(ds/ha). Ermittler der SoKo „Schwarzer Block“ haben, unterstützt durch zahlreiche Polizeidienststellen und Justizbehörden sowie Eurojust mit Sitz in Den Haag, am 29. Mai 2018 in vier europäischen Ländern Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Es geht insbesondere um die Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Hamburg, unter anderem zum Tatkomplex Elbchaussee im Zusammenhang mit den Ereignissen des G20-Gipfels. Die Maßnahmen richteten sich insgesamt gegen sieben männliche Personen im Alter von 22-32 Jahre, die im Verdacht stehen, aus einer Gruppe heraus eine Vielzahl an schweren Straftaten begangen zu haben.
Die Ermittler haben insgesamt neun Objekte durchsucht. Die Durchsuchungen der Objekte verliefen störungsfrei. Im Zuge der Maßnahmen stellten die Beamten unter anderem folgende Gegenstände als Beweismittel sicher:
– Laptops bzw. PC´s
– diverse Mobiltelefone
– diverse Speichermedien
– Vermummungsgegenstände
– Bekleidung
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer agte zu dem Einsatz: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Ermittlung weiterer Personen, die während des G20 Gipfels schwere Straftaten begingen.“ Die Ermittlungen der Soko „Schwarzer Block“ dauern an. Durchsucht wurden Objekte in der Schweiz, Bremgarten ( 3 Objekte), Italien, Rom, Genua (3 Objekte), Spanien, Madrid (3 Objekte) und Frankreich. Unterdessen geht die Suche nach mutmaßlichen Straftätern weiter. Die Polizei Hamburg sucht unter anderem nach diesen Personen, Hinweise bitte an die Polizei.
Neue G20-Foto-Fahndung: Erste Identifizierungen
(ds/ha). Im Zusammenhang mit den bei der Soko „Schwarzer Block“ geführten Ermittlungsverfahren wird im Rahmen einer zweiten Öffentlichkeitsfahndung seit dem 16. Mai 2018 mit weiteren 101 Lichtbildern nach bislang unbekannten Tätern gefahndet. Gut zehn Monate nach den schweren Ausschreitungen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg hatten Polizei und Staatsanwaltschaft weiteres Bildmaterial von mutmaßlichen Gewalttätern veröffentlicht. Den unbekannten Verdächtigen werden schwere Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch oder Plünderung vorgeworfen. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Polizei bereits die bis dahin größte Öffentlichkeitsfahndung ihrer Geschichte gestartet. Sie suchte bundesweit mit Fotos nach Tatverdächtigen und mit der Fahndung Erfolg: 35 der 107 gesuchten Verdächtigen, das entspricht etwa 33 Prozent, seien identifiziert worden, sagte Timo Zill (Polizeipressesprecher). Bei anderen Fahndungen dieser Art liege die Erfolgsquote bei fünf bis zehn Prozent.
Die Verdächtigen, nach denen aktuell gefahndet werde, seien meistens Mehrfachstraftäter, die sowohl für Flaschenwürfe, Plünderungen (unter anderem in der Schanze), Landfriedensbruch oder Körperverletzungen verantwortlich seien, ergänzte Zill. Ihm zufolge hat die Ermittlungsbehörde Videomaterial in HD-Qualität, das einen hinreichenden Tatverdacht belegt. Auch die zweite Fahndungswelle hat bereits erste Früchte getragen: Im Zusammenhang mit der am 16. Mai 2018 begonnenen Öffentlichkeitsfahndung 2 der Soko „Schwarzer Block“ hat es acht Identifizierungen gegeben. Nach 91 Verdächtigen wird mittlerweile auch europaweit in 15 Ländern gefahndet.
Unterdessen gehen auch Ermittlungen gegen Polizisten weiter. Nach entsprechenden Vorwürfen von Christiane Schneider (Die Linke) im Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft erhärtet sich der Verdacht, dass sich einige verdeckte Polizisten in einem politisch brisanten Moment (Demonstration „Wellcome to Hell“ wurde wegen Vermummung von der Polizei aufgelöst, es kam zu erheblichen Gewaltausbrüchen) vermummt haben sollen. Bei der Demonstration „Wellcome to Hell“ im Bereich des Fischmarktes sollen sich Beamte vermummt haben. Sollte dieser Tatvorwurf stimmen, könnten die Polizisten eine Straftat begannen haben. Auf Demonstrationen ist es verboten und strafbar, sich Kleidung vors gesicht zu schieben, um nicht erkannt zu werden. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, Oberstaatsanwältin Nana Frombach, teilte mit, dass es bislang zu keinem Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen Vermummung im Zusammenhang des G20-Gipfels gebe. Es könne verdeckten Beamten gesetzlich gestattet sein, geringfügigere Straftaten zur Aufklärung von erheblicheren Straftaten zu begehen. Das sehe das Gesetz vor.
Alle Fotos der Polizei Hamburg finden Sie hier.
Alles zum G20-Gipfels lesen Sie hier.
