(ha). Ermittler der Wasserschutzpolizei stellten bei einer Schiffskontrolle mehrere Verstöße gegen nationale und internationale Umweltvorschriften fest und zogen eine hohe Sicherheitsleistung im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens norwegischer Strafverfolgungsbehörden ein.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen befuhr ein 120 Meter langer, unter der Flagge Singapurs fahrender Chemikalientanker aus Schweden kommend die Nordsee mit dem Zielhafen Hamburg. Beamte der „Gemeinsamen Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer“ in Cuxhaven stellten bei dieser Fahrt Unregelmäßigkeiten in norwegischen Hoheitsgewässern fest und informierten die Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen.
Die Beamten begaben sich daraufhin am vergangenen Donnerstag an Bord des festgemachten Schiffes und übernahmen die Ermittlungen. Hierbei bestätigte sich der Verdacht, dass der Tanker gegen international geltende Umweltvorschriften verstoßen hatte. Laut dieser Vorschriften ist das Einleiten von Tankwaschwasser nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine dieser Bedingungen ist, dass das Schiff während des Einleitens eine Mindestgeschwindigkeit von sieben Knoten fährt. Gegen diese Vorgabe verstießen die Verantwortlichen, indem sie über mehrere Stunden mit geringerer Geschwindigkeit fuhren. Nachdem die norwegischen Strafverfolgungsbehörden über den Verstoß informiert worden waren, stellten diese ein Rechtshilfeersuchen nach dem Seerechtsübereinkommen an die deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden zur Sicherung des Strafverfahrens gegen den 42-jährigen myanmarischen Kapitän sowie seinen 40-jährigen myanmarischen Ersten Offizier Sicherheitsleistungen von über 14.700 Euro festgelegt.
Zudem wurden bei der Kontrolle Mängel an der Abwasserbehandlungsanlage festgestellt, die aufgrund ungenügender Wartung nicht vorschriftsmäßig funktionierte. Dadurch wurden ungeklärte Abwasser an dem Liegeplatz des Tankers und somit in den Hamburger Hafen eingeleitet. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde, dem Hafenärztlichen Dienst, wurde gegen den 48-jährigen Leitenden Ingenieur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz sowie die Hafengesundheitsverordnung eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro als Sicherheitsleistung festgelegt. Darüber hinaus führte die informierte Hafenstaatkontrollbehörde „BG-Verkehr“ in eigener Zuständigkeit eine Inspektion durch.
Zudem wurde seitens der Umweltbehörde (BUKEA) eine Zwangsentsorgung von mehreren Kubikmetern Abfall angeordnet.