Online-Anhörung im Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Bußgeldstelle Hamburg bietet ab sofort einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Der neue Online-Service heißt „Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr“ und ist über die Internetseite www.oa.hamburg.de  zu erreichen. Neben der Betrachtung vorliegender Beweisfotos haben Verkehrsteilnehmer nun die Möglichkeit, sich bei Bedarf online zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern.

Und so funktioniert es:

Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die  Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten.

Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.  Im Zeitraum 10. Juli bis 10. August 2018 erfolgte bereits in 5.217 Fällen ein Datenabruf. Es ist davon auszugehen, dass sich das Nutzungsverhalten nach der Einführungsphase weiter steigern wird. Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden, wie die zuständige Behörde für Inneres und Sport (Einwohner-Zentralamt) mitteilt. Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Straßenverkehr werden auf der Internetseite der Bußgeldstelle Hamburg bereitgestellt: http://www.hamburg.de/bussgeldstelle/


Neue Fälle in Hamburg: Warnung vor „falschen Polizisten“

Zunehmend geben sich in Hamburg Personen als Polizisten aus, obwohl sie keine Polizeibeamte sind. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Polizei Hamburg weist darauf hin, dass aktuell vermehrte Anrufe „falscher Polizeibeamter“ im gesamten Hamburger Stadtgebiet zu verzeichnen sind. Im Fokus stehen hier zumeist ältere Menschen. Die Betrüger stellen sich bei ihren Anrufen bevorzugt als Polizeibeamte oder Staatsanwälte vor und nutzen den amtsimmanenten Vertrauensvorschuss, der bei diesen Berufsgruppen insbesondere noch bei älteren Mitbürgern vorhanden ist (sogenannter „Call-Center-Betrug“ oder „Falscher Polizeibeamter“).

Die Betrüger beziehen sich in Ihren Anrufen auf vermeintliche Einbrüche, oder andere Eigentumsdelikte in der näheren Umgebung der Senioren und geben vor, das Hab und Gut der Angesprochenen in Sicherheit bringen zu wollen. Hierzu wird ein Polizeibeamter angekündigt, der zur Sicherung Geld und Wertsachen abholen wird, alternativ soll das Geld an öffentlichen Orten zur Abholung deponiert werden. Häufig werden die älteren Menschen auch aufgefordert, in einem angeblichen Ermittlungsverfahren mitzuwirken und so bei der Ergreifung der Täter mitzuhelfen.

In einer dieser Varianten werden die örtliche Polizei und auch Mitarbeiter der Banken und Sparkassen als korrupt und ebenfalls kriminell dargestellt, um die Senioren systematisch zu verunsichern. Darüber hinaus werden sie häufig unter enormen Zeitdruck gesetzt, damit die Angerufenen kaum Zeit haben, das Gehörte zu verarbeiten und kritisch zu hinterfragen.

Immer häufiger verunsichern die Täter ihre Opfer aber auch mit sogenannten „Schockanrufen“. Hier wird beispielsweise behauptet, ein Familienmitglied habe einen schweren Unfall verursacht und eine Strafverfolgung könne nur durch die sofortige Zahlung einer höheren Geldsumme abgewendet werden. Zur weiteren Täuschung werden die Anrufe mit einer vorgetäuschten Nummer getätigt, um den Anrufern zu suggerieren, es werde vom Polizeinotruf 110 oder einer anderen örtlichen (Polizei-) Rufnummer angerufen (sogenanntes Spoofing). Tatsächlich erfolgen diese Anrufe aber häufig aus ausländischen „Call-Centern“.

Im Zusammenwirken von Polizei, Medien sowie Banken- und Sparkassen ist in den letzten Jahren vermehrt gelungen, durch offensive Informationen über den modus operandi dieser Betrugsweise die Bürger zu sensibilisieren. Zumeist kommt es somit in diesen Fällen nicht zu einer Vollendung der Tat.

Die Polizei weist erneut darauf hin:

– dass die Polizei niemals Auskünfte zu Bankdaten, Kontoständen
oder Inhalten von Schließfächern erfragt. Auch fragt sie nicht nach
Verstecken von Wertsachen und Geld. – dass die Polizei Menschen
niemals unter dem Vorwand, Ermittlungsbehörden unterstützen zu
müssen, unter Druck setzt! – dass die Polizei niemals auffordern
würde, Geld von der Bank abzuheben und dieses im Haus für eine
Übergabe zu deponieren oder an einen vermeintlichen Polizisten zu
übergeben.

Sollten Sie derartige Anrufe erhalten:

– Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und nehmen Sie sich Zeit, die
Anrufe zu überdenken. – Wenden Sie sich an eine Person Ihres
Vertrauens und erzählen Sie ihr von den Anrufen – egal, welche
Anweisungen Sie vom Anrufer erhalten haben! – Wählen sie die 110
(oder eine eigens recherchierte Nummer) und sprechen Sie mit der
richtigen Polizei!