G20-Spuren noch immer sichtbar
+++ Aus unserem Archiv +++ Aus unserem Archiv +++ Aus unserem Archiv +++
G20-Gipfel: Polizeikommissariate bereiten sich vor
Das Gelände der Verkehrsstaffel der Polizei in der Rennbahnstraße in Horn wurde komplett mit Nato-Stacheldraht umzäunt, wie das Foto oben zeigt. Foto: FoTe-Press
Berlin fordert 2,1 Millionen Euro von Hamburg für G20-Einsatz
(mr). Etwa 700 Beamte aus Berlin waren beim G20-Gipfel im vergangenen Jahr in Hamburg im Einsatz. 130 von ihnen wurden bei Krawallen verletzt, zahlreiche Fahrzeuge wurden demoliert. Das Land Berlin wird dem Gipfel-Gastgeber Hamburg voraussichtlich etwa 2,1 Millionen Euro in Rechnung stellen, wie eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mitteilte. Sobald die letzten Gutachten zur Höhe der Schäden an den Polizeifahrzeugen vorliegen, werde die Abrechnung erfolgen. Die Berliner Polizei war mit mehreren Mannschaftsbussen und Spezialwagen (darunter Abschleppwagen, Hundeführerfahrzeuge) angereist. Wie es heißt, wurden 51 Berliner Polizeifahrzeuge durch Angriffe beschädigt. Auch das Bundesland Thüringen bilanzierte zwischenzeitlich die Kosten für den G-20-Gipfel. Etwa 900.000 Euro soll der Einsatz in Hamburg gekostet haben. Hinzu kommen Kosten für Reparaturen an Einsatzfahrzeugen, wie die Landespolizeidirektion mitteilte. Den Angaben zufolge stellt Thüringen die Kosten dem Land Hamburg in Rechnung. Die Polizei Thüringen hatte mehrere Wasserwerfer und Räumpanzer (Sonder-KW), sowie zahlreiche Mannschaftswagen und Beweis- und Dokumentationskraftwagen (BeDoKW) im Einsatz. Einige von Ihnen wurden im Rahmen diverser Demonstrationen beschädigt.
Medienberichten zufolge soll auch das Bundesland Niedersachsen mittlerweile eine Abrechnung getätigt haben. An Kosten sollen demnach etwa 5,4 Millionen Euro zusammen gekommen sein, die Niedersachsen von Hamburg fordert.
Berechnet wird bei solchen Einsätzen über Landesgrenzen hinaus nicht die normale Arbeitszeit, sondern eine Berechnung erfolgt im Rahmen der ständigen gegenseitigen Hilfe der Länderpolizeibehörden. Auch bei Fußballspielen zwischen dem HSV und Hannover 96 beispielsweise unterstützen sich beiden Länderpolizeien gegenseitig. Hat der HSV Heimspiel, kommen Polizeikräfte aus Niedersachsen in die Hansestadt. Hat Hannover 96 ein Heimspiel, reisen meistens Polizeikräfte nach Hannover. Allerdings werden nach dem zwischen den Ländern vereinbarten Unterstützungsabkommen zusätzliche Ausgaben abgerechnet: zum Beispiel für Überstunden und Nachtarbeit, für Verpflegung, Fahrtkosten und Reparaturkosten.
Beim G-20-Treffen war es zu schweren Krawallen gekommen. Etwa 31.000 Polizisten aus der ganzen Bundesrepublik (unter anderem Schleswig-Holstein, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen) waren im Einsatz.
85 Millionen Euro: so teuer war der G20-Gipfel
(np/mr). Bereits im Vorwege wurde darüber spekuliert, ob die avisierten Kosten ausreichen werden. Auch unmittelbar nach dem Gipfel wurde von einer Kostenexplosion gesprochen. Nun ist es amtlich: Der G20-Gipfel kostet insgesamt 85 Millionen Euro. Nach Medienberichten hatte der Bund 50 Millionen Euro für die Sicherheit während des OSZE-Treffens (2016) und G20-Gipfels (2017) bereitgestellt. Ex-Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hatte allerdings noch einmal in Berlin nachverhandelt und weitere 19 Millionen rausgeholt. Wie nunmehr eruiert wurde, bleiben die Hamburger Steuerzahler dennoch auf einer Summe von etwa 16 Millionen sitzen. Damit hat der jetzige Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein weiteres Versprechen gebrochen: Vor dem G20-Gipfel hatte er stets betont, dass das Geld aus Berlin reichen werde. Die deutlichen Mehrkosten sind aufgrund der massiven Ausschreitungen während der Gipfeltage am 7. und 8. Juli 2017 zustande gekommen, weil Hamburg zusätzliche Polizisten aus anderen Bundesländern anfordern musste.
Insgesamt zahlt der Bund die Summe von 69 Millionen Euro, für die Stadt Hamburg bleiben somit Sicherheitskosten von 16 Millionen Euro. Mehrere Politiker haben zuvor befürchtet, dass der Hamburger Anteil an den Kosten noch weitaus höher liegen könnte. Bei den heftigen usschreitungen am Rande des Treffens der 20 Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer waren im Juli 2017 Hunderte Polizeibeamte und Teilnehmer von Protesten verletzt worden. In mehreren Stadtteilen brannten Autos, gingen Schaufensterscheiben zu Bruch, Geschäfte wurden geplündert.
