Müllsammler für Flüchtlingsunterkunft in Billwerder

Im Stadtteil Billwerder in der Straße Am Gleisdreieck wohnen aktuell fast 2.500 Flüchtlingen aus aller Herren Länder. Foto: FoTe-Press

(ha/ds). „Während immer mehr deutsche Armutsrentner und Obdachlose in Müllkörben nach Pfandflaschen wühlen, stellt die Stadt ‚Müllkümmerer‘ ein, die den Müll unserer ‚Neubürger‘ beseitigen. Wer bislang dem naiven Glauben anhing, Gäste bereiten ihrem Gastgeber in der Regel so wenig wie möglich Unannehmlichkeiten, wird von der Realität in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften eines Besseren belehrt“, sagt der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Alexander Wolf und ergänzt: „Wir meinen: Wer in Deutschland um Asyl bittet, hat sich an die hier geltenden Regeln ohne Wenn und Aber zu halten.“

Hintergrund dieser Aussage ist die Antwort einer Kleine Anfrage der Partei, bei der ans Licht kam, dass die Stadt Hamburg sogenannte „Müllkümmerer“ einstellt, die in den Asylbewerber-Unterkünften den Müll trennen und beseitigen sollen. Die komplette Anfrage und Antwort des Hamburger Senats finden Sie in der Drucksache 21/16475. Mit dem „Müllkümmerer“ verfolgt fördern & wohnen AöR insbesondere das Ziel, die Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterkunft „Am Gleisdreieck“ zu den Regelungen der Müllentsorgung aufzuklären, zu beraten und durch verschiedene Maßnahmen für ein geordnetes und sauberes Gelände zu sorgen. Damit sollen gleichzeitig etwaige Fehlbefüllungen der Müllbehältnisse und eine nicht fachgerechte Müllentsorgung vermieden und ein Beitrag zur Verringerung der Entsorgungskosten geleistet werden.

fördern & wohnen hat die Leistung „Müllkümmerer“ beschränkt ausgeschrieben. Die Anzahl von Mitarbeitern sowie die Arbeitsstunden sind im Einzelnen nicht vorgegeben. Der Auftrag wurde an die HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH vergeben. Wie es weiter heißt, vergab fördern & wohnen den Auftrag im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes; eine separate Darstellung der damit im Zusammenhang stehenden Personal- und Materialkosten ist daher nicht möglich. Bei fördern & wohnen fallen außer den Kosten für die von der HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH erbrachte Leistung „Müllkümmerer“ und deren Abrechnung keine laufenden Personalkosten an.


756 Wohneinheiten nur für Flüchtlinge in Billwerder

(pp). Geht so Integration? Im Stadtteil Billwerder (Bezirk Bergedorf) wurden innerhalb weniger Monate 756 Wohneinheiten für aktuell 2.440 dort lebende Flüchtlinge gebaut. Die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) bietet Neubauten „im höchsten Standard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“, wie es so schön in der Eigenwerbung heißt. Es moderne, vierstöckige Wohnblocks. Spielplätze, Erholungsplätze, Trimm-Dich-Pfade – sogar mehrere Lärmschutzwände wurden zur S-Bahn hin gebaut. Laut Konzept sollen dort nur anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive einquartiert werden. Das Ziel: sobald sie auf dem freien Wohnungsmarkt eine andere Wohnung finden, sollen sie ausziehen und die Wohnungen sollen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Voraussetzung für deren Bezug ist der sogenannte §5-Schein (Wohnberechtigungsschein).

Bewohner haben zum Teil keinen anerkannten Flüchtlingsstatus

Eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/12634) zeigt nun auf, dass mehrere der Bewohner keinen rechtskräftig anerkannten Flüchtlingsstatus haben. Es handelt sich meist um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsstaaten (Balkanländer, diverse afrikanische Länder) oder um Asylbewerber, deren Verfahren nicht abgeschlossen ist. Lediglich zwischen 0 und 6 Prozent der Bewohner konnten je nach Anlage bislang auf dem freien Wohnungsmarkt vermittelt werden, wie aus der Senatsantwort hervor geht. Keine der frei gewordenen Wohnungen wurde bislang an einheimische Bedürftige vergeben.

