(mr). Beim Einwohner-Zentralamt wurden im Jahr 2017 Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von 10.059.313,97 Euro durch die stationären GÜA ausgewiesen. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2018 kam ein Betrag in Höhe von 6.110.061,65 Euro zustande. Dies geht aus einer Senatsantwort aufgrund einer Kleinen Anfrage von Dennis Thering (CDU) hervor. Darin heißt es, dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor Verursacher Nummer Eins für Unfälle ist und zu erheblichen Unfallfolgen führt. Deshalb setzt die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in diesem Themenfeld neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein Mittel dabei: stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA). Sie werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten beziehungsweise Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Laut Hamburger Senat sollen bis Ende des Jahres weitere sechs Anlagen in Betrieb genommen werden. Dazu gehören die Nordkanalstraße in Höhe Anckelmansplatz (Richtung Eiffestraße), die Saarlandstraße stadtauswärts/-einwärts und die Sievekingsalle in Höhe der Hammer Straße (Fahrtrichtung Innenstadt).