(ds). Gegen 16.45 Uhr gab es am 12. Februar 2018 Aufregung an der Kurt-Schumacher-Allee auf St. Georg. Grund: politische Aktivisten besetzten das Hauptgebäude der SPD Hamburg (Kurt-Schumacher-Haus, parteiintern „KuSchu“ genannt). Zwanzig Protestler wollten mit ihrer Aktion auf die deutsche Kriegsbeteiligung durch Rüstungsexporte aufmerksam machen. Dabei sprachen sie auch die türkischen Angriffe im Norden Syriens mit deutschen Waffen an. Vier Aktivisten kletterten mit Hilfe einer Leiter auf einen im ersten Stockwerk befindlichen Balkon und entrollten zwei Transparente mit der Aufschrift „Blut an euren Händen“. Zudem riefen sie über ein Megafon mehrere Parolen. Acht Protestler platzierten sich direkt am Gebäudeeingang und blockierten diesen. Die Polizei kam zunächst mit Streifenwagen des umliegenden Polizeikommissariats 11 angefahren, orderte aber umgehend eine Hundertschaft zur Verstärkung an. Auch zwei so genannte Beweis- und Dokumentationsvideofahrzeuge (BeDoKw), sowie ein Technikwagen der Bereitschaftspolizei bauten sich auf. Auch ein Befehlskraftwagen und Gefangenentranporter parkten in unmittelbarer Nähe des Parteihauses. Obwohl es zwischendurch stark zu Schneien begann (wie auf dem Foto oben zu sehen ist), hielten die vier Protestler auf dem Balkon durch und schüttelten sich „im Zeichen des Friedens“ mehrfach symbolisch die Hände. Gegen 17.45 Uhr lösten die behelmten Polizeibeamte die Aktion auf. Zwei Aktivisten verteilten Zettel an die zahlreichen Schaulustigen, auf den sie den sofortigen Stopp der Waffenexporte an den türkischen Staat forderten. Außerdem wünschen sich die Protestler eine sofortige Rücknahme der Waffengenehmigungen und eine Aufhebung des Verbotes der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Zehn Beamte gingen ins Gebäude und gelangten über den Treppengang auf den Balkon. Dort wurden die vier Aktivisten zunächst durchsucht und schließlich zu den anderen Protestlern in den Eingangsbereich des SPD-Hauses gebracht. Vier der Aktivisten kamen nach Angaben der Polizei ins Gewahrsam, vier Strafanträge wurden wegen Hausfriedensbruch gestellt. Transparente und Pappschilder („Stoppt Erdogan“) wurden sichergestellt. Alle anderen Pro-Kurdischen-Aktivisten entfernten sich im weiteren Verlauf auf Aufforderung der Polizei vom Gebäude – allerdings leistete eine Personen Widerstand gegen Polizeibeamte. Auch die musste in Gewahrsam genommen werden.
Hamburg setzt sich für Englisch als Gerichtssprache ein
(ha). Die Gerichtssprache ist deutsch. Hamburg und weitere Bundesländer bemühen sich jedoch seit nunmehr sieben Jahren darum, dass auch Englisch als Gerichtssprache für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zugelassen wird. Dazu bringt Hamburg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat ein, der den Ländern ermöglicht, bei bestimmten Landgerichten spezielle Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, vor denen Rechtstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können. Diese Bundesratsinitiative ist der vierte Versuch, Deutschland mit dieser Initiative zukunftsfähig zu machen und in den internationalen Wettbewerb zu gehen. „Dieses Gesetz wäre ein Meilenstein für den Rechtsstandort Hamburg. Mit unseren spezialisierten Richtern sowie den renommierten Wirtschaftskanzleien wäre Hamburg in Rechtsstreitigkeiten ein attraktiver Partner für international agierende Unternehmen“, sagt Justizsenator Till Steffen und ergänzt: „Unsere Rechtsprechung genießt schon jetzt weltweite Anerkennung. Dies gilt es auszubauen, indem wir auch internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten an unseren Landgerichten verhandeln. Denn in der Folge würden mehr international agierende Unternehmen das deutsche Recht nutzen und ihre Streitigkeiten hier austragen. Insbesondere deutsche Unternehmen können damit ihre internationalen Streitigkeiten auch hier austragen. Damit wird auch der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt.“
Der Gesetzesentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) wird bereits zum vierten Mal eingebracht. Bereits 2011, 2014 und 2017 fand er im Bundesrat eine breite Mehrheit und wurde an den Rechtsausschuss des Bundestags zur Umsetzung weitergegeben. Dort hing er jeweils aufgrund des Widerstands der CDU/CSU-Fraktion und fiel schließlich der sogenannten Diskontinuität (Nicht-Befassung aufgrund des Endes der Wahlperiode) anheim.
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