Bürgerschaftsabgeordneter Alexander Wolf kritisiert Unterkunft

Kritik gibt es von der AfD. „Während viele Hamburger händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, leben dort Personen, die nicht einmal anerkannte Flüchtlinge sind. Sie hätten längst abgeschoben werden müssen. Auch die Ankündigung frei werdende Wohnungen an einheimische Bedürftige zu vergeben, scheint nichts als Augenwischerei“, sagt Alexander Wolf, AfD-Fraktionsvorsitzender in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wir fordern den Senat auf, in Unterkünfte der ‚Perspektive Wohnen‘ nur noch, rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge einzuquartieren. Voraussetzung muss auch sein, dass diese Personen eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, damit sie auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden“, ergänzt Alexander Wolf.

Bei den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen handelt es sich um Unterkünfte, die im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Für die Zeit der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) erfolgt eine Belegung ausschließlich mit Geflüchteten. In der Antwort des Senats heißt es: „Wie auch bei privatrechtlichen Wohnverhältnissen üblich, werden die Leitungen vom Hausanschluss bis zur Anschlussdose in der Wohneinheit zur Nutzung des Internets vermieterseitig hergestellt. Kosten der Inhouse-Verkabelung und der Erschließung sind – wie bei privatrechtlichen Mietverhältnissen auch – Bestandteil der Miete. Die Mietkosten werden – wie bei allen Empfängern von Leistungen von SGB II/XII – als Kosten der Unterkunft von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen.“ Die Bewohner trügen durch Zahlung von Gebühren zur Kostendeckung bei, heißt es weiter. In den kommenden Monaten sollen im Gleisdreieck Billwerder insgesamt 800 neue Wohnungen für Flüchtlinge gebaut werden. Die Häuser sollen bis zu sechsstöckig in fester Bauweise entstehen und dauerhaft Platz für bis zu 4.000 Flüchtlinge bieten.

Kritik gibt es daher auch von der Bürgerinitiative „Integration: Ja! Ghetto: NEIN“, einem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen, die sich zum Teil schon viele Jahre für den Erhalt die Kultur- und Naturlandschaft der Marschlande einsetzen. Auf der offiziellen Homepage der Initiative gibt sie ihre Bedenken bekannt:

  • bei einem Stadtteil mit etwa 1.200 Einwohnern führt eine schlagartige Erweiterung um 4.000 Flüchtlinge zur sozialen Schieflage. Eine ausgewogene Stadtteilstruktur wird es so nicht geben
  • nur bei einer Unterbringung in kleinere Quartiere hat sinnvolle, menschliche Integration überhaupt eine Chance
  • das zu bebauende Grundstück ist der letzte natürliche Korridor zwischen den Naturschutzgebieten „Reit“ und „Boberger Niederung“. Die geplante Bebauung zerstört diesen Biotopverbund unwiderruflich!

Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der
folgenden Übersicht zu entnehmen:

Albanien 9
Bosnien und Herzegowina 5 7
Montenegro 4
Kosovo 5
Russische Föderation 64
Serbien 9
Eritrea 109
Côte d’Ivoire 2
Nigeria 2
Gambia 4
Ghana 5
Marokko 1
Guinea 2
Somalia 53
Sudan 1
Tunesien 2
Ägypten 11
Armenien 4
Afghanistan 858
Irak 190
Iran 95
Jordanien 1
Libanon 1
Syrien 635
sonstige asiatische Staaten 21
Australien 1
37 Personen mit ungeklärter Herkunft leben in dem Quartier in Billwerder.