Polizei startet Foto-Fahndung nach G20-Straftätern
(pp). Die Polizei Hamburg fahndet aktuell nach über 100 mutmaßlichen Straftätern im Zusammenhang mit G20-Krawallen Anfang Juli 2017 in Hamburg – mit zum Teil gestochen scharfen Bildern. Die Fotos wurden zusammen mit Videosequenzen des Tatgeschehens auf die Internetseite polizei.hamburg.de gestellt. Die Aufnahmen seien, wie Polizeisprecher Timo Zill bei einer Pressekonferenz zum Start der Foto-Fahndung sagte, aus der vorliegenden Datenmenge von mehr als zwölf Terabyte extrahiert worden. Es sei eine der größten
Wer kennt diese Person? Die Polizei sucht diesen Mann. Foto: ha/Polizei Hamburg
Fahndungen dieser Art. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer bat die Bevölkerung um Mithilfe. Die Bedingungen für eine Öffentlichkeitsfahndung ist im Paragraf 131 der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. In der StPO heißt es, es müsse ein dringender Tatverdacht bei einer „Straftat von erheblicher Bedeutung“ bestehen. Das bedeutet: mittlere und schwere Kriminalität – darunter fallen auch Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung, Brandstiftung oder schwerer Widerstand gegen Polizeibeamte. Die Hamburger Polizei hat seit dem Start der Öffentlichkeitsfahndung über 200 Hinweise bekommen. Erfreulich: Neun der insgesamt über hundert Gesuchten seien zwischenzeitlich identifiziert worden, wie die Polizei mitteilte. Ihre Fotos seien der Ermittlungsbehörde zufolge aus der öffentlichen Fahndung genommen worden. Bei den Tatverdächtigen handele sich unter anderem um zwei Frauen aus Hamburg. Die Polizei schätzt, dass in den drei Tagen vom 6. bis zum 8. Juli 5.000 bis 6.000 Täter aktiv waren. Die Soko „Schwarzer Block“ habe bislang über 3.300 Ermittlungsvorgänge eingeleitet, teilte Polizeisprecher Zill mit. Bei mehreren Hundert Verfahren seien Beschuldigte bereits namentlich festgemacht worden. Wie Timo Zill weiter mitteilte, sollten ursprünglich 117 Bilder veröffentlicht werden, allerdings seien 13 Tatverdächtige zwischenzeitlich identifiziert worden.
Wer kennt diese Personen? Die Polizei sucht diese Männer. Foto: ha/Polizei Hamburg
Zu fünf verschiedenen Tatkomplexen sind auf dem Portal der Polizei Hamburg zudem Videos abrufbar, die das Geschehen an mehreren Brennpunkten während des Gipfels der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli zeigen. Wer Hinweise geben möchte, kann dies auch anonym tun. Im Internet hat die Polizei ein Portal dafür eingerichtet. Zudem ist eine Telefon-Hotline unter der Nummer 040 / 428 67 65 43 geschaltet.
Unterdessen gibt es auch kritische Stimmen zu der öffentlichen Foto-Fahndung. Die Fraktion „Die Linke“ in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte zuvor besonders die zusammen mit den Fahndungsfotos veröffentlichten Videos kritisiert. Von Stimmungsmache ist die Rede. Zudem drohe durch die Veröffentlichung der Fotos den abgebildeten Personen lebenslange Stigmatisierung – ob die Angebildeten schlussendlich verurteilt würden oder nicht. Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Casper kritisierte die Fahndungsmethode der Polizei. Man müsse zwischen der Suche nach einzelnen Menschen und einer groß angelegten Aktion wie dieser unterscheiden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (DPA). „Als massenhaft einzusetzende Standardmaßnahme für die Strafverfolgung ist die Öffentlichkeitsfahndung gerade im Internetzeitalter nicht angemessen.“ Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Bündnis90/Die Grünen) verteidigte grundsätzlich die Foto-Fahndung. Das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung greife zwar erheblich in die Persönlichkeitsrechte ein, aber diese Fahndung werde auch nur dann eingeleitet, wenn andere Ermittlungsansätze ausgeschöpft seien, erklärte Steffen auf seiner offiziellen Facebook-Seite. Allerdings hob er die Verantwortung an die Medien hervor: „Es ist gut, dass wir in unserem Land eine kritische und vielfältige Medienlandschaft haben. Das ist selbst in Europa und angrenzenden Ländern in diesen Tagen ebenso wenig selbstverständlich wie eine unabhängige Justiz. Gerade deshalb sollten wir im politischen Diskurs über die Entscheidungen der Justiz aber Zurückhaltung üben. Das gilt sowohl bei der Formulierung von Erwartungen hinsichtlich des Strafmaßes als auch in Bezug auf die Bewertung konkreter Ermittlungsmaßnahmen. Sonst leisten wir unserem freiheitlichen Rechtsstaat einen Bärendienst.“