Polizist: „Sie dürfen nicht den Fuhrpark der Polizei fotografieren“

Ist es verboten, Polizeifahrzeuge zu fotografieren und hinterher sogar zu veröffentlichen? Die Rechtssprechung sagt nein. Nur weiß das nicht jeder Polizist. Foto: FoTe Press

(mr). „Mir fehlen noch die Worte. Es ist unglaublich, was für Leute bei der Polizei arbeiten“, sagt Stephan K. (Name geändert, ist der Redaktion bekannt). Der Hamburger fuhr kürzlich mit dem Zug von Hamburg nach Berlin. Dort fand die Libyen-Konferenz statt, zu der zahlreiche Staatschefs (Emmanuel Macron, Wladimir Putin) in die Hauptstadt angereist kamen.

Polizeiauto-Spotter aus Hamburg

Im Rahmen der Amtshilfe waren unter anderem Polizeikräfte aus Bayern in Berlin im Einsatz, um die Libyen-Konferenz abzusichern. Stephan K. freut sich, denn der Hamburger zückt seinen Fotoapparat und lichtet jeden Wagen der Polizei ab. „Wie andere Leute Flugzeuge, Schiffe oder Straßenbahnen fotografieren, so fotografiere ich Polizeifahrzeuge aus aller Welt“, sagt der Hamburger. Mehrere Dienstfahrzeuge der Bayerischen Polizei stehen an diesem Tag in Reihe direkt am Reichstagsgebäude. Stephan K. beginnt die Halbgruppenfahrzeuge und Befehlskraftwagen zu fotografieren.

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Neuer Taxentarif tritt ab 1. Juni 2022 in Kraft

Ein Taxi steht an einer Parkbucht. Auf dem Dach ist dieses Taxi-Schild zu sehen. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Der Hamburger Senat hat einen neuen Taxentarif beschlossen. Dieser regelt ab 1. Juni 2022 unter anderem die Mitnahme von Fahrrädern und die bargeldlose Zahlung. Außerdem kommt ein Festpreis für Strecken bis 22 Kilometern hinzu. Vor dem Hintergrund steigender Kosten sowie zur Sicherung fairer Löhne und des wirtschaftlichen Betriebs werden im neuen Tarif die Fahrpreise zum ersten Mal seit fünf Jahren angepasst.

Verbessertes Angebot für Fahrgäste

Die Neuregelungen haben zum Ziel, die Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Taxengewerbes zu sichern. Die Zahl der Hamburger Taxen ist in den letzten Jahren beständig zurückgegangen, um rund 500 Stück seit 2020 auf heute circa 2.700 Taxen. Gleichzeitig erhöhen die Entwicklung der Treibstoffkosten, die allgemeine Preisentwicklung und die Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns die Betriebskosten deutlich. Zur Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs und der Zahlung fairer Löhne für die Fahrer:innen ist eine Anpassung des Tarifs daher notwendig. Der neue Tarif ermöglicht den Taxivermittlern- und unternehmen zudem, neue und zeitgemäße Leistungen wie die Fahrradmitnahme auf Fahrradträgern oder die Mitnahme von sperrigen Gepäck im Großraumtaxi schon bei der Buchung anzubieten. Die Neuerungen im Detail:

Mitnahme von Fahrrädern und sperrigem Gepäck

Neu eingeführt wird ein Zuschlag von 8 Euro für die Mitnahme von Fahrrädern, damit Taxenvermittler und -unternehmen das Mitnahmeangebot bereitstellen können. Der Zuschlag für Großraumtaxen, beispielsweise bei der Fahrtenbestellung für die Mitnahme sperrigen Gepäcks, oder für die Nutzung von Großraumtaxen bei Fahrten mit mehr als vier Fahrgästen, beträgt ebenfalls 8 Euro.

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