Es wohnen übrigens aktuell Am Gleisdreieck 1.217 männliche und 914 weibliche Flüchtlinge. 1.223 haben den Status ledig, während insgesamt 814 als verheiratet gelten. 94 Personen weisen das Merkmal „verwitwet“, „geschieden“ oder „unbekannt“ auf.  Während in einigen Sadttteilen Polizeiposten geschlossen wurden (Beispiel Polizeiposten Kirchwerder-Warwisch), ist auf dem Gelände des neuen Wohnareals Am Gleisdreieck übrigens extra ein Polizei-Büro eingerichtet wurden. Zwar ist dieses nur dienstags, donnerstags und sonntags von 11 bis 13 Uhr geöffnet, dennoch könnte sich eine ältere Dame darüber aufregen, dass sie den Gang zu einem Polizeikommissariat antreten muss, um einen Strafantrag zu stellen oder sonstige Mitteilungen los zu werden.


Um Kosten zu sparen: Jobcenter will ALG 2-Empfänger zum Umzug zwingen

(ha). Die Entwicklung der Mieten in Hamburg ist für viele Menschen in der Stadt nach wie vor ein Problem. Eine Studie der Hamburger Sparkasse (Haspa) kommt zu dem Ergebnis, dass die Mieten in den letzten zwölf Jahren in Hamburg um 30 Prozent gestiegen sind. Die Wohnungsmarktuntersuchung des Gymnasiums Ohmoor unterstreicht diese Ergebnisse. Demnach betrug die Neuvermietungsmiete in Hamburg in 2017 im Schnitt 12,68 Euro, in 2009 lag die Neuvermietungsmiete hingegen noch unter 10 Euro. Haushalte, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, müssen in Hamburg bis zu 46 Prozent für ihre Bruttokaltmiete aufbringen. Bei Haushalten, die mehr als 140 Prozent desDurchschnittseinkommens haben, liegt die Mietbelastung nur bei 17 Prozent. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden die sogenannten Kosten für Unterkunft (KdU) und Heizung von der Sozialbehörde übernommen, soweit diese als angemessen erachtet werden.Die Kosten der Unterkunft gehören zu den grundlegenden Bedarfen, die bei Bedürftigkeit durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu decken und abzusichern sind.

Kurzum: Hamburgs Mieten steigen und steigen – und viele Hamburger zittern um ihre Wohnung, weil sie befürchten, dass sie sich diese nicht mehr leisten können. Besonders Bezieher von ALG 2 (Hartz-IV) bangen um ihre Wohnungen. Das für Hamburg zuständige Jobcenter team.arbeit.hamburg wollte im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Bedarfsgemeinschaften zum Umzug zwingen. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die die Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir und Carola Ensslen gestellt haben. Demnach leitete das Jobcenter im vergangenen Jahr 1.037 sogenannte Kostensenkungsverfahren ein. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit des Jobcenters, um Mietkosten zu senken, die über der sogenannten Angemessenheitsgrenze je Bedarfsgemeinschaft liegen. Schlussendlich kann am Ende eines solchen Verfahrens entweder eine Kürzung bei der Übernahme der monatlichen Mietkosten stehen oder alternativ ein Umzug in eine günstigere Wohnung auferlegt werden. Im Jahr 2017 handelte es sich um 343 durchgeführte Fälle. Übrigens: in der Antwort auf die parlamentarische Frage wird zum Schluss darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Einsparungen, sondern um die Anpassung der Leistungen an die gesetzlichen Vorgaben handele.


Durchmischung sorgt für gute Quartiere und Integration

(ha). An den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sollen heterogene Bewohnerstrukturen entstehen. Dafür hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung mit Bedarfsgruppen und Wohnungsunternehmen entwickelt. Personen mit Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung können den Wohnungs­unternehmen als Mieterinnen und Mieter vorgeschlagen werden. Die Wohnungs­unternehmen sind dabei frei in ihrer Entscheidung, mit wem sie einen Mietvertrag schließen. Feste Kontingente für bestimmte Bedarfsgruppen gibt es nicht. Neben den an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten steht es einzelnen Personen oder anderen Bedarfsgruppen frei, die Vermieter anzufragen. Die Kooperations­vereinbarung liegt jetzt zur Unterschrift vor. Ziel ist es, stabile und durchmischte Quartiere zu schaffen und die frühzeitige Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte auf 300 Bewohnerinnen und Bewohner zu realisieren. Damit erfüllt Hamburg eine Kernforderung der Initiative „Hamburg für gute Integration“. An einigen Standorten entstehen zudem zusätzlich Wohnungen, die von Anfang an dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

