(ha). Es sind Taten, die einen fassungslos machen. Ermittler des Landeskriminalamts 184 haben vergangene Woche Haftbefehle
gegen vier Männer vollstreckt, die verdächtig sind, in einer Nacht im November kurz hintereinander drei Überfälle in Hamburg-Blankenese und Wedel begangen zu haben. Wie die Polizei mitteilt, befand sich ein 17-jähriger Geschädigte sich in den frühen Morgenstunden zu Fuß im Sülldorfer Kirchenweg, als ein Auto neben ihm hielt und mehrere Personen ausstiegen. Die Täter stießen den 17-Jährigen zu Boden und raubten ihm unter Vorhalt eines Messers einen kleineren Geldbetrag, seine Kopfhörer sowie mehrere Bekleidungsstücke. Anschließend flüchteten die Räuber mit dem Fahrzeug in Richtung Wedel.
Raubüberfälle häufen sich im Bereich Blankenese
Eine knappe halbe Stunde später wurde ein 19-Jähriger in Wedel von mehreren Tätern überfallen, die mit einem Auto neben ihm gehalten hatten und sogleich auf ihn zustürmten. Er ergriff die Flucht, wurde aber von den Tätern verfolgt und schließlich eingeholt. Die Männer schlugen und traten auf ihr Opfer ein, ließen jedoch schließlich von ihm ab, ohne etwas erbeutet zu haben. Der 19-Jährige wurde durch die Tat an der Lippe verletzt. Die Täter flüchteten mit ihrem Fahrzeug.
Nur wenige Minuten später bemerkte ein 26-Jähriger, der in Wedel sein Fahrrad schob und währenddessen mit einem Freund telefonierte, dass ein ihm unbekanntes Fahrzeug langsam neben ihm herfuhr und dann ein einer Seitenstraße wendete, um wieder auf ihn zu zukommen. Da dem Mann die Situation verdächtig vorkam, bat er seinen Gesprächspartner, die Polizei zu informieren und flüchtete mit seinem Fahrrad. Im weiteren Verlauf versuchten die Täter mehrfach, dem 26-Jährigen mit dem Auto den Weg abzuschneiden und sogar, ihn aus dem fahrenden Auto heraus zu ergreifen. Letztlich gelang es den Tätern zu Fuß, den Geschädigten von seinem Fahrrad herunter zu reißen. Die Angreifer traten auf den am Boden Liegenden ein, bis dieser sein Handy, seine Kopfhörer, seine Jacke und seine Schuhe an die Räuber übergab. Sie bedrohten ihn auch noch mit einem Messer und flüchteten letztlich mit ihrem Auto.
Tatverdächtig: Drei Syrer, drei Deutsche
Der Fluchtwagen konnte im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen lokalisiert und trotz eines Fluchtversuchs angehalten werden. An dem Opel Zafira waren offenbar zuvor in Lübeck gestohlene Kennzeichen angebracht. Er war mit sechs Tatverdächtigen besetzt. Hierbei handelte es sich im Einzelnen um drei 16, 19 und 21-jährige Syrer sowie einen 16- und zwei 17-jährige Deutsche. Der 17-jährige Deutsche hatte das Fahrzeug gesteuert.
Bei der Durchsuchung des Autos und der Tatverdächtigen fanden die Beamten Teile des Raubguts sowohl des 17-jährigen als auch des 26-jährigen Geschädigten.
Alle sechs Verdächtigen wurden durch die Polizei Schleswig-Holstein vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen zunächst wieder entlassen.
Da es sich bei dem 16- und einem der 17- deutschen Tatverdächtigen um
Jugendliche handelte, die durch die Polizei Hamburg bereits als sogenannte „Intensivtäter“ geführt wurden, wurden die Ermittlungen für alle drei Raubdelikte durch das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft in Hamburg übernommen. Auch der zweite 17- jährige Verdächtige ist zwischenzeitlich als Intensivtäter eingestuft worden.
Haftbefehle erwirkt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte beim Amtsgericht Haftbefehle gegen den 16- und die beiden 17-jährigen deutschen sowie gegen den 21-jährigen syrischen Tatverdächtigen.
Der Haftbefehl gegen den 16-Jährigen war bereits am ersten Sonntag dieses Jahres durch Beamte der Bundespolizei vollstreckt worden, die ihn beim Schwarzfahren erwischt hatten. Am vergangenen Donnerstag verhafteten Beamte der Polizei Tostedt (Niedersachsen) und der Polizei Hamburg in einer konzertierten Aktion schließlich die übrigen drei Gesuchten.
Die 16- und 19- jährigen syrischen Tatverdächtigen blieben auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.
Die Ermittlungen werden bei dem für Raubdelikte und Intensivtäter zuständigen Landeskriminalamt 184 (LKA 184) geführt. Die Beschuldigten stehen zudem im Verdacht, 17 weitere Straftaten zwischen Mai und November 2020 in unterschiedlicher Zusammensetzung begangen zu haben. Hierunter waren unter anderem Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Tankbetrug, Urkundenfälschung und verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Weitere Meldungen aus der Kategorie Blaulicht-Report finden Sie hier.
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.