Senat hebt Sonntagsfahrverbot für heute auf

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Am morgigen Montag ist mit Verkehrsbehinderungen in verschiedenen Logistikbereichen zu rechnen, die zu Versorgungsengpässen im Einzelhandel führen könnten. Um dies zu vermeiden, wird in Hamburg das Sonntagsfahrverbot befristet aufgehoben.

Vor dem Hintergrund der von den Bauernverbänden für kommenden Montag (8. Januar 2024) angekündigten Autobahnblockaden und Traktor-Sternfahrten in die Hamburger Innenstadt, sowie dem drohenden Streik der Lokführer ab dem 8. Januar 2024 hat die Behörde für Inneres und Sport für den kommenden Sonntag (7. Januar 2024) eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Beförderung von Lebensmitteln und Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs, sowie Medizin und Medizinprodukten erteilt.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und nur am Sonntag, dem 7. Januar 2024. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe frühzeitig vermieden werden. Den Wortlaut der entsprechenden Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/fachinformationen/13871812/bis-allgemeinverfuegungen.

Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass bei Sonntagsarbeit auch in diesem Fall die Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz zur Anwendung kommen. Bestimmte Tätigkeiten am Sonntag sind bereits über § 10 ArbZG abgedeckt, wie zum Beispiel das Be- und Entladen der Fahrzeuge und die Warenannahme im Einzelhandel, Transporte und die Kommissionierung leicht verderblicher Waren.

Vom Verbot der Sonntagsarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 14 ArbZG) auch abgesehen werden, falls in außergewöhnlichen Situationen, die weder regelmäßig eintreten noch rechtzeitig vorhersehbar sind, die Gefahr eines Schadenseintritts besteht. Hierfür bedarf es keiner behördlichen Genehmigung, aber die Betriebe müssen die Gründe für die Sonntagsarbeit dokumentieren und bei Kontrollen nachweisen.


Polizei rechnet mit erheblichem Stau am 8. Januar 2024

(ha). Bei der Versammlungsbehörde ist derzeit noch eine weitere Demonstration für Montagfrüh im Stadtteil Lohbrügge angemeldet worden. Nach deren Beendigung plant der Veranstalter, dass sich die ehemaligen Versammlungsteilnehmer mit ihren Traktoren (40 erwartet) dem über die B 5 führenden Aufzug aus Lauenburg (Schleswig-Holstein kommend anschließen werden und diesen anzahlmäßig somit noch verstärken könnten.

Die Polizei weist noch einmal deutlich darauf hin, dass mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen für den Individualverkehr zu rechnen ist.

Es wird empfohlen Rundfunkdurchsagen zu beachten.