„Mit der Kooperationsvereinbarung wird der sozialen Durchmischung von Unterkünften mit der Perspektive Wohnen der Weg geebnet. Eine frühzeitige Mischung sorgt für vielfältige Quartiere und gute Nachbarschaften. Das ist ein wichtiges Ziel der Bürgerverträge, die Hamburg mit den Bürgerinitiativen zu den Flüchtlingsunterkünften geschlossen hat“, sagt Senatorin Dorothee Stapelfeldt und ergämzt: „Außerdem erhalten die Angehörigen von Bedarfsgruppen mit niedrigen Einkommen eine Möglichkeit für bezahlbaren Wohnraum.“

Der Hamburger Senat hat ein hohes Interesse, gute Bewohnerstrukturen an den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen zu erreichen. Die Stadt Hamburg hatte 2016 mit Bürgerinitiativen Verträge unterzeichnet. In diesen Bürgerverträgen ist festgelegt, wie Flüchtlinge in den Stadtteilen untergebracht werden und welche Maßnahmen zur Integration genutzt werden sollen. Die Kooperationsvereinbarung beachtet die Vereinbarung zwischen Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“, Senat und Bürgerschaft.

Mit der Kooperationsvereinbarung können die vertretenen Organisationen ihren Beschäftigten, Studierenden und Auszubildenden die Anmietung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Die Bedarfsgruppen hatten sich mit der Bitte um Herstellung eines Kontakts zu geeigneten Wohnungsunternehmen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt. In dem Zusammenhang haben auch die Wohnungsunternehmen signalisiert, dass sie grundsätzlich Interesse daran haben, auch Angehörige der in den Vorgesprächen vertretenen Organisationen mit Wohnraum zu versorgen.

Nach der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft stehen die Wohnungen allen Interessenten mit Wohnberechtigung zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Bezirksamt. Die Belegung der einzelnen Wohnungen steht allein in der Entscheidung der jeweiligen Wohnungsunternehmen, soweit die Haushalte einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen. Die Kooperationsvereinbarung sieht lediglich ein Vorschlagsrecht der Organisationen für die Wohnungen an den Standorten Hörgensweg, Mittlerer Landweg, Rehagen, Duvenacker, Poppenbütteler Berg und Suurheid sowie gegebenenfalls später auch für Haferblöcken und Elfsaal für Haushalte vor. Bereits vor Ablauf der ursprünglich geplanten 15 Jahre werden die Unterkünfte regelmäßig jeweils auf 300 Plätze reduziert und die übrigen Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt.

Die Standorte Hörgensweg, Rehagen, Poppenbütteler Berg, Suurheid und Haferblöcken haben zudem einen zweiten Bauabschnitt mit Wohnungen, die grundsätzlich in einer Mischung aus frei finanziertem, gefördertem und 8-Euro-Wohnungsbau von vornherein dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Folgende Bedarfsgruppen sind in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen: Krankenhaus- und Pflegepersonal (vertreten durch die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Hamburgische Pflegegesellschaft), Polizeianwärter (Akademie der Polizei), Studierende (Studierendenwerk) und Auszubildende (Azubiwerk und die Handwerkskammer), das Personal der HOCHBAHN, Anwärterinnen und Anwärter der Steuerverwaltung (Steuerverwaltung), der allgemeine Verwaltungsnachwuchs (Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg) sowie Nachwuchskräfte der Zollverwaltung. Neben den an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten steht es anderen Bedarfsgruppen und einzelnen Personen frei, die Vermieter anzufragen.