Trauerbeflaggung auch in Hamburg

Trauerbeflaggung am Hamburger Rathaus. Als Zeichen des Mitgefühls für die Anschlagsopfer in Barcelona. Foto: Röhe

(mr). Nach den Terrorattacken in Spanien, bei denen nach jetzigem Stand 14 Menschen getötet und 130 zum Teil schwer verletzt wurden, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für diesen Freitag bundesweite Trauerbeflaggung an allen Bundesbehörden sowie den ihnen unterstehenden Institutionen angeordnet. Dies geschehe als „Zeichen der Anteilnahme“, erklärte das Innenministerium in Berlin. Bei dem offensichtlich islamistisch motivierten Anschlag fuhr am Donnerstag, dem 17. August 2017, gegen 17 Uhr ein weißer Lieferwagen in die Menschenmenge einer belebten Einkaufs- und Flaniermeile (La Rambla). Unter den Opfern sind Menschen aus 34 Ländern. Nach Angaben der Bundesregierung sind 13 Deutsche unter den Verletzten. Der Fahrer des Lieferwagens ist flüchtig. Die Polizei nahm vier Personen fest: einen Spanier, einen Marokkaner und am Freitag zwei weitere Männer nördlich von Barcelona in Ripoll. Der Spanier wurde in Alcanar festgenommen, wo sich bereits am Mittwoch, dem 16. August, eine Explosion ereignet hatte. Die Polizei vermutet, dass dort ein Sprengsatz vorbereitet wurde. In seinem offiziellen Facebook-Account hat sich Hamburgs Erster Bürgermeister zu Wort gemeldet: „Die Ereignisse in Spanien machen traurig und wütend. Die fanatischen Gegner unserer freien Gesellschaft melden sich mit grausamer Gewalt zurück. Sie wollen Angst und Schrecken verbreiten, aber unsere Werte und unsere Solidarität sind stärker als der Terror. Wir trauern mit den Angehörigen der Opfer der Anschläge in Barcelona und Cambrils.“


Weiterer Suizid in der Untersuchungshaftanstalt

(ha). In der Nacht von Sonntag, dem 10. September 2017, auf Montag, 11. September 2017, hat sich ein Untersuchungshaftgefangener in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) das Leben genommen, wie die Justizbehörde mitteilt. Bei der morgendlichen Lebendkontrolle gegen 6:45 Uhr wurde Chris Z. von Bediensteten in seinem Haftraum leblos aufgefunden. Der Anstaltsarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Nach ersten Erkenntnissen hat sich der 39-jährige erhängt. Der Leichnam wurde – wie in solchen Fällen üblich – zur Obduktion in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) übergeführt. Z. befand sich seit Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Im Juni 2016 war er in erster Instanz durch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg hatte Z. Ende Januar 2017 während der Zeugenvernehmung die Geschädigte angegriffen. Am Freitag, dem 15. September 2017, sollte er sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Z. wurde in der Untersuchungshaftanstalt durchgehend und regelmäßig psychologisch betreut. Nachdem bei einer Begutachtung nach dem Vier-Augen-Prinzip suizidale Absichten bei Z. im Februar 2017 verneint wurden, wurde er nicht mehr auf der Beobachtungsstation untergebracht. Aufgrund seiner fremdgefährdenden Tendenzen befand er sich allerdings bis zuletzt auf einer Sicherungsstation. Im weiteren Haftverlauf zeigte er keine Anzeichen für ein suizidales Verhalten. Z. wirkte daher sowohl bei seinem letzten Gespräch mit der Anstaltspsychologin am 25. August 2017 als auch bei der Anstaltspsychiaterin, mit der er zuletzt am 7. September 2017 ein Gespräch hatte, orientiert und stabil. „Ich spreche den Angehörigen mein Beileid aus und wünsche den Bediensteten, die den Mann gefunden haben, viel Kraft“, sagt Justizsenator Till Steffen. Bereits 2012 hat die Justizbehörde Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin sowie Peer Briken, Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie gebeten, die Suizidprävention des Hamburger Vollzugs zu untersuchen. Anlass war eine scheinbare Häufung von Suiziden im Frühjahr 2012. Die aus der Untersuchung hervorgegangenen Empfehlungen waren für die Justizbehörde Grundlage für weitere Veränderungen bei der Suizidprophylaxe. Dazu gehören eine Verbesserung der Haftbedingungen durch bauliche Maßnahmen und Modernisierung der Gebäude, eine weitere Differenzierung des Aufnahmeverfahrens, eine Erweiterung der spezifisch psychiatrischen Versorgung, zusätzliche Erhöhung der Angebote  zur Weiterbildung, Schulung und Sensibilisierung sowie Sport- und Freizeitangebote. Geprüft, aber aus technischen Gründen nicht umgesetzt, wurde ein Angebot der Telefonseelsorge im Aufnahmehaus der Untersuchungshaftanstalt.


