TV-Kommissar trifft TV-Köchin

TV-Köchin Cornelia Poletto sitzt an der Kasse eines Geschäftes im Stadtteil Eppendorf. Schauspieler Veit Stübner (rechts) kommt als Kunde zufällig vorbei... Foto: FoTe-Press

(mr). Veit Stübner, bekannt als Kriminalhauptkommissar Schroeter in der Serie „Heiter bis tödlich – Morden im Norden“ geht nichts ahnend in den Bioladen „Temma“ in der Eppendorfer Landstraße. Mit seinem Einkauf in der Hand stellt er sich an die Kasse und traut seinen Augen nicht: da sitzt doch tatsächlich TV-Köchin Cornelia Poletto. Nein – die Spitzenköchin hat keinesfalls die Branche gewechselt. Der Grund warum Cornelia Poletto eine ganze Stunde an der Kasse des Bioladens saß: sie rührt die Werbetrommel für die Spendenaktion „Aufrunden, bitte!“ Vom  6. bis zum 10. Juni 2016 fand sie wieder statt, die „Woche des Aufrundens“, Deutschlands größte Prominentenaktion gegen Kinderarmut. Bundesweit saßen zahlreiche Prominente aus Medien, Sport und Politik ehrenamtlich an Kassen, mit einem Ziel: Menschen zum Aufrunden von Cents zu mobilisieren und damit Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Initiator ist die unabhängige Spendenbewegung „Deutschland rundet“ auf.„Ich erlebe immer wieder, dass sehr viele Kinder hier in Deutschland nicht wissen, was gesunde Ernährung ist und wie wichtig sie für ihr weiteres Leben ist. Auch Bildungschancen sind stark abhängig von der sozialen Herkunft. Mit „Deutschland rundet“ auf kann jeder diesen Kindern Aufrunden bitteeine Chance geben“, sagt Cornelia Poletto zu ihrem Engagement. In der Woche des Aufrundens haben sich zahlreiche Prominente, darunter Marie-Luise Marjan, Guido Cantz und Sven Hannawald, in ganz Deutschland für die Spendenbewegung „Deutschland rundet“ auf an die Kasse gesetzt – mit einem Ziel: Menschen zum Aufrunden von Cents zu mobilisieren und damit Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Nun wurde die Marke von 111 Millionen Aufrundungen geknackt. Damit wurden insgesamt, seit Start der Spendenbewegung im März 2012, mehr als 530 Millionen Cents gespendet.

TV-Köchin Cornelia Poletto sitzt an der Kasse eines Geschäftes im Stadtteil Eppendorf.


Mit grünem Kfz-Kennzeichen unterwegs: Übertragungswagen von Radio und Fernsehen

(mr). Aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft oder beispielsweise dem Schaustellergewerbe kennen wir das: Trecker, Mähmaschinen und Jahrmarktsfahrzeuge fahren mit grünem Nummernschild. Wer aber aufmerksam auf Autobahnen oder Bundes- und Landstraßen umher fährt und Übertragungswagen mit zum Teil großen Satellitenschüsseln auf dem Dach zu sehen bekommen, wird feststellen, dass diese ebenfalls mit den steuerbefreiten grünen Kennzeichen unterwegs sind. Aber warum ist es so? „Unsere Ü-Wagen fahren gemäß des deutschen Zulassungsrechts als so genannte `selbstfahrende Arbeitsmaschinen` zulassungsfrei und sind deshalb von der Kfz-Steuer befreit“, heißt es aus der Pressestelle des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in Köln bestätigt das. „Unsere Ü-Wagen-Flotte ist mit grünen Kennzeichen unterwegs, weil jeder einzelne Ü-Wagen schneller als 20 km/h fährt. Dies ist eine bundesweite Vorschrift“, heißt es von der öffentlich rechtlichen Sendeanstalt in Köln. Wer nun glaubt, dieses Privileg hätten nur die öffentlich rechtlichen Sender, weil sie so oder so durch den Rundfunkbeitrag staatlich gefördert sind, der irrt. Auch die zahrleichen privaten Fernseh- oder Radiosender und Fernsehproduktionsfirmen genießen diese Sonderstellung. Bleibt nur die Frage, warum ein Ü-Wagen steuerfrei fahren darf, ein Prüffahrzeug einer Telekommunikationsfirma oder ein Fahrzeug eines Elektroinstallateurs nicht? Diese Fahrzeuge sind immerhin – genauso wie ein Übertragungswagen – ebenfalls voll mit Technik ausgestattet. Nachfrage beim Landesbetrieb Verkehr (LBV, Straßenverkehrsamt) in Hamburg. Jetzt wird der Unterschied deutlich: „Ü-Wagen sind nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht eigentümlich zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt. Bei Fahrzeugen, die dem Zweck nach eher Personen oder Arbeitsmaterial von A nach B fahren, dürfen keine steuerfreien Kennzeichen angebracht werden.“ Zu den Fahrzeugen, die nach § 3 KfzSteuergesetz steuerfrei sind, zählen neben den Übertragungswagen unter anderem Rohreinigungsfahrzeuge, Schienenreinigungsfahrzeuge, Hebebühnenfahrzeuge, Autokräne, Fahrzeuge der Straßenreinigung, Baumaschinen oder Radlader. Übrigens sind nicht nur die klassischen Übertragungswagen steuerfrei und mit einem grünen Kennzeichen versehen, sondern auch Schnittmobile, Rüst- und Gerätewagen, Meßtechnikwagen, so genannte Strom- oder Lichtwagen, sowie Kamerawagen der NDR-Fahrzeugflotte fahren mit grünen Kennzeichen auf den Autobahnen und Bundes- und Landstraßen umher.

Hinweis: Das Fahrzeug mit einem steuerlichen Vorteil darf auch nur für den beim Finanzamt angegeben Zweck (= Grund für eine Steuerbegünstigigung) benutzt werden! Außerdem muss der Nutzungszweck entsprechend nachgewiesen werden.

Die Fotos zeigen Übertragungswagen vom MDR, SWR und Studio Berlin. Fotos: FoTe-Press