Bezirksamt Hamburg-Nord lässt Presseanfragen (bislang) unbeantwortet

Der Eingang ins Bezirksamt Hamburg-Nord. Foto: FoTe Press

(ds). Hamburg hat sieben Bezirke – dazu zählt das Bezirksamt Hamburg-Nord. Und wie jedes dieser Bezirksämter hat auch das an der Kümmellstraße ansässige Bezirksamt Nord eine Pressestelle. Das Team der Pressestelle ist als Teil der Behörde verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Behörde und betreut die zugehörigen Internet- und Social-Media-Angebote. Zum Aufgabengebiet der Presseabteilung gehört es, Anfragen der Medien zu beantworten, Pressemitteilungen zu verfassen, Statements und Grußworte für die Behördenleitung und schreiben