Erneut Suizid in einer Haftanstalt

(ha). In der Nacht von Dienstag, den 29. August 2017, auf Mittwoch, den 30. August 2017, hat sich ein Gefangener in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) das Leben genommen. Dies teilt die Justizbehörde mit. Bedienstete fanden den 40jährigen Syrer Abdullah K. bei  der morgendlichen Lebendkontrolle gegen 6:25 Uhr leblos in seinem Haftraum vor. Der Anstaltsarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Nach ersten Erkenntnissen hat sich K. erhängt. Der Leichnam wurde – wie in solchen Fällen üblich – zur Obduktion in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf übergeführt. Er befand sich seit Juni 2017 in Untersuchungshaft. Ihm wurde zur Last gelegt, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Mit weiteren Beschuldigten soll er sich spätestens Anfang November 2012 in Syrien der „JaN“ angeschlossen haben. Spätestens seit dieser Zeit war die „JaN“ in der nordsyrischen Stadt Ra’s al-‘Ain an bewaffneten Auseinandersetzungen gegen syrische Regierungstruppen beteiligt. Nach der Einnahme des westlichen Teils von Ra’s al-‘Ain war es Ziel der „JaN“, auch den überwiegend von Kurden bewohnten nordöstlichen Stadtteil zu besetzen. Vor diesem Hintergrund soll sich Abdullah K. für die „JaN“ an Gefechten mit den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) beteiligt haben. Außerdem soll er für die Vereinigung Fahrdienste sowie, bewaffnet mit einem Sturmgewehr, Wachdienste geleistet haben. Im Rahmen des Suizidscreenings gab es bei K. keine Anzeichen suizidalen Verhaltens. Im zuletzt am 25. August 2017 durch den Psychologischen Dienst geführten Gespräch wirkte K. stabil und orientiert.


Justizvollzug Suizid in der JVA Fuhlsbüttel „SantaFu“

(ha). Am Morgen des 21. August 2017 hat sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel ein Gefangener das Leben genommen. Wie die Justizbehörde mitteilt, nahmen bei der Lebendkontrolle gegen 6 Uhr die Mitarbeiter der JVA noch deutliche Lebenszeichen des Gefangenen wahr. Beim Aufschluss gegen 7:05 Uhr fanden die Bediensteten ihn dann leblos in seinem Haftraum auf. Die sofort eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen durch die Mitarbeiter der JVA blieben erfolglos, so dass der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod feststellen konnte. Nach ersten Erkenntnissen hat sich der 49-jährige Christoph S. mit einem Müllbeutel und einem Schal erstickt. Der Leichnam wurde, wie bei solchen Vorkommnissen üblich, zur Obduktion in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf übergeführt. befand sich seit September 2016 wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung und Körperverletzung in Haft. „Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und den Bediensteten, die den Mann gefunden haben“, so Justizsenator Till Steffen.

Hinweis: Die Hamburger Allgemeine Rundschau berichtet in der Regel nicht über Suizide, um Nachahmer nicht auf entsprechende Ideen zu bringen. Ausnahme stellen allerdings Ereignisse wie diese dar. Wenn sich innerhalb kurzer Zeit mehrere Häftlinge in einem der Hamburger Gefängnisse umbringen, sollte die Bevölkerung darüber informiert werden. Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an vertraute Menschen. Dies können Nachbarn, Arbeitskollegen oder Familienangehörige sein. Oft hilft bereits das Sprechen dabei, solche Gedanken zumindest vorübergehend auszuräumen. Personen, die für weitere Hilfsangebote offen sind oder sich um nahestehende Personen sorgen, können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter 0800 / 111 01 11 erreichbar und bietet schnelle Hilfe an. Auch vermittelt sie an Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken.  


