(ha/ds). 33 mal gab es im Jahr 2018 Einsätze aufgrund von Konflikten zwischen Gästen sowie Wahrnehmung des Hausrechtes von Hamburgs Schwimmbädern. 66 Anzeigen gab es im vergangenen Jahr wegen Diebstählen, 21 Mal gab es Belästigungen von Badegästen, fünf wegen Einbrüchen – diese Zahlen gibt aktuell die Bäderland Hamburg (BLH) bekannt.
Aufgrund dieser Zahlen engagieren immer mehr Hamburger Schwimmbäder Sicherheitsleute, die für Recht und Ordnung sorgen sollen.
Für das Gesamtjahr 2018 betrugen die Kosten für Sicherheitspersonal 318.000 Euro.“ In einer Kleinen Anfrage der AFD an den Hamburger Senat rechtfertigt dieser den Schritt wie folgt: „Da das Sicherheitspersonal überwiegend in Freibädern zum Einsatz kommt, wurden die Kosten für den Sicherheitsdienst in 2018 maßgeblich durch den außergewöhnlichen Sommerverlauf und das entsprechende Besucheraufkommen geprägt.“
Die Erhöhung der Eintrittspreise in 13 Hamburger Schwimmbädern seit Februar 2019 geht einher mit einer Vervierfachung der Kosten für den Einsatz privater Sicherheitsdienste in den Bädern. Wie Anfragen der AfD-Fraktion ergaben, musste die städtische Bäderland GmbH im Jahre 2018 für den Schutz der Badegäste vor Diebstählen, Belästigungen und ähnlichem 318.000 Euro aufwenden (Drucksache 21/16396), während beispielsweise im Jahr 2013 nur 83.000 Euro an private Sicherheitsdienste geflossen sind (Drucksache 21/13920).
Besonders bitter für Schwimmfreunde: Die Eintrittspreise der Hamburgischen Bäder gelten im Vergleich mit anderen deutschen Metropolen verschiedenen Umfragen zufolge als besonders hoch.
„Früher reichte ein Bademeister mit seiner Trillerpfeife, um im Schwimmbad für Ordnung zu sorgen. Doch je bunter und vielfältiger die Besucher werden, umso mehr steigt offenbar das Bedürfnis nach robusterem Schutz. Den Preis dafür haben die friedlichen Badegäste zu zahlen“, sagt Peter Lorkowski, sportpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Die Sicherheitsdienste müssen im Rahmen der Zertifizierung unter anderem folgende behördliche Auflagen erfüllen: Einhaltung des Mindestlohns, Vorhalten des Führungszeugnisses 34a und regelmäßige Schulungen auf Gesetzesänderungen. Dies gilt auch für den in den genannten Bädern eingesetzten Sicherheitsdienst.