punkte in
    Flensburg sowie ein 3- monatiges Fahrverbot

Alle sichergestellten Fahrzeuge werden in den nächsten Tagen dem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt, um technisch begutachtet zu werden. Den jeweiligen Fahrer und Fahrzeughalter erwarten entsprechende Bußgeldbescheide und die Auferlegung der Verfahrenskosten.

Um anschließend wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der technisch zulässige Zustand der Fahrzeuge wiederhergestellt und vorgezeigt werden. Die Kontrollgruppe „Autoposer“ wird auch weiterhin Schwerpunkteinsätze.


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