Drogendealer vorläufig festgenommen

Blaulicht auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Im Zuge eines erneuten Einsatzes der „Task Force“ zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität haben Polizeibeamte gestern Nachmittag auf einem Hinterhof in Hamburg St. Pauli Betäubungsmittel beschlagnahmt.

Zivilfahnder beobachteten nach Angaben der Polizei einen 43-jährigen gambischen Staatsangehörigen bei einem mutmaßlichen Drogenverkauf an einen 35-jährigen Panamaer. Bei der anschließenden Überprüfung des 35-Jährigen fanden die Beamten ein Griptütchen mit Marihuana und stellten es sicher. Mangels Haftgründen verblieb der Mann auf freiem Fuß.

Den mutmaßlichen Dealer nahmen die Polizisten in unmittelbarer Tatortnähe auf einem Hinterhof in der Bernhard-Nocht-Straße vorläufig fest. Bei ihm wurde ein kleinerer Geldbetrag aufgefunden und sichergestellt. Der 43-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Hinterhofes mit einem Rauschgiftspürhund fanden die Fahnder insgesamt knapp 300 Tabletten Ecstasy, 105 Gripbeutel Marihuana, sechs Kokainkügelchen sowie drei abgepackte Portionen Amphetamin. Die „herrenlosen“ Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt.

Von zehn weiteren auf dem Hof angetroffenen Personen wurden die Personalien festgestellt.

Die Ermittlungen werden beim Drogendezernat (LKA 68) geführt und dauern an. Auch die Ermittler des ebenfalls für Betäubungsmitteldelikte zuständigen Landeskriminalamt 62 haben gestern Abend eine Durchsuchung durchgeführt:

Nachdem sie gegen einen 32-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Handels mit insgesamt 31 Kilogramm Marihuana und rund 1000 Ecstasy-Tabletten ermittelt hatten, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss und Haftbefehl gegen den Verdächtigen erwirkt. Gestern vollstreckten Polizeibeamte zunächst den Haftbefehl gegen den Mann, als dieser seine Wohnung in Steilshoop verließ. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Ermittler Handys und 1.170 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher.


Weitere Meldungen aus der Kategorie Blaulicht-Report finden Sie hier.

Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.