Erstes Solo-Konzert von Lee Baxter in Hamburg

(mr/ha). Lee Baxter feierte in den 1990er Jahren große Erfolge mit der Musikformation „Caught in the Act“. Doch der smarte Engländer hat sich längst auch als Solo-Sänger etabliert und begeistert seine Fans heute mit moderner Popmusik. Mit seinem Produzenten Paul Glaser aus Hamburg hat er mittlerweile acht Singles veröffentlicht – der aktuelle Song „FIRE“ schaffte am Release Tag direkt den Sprung auf Platz 1 der iTunes Download Charts. Am 18. August kam Lee Baxter in Hamburgs Europa-Passage und gab eine ausgiebeige Autogrammstunde. Das der Sänger in Hamburg war hatte übrigens noch einen weiteren Grund: ein Event der ganz besonderen Art am 19. August 2017. Da feiert Lee Baxter in Hamburg sein Konzert-Debut als Solokünstler. Erstmalig wird er im Theater am Biedermannplatz – DIE BURG – seinen Fans sowohl seine älteren als auch brandneue Songs präsentieren, die allesamt aus der Feder seines Produzenten und Managers Paul Glaser stammen. „Seit den Solo-Gigs bei den Meet & Greets, die ich bisher gemacht habe, fragen die Fans mich, wann ich denn mal endlich ein ganzes Konzert gebe“, so Lee Baxter. „Paul und ich hatten dann die Idee, das in Hamburg auf die Beine zu stellen, da wir den Fans ein besonderes Highlight bieten möchten.“ So entstand schließlich die Idee, die „Magic Location Tour“ ins Leben zu rufen. „Die Fans betonen immer wieder, dass sie nicht nur meine Musik mögen, sondern es auch lieben, mich persönlich zu treffen und ein paar Worte mit mir zu wechseln. Die meisten meiner bisherigen Solo-Videoclips wurden in Hamburg gedreht. Daher dachten wir, dass wir einer kleinen Gruppe von Fans Mittags vor dem eigentlichen Konzert die Möglichkeit bieten, uns in Form einer geführten Tour bei den verschiedenen Videodrehorten zu treffen“, erläutert der Sänger. Aus logistischen Gründen wurden nur eine kleine Anzahl dieser besonderen Tickets im Fanshop angeboten. „Wir hätten niemals damit gerechnet, dass die Nachfrage derart hoch sein würde. Leider ist direkt beim Verkaufsstart unsere Webseite zusammengebrochen“, lacht Lee. „Wir mussten dann kurzfristig den konservativen Weg via E-Mail Bewerbung wählen. Die Folge war, dass innerhalb von wenigen Minuten rund 150 E-Mails das Team erreichten.“


Betonsteine und mehr Präsenz von Sicherheitsleuten auf dem Dom

 (ds). Nichts ist nach den Anschlägen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016, sowie weiteren Anschlägen in Frankreich, Spanien, Belgien, England und beispielsweise Schweden mehr so, wie es einmal war. Stadt- und Volksfeste werden extrem gesichert – selbst das Sicherheitskonzept für den Hamburger Dom wurde angepasst. Zwar gebe es aktuelle keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung, wie die Veranstaltern bei der Dom-Pressekonferenz betonten, dennoch werde die Präsenz der Sicherheitskräfte erhöht. „Das Dom-Gelände werden wir so sichern, dass keine unberechtigten Fahrzeuge auf die Veranstaltung gelangen können“, hieß es. Das Heiligengeistfeld (St. Pauli) wird mit einem Zaun gesichert. Zudem werden an den Eingängen Betonsteine eingesetzt und zusätzlich wird ein privater Sicherheitsdienst engagiert, der sich mit Fahrzeugen im Eingangsbereich aufhält und somit die Polizei entlastet. Apropos Polizei: Schwerpunkt des Konzeptes der Polizei soll die Ansprechbarkeit und Erkennbarkeit der Beamten sein. Neben der Wache werden an den Haupteingängen Beamte eingesetzt, die als Ansprechpartner fungieren. Zudem laufen weitere Beamte regelmäßig Streife.

Anmerkung der Redaktion: Bei Anfertigung dieses Symbolfotos wurde der Fotograf am 16. August 2017 gegen 18.10 Uhr massiv vom Sicherheitsdienst genötigt. Mit den Worten „Was fotografieren Sie denn da?“ kam ein unfreundlicher Mitarbeiter der Firma „Securitas“, der zunächst in seinem weißen Sprinter saß und dann ausstieg, auf den Fotografen zu. Dieser konterte in charmanter Art erst einmal mit dem Satz: „Guten Tag, wer sind Sie denn? Ich habe Ihren Namen nicht verstanden.“ Ohne den Mitarbeiter weiter zu beachten, setzte der Fotograf seinen Tätigkeit fort und machte Fotos vom Eingangsbereich – ohne den Sicherheitsmitarbeiter oder gar seinen Wagen mit auf dem Foto zu haben. Der Mitarbeiter stellte sich dann demonstrativ vor die Kamera. Es folgten Sätze wie „Ich bin hier für die Sicherheit zuständig. Also muss ich wissen, wozu hier Fotos gemacht werden. Verpissen Sie sich sonst.“ Der Fotograf freut sich über solche kompetenten, freundlichen Mitarbeiter aus der Sicherheitsbranche. So hat er schließlich immer etwas zu erzählen…Übrigens haben wir natürlich bei dem Unternehmen (sitzt in der Wendenstraße im Stadtteil Hamm) um eine Stellungnahme gebeten. „Wir werden den Vorfall prüfen und gegebenenfalls mit dem Mitarbeiter sprechen“, hieß es.  Foto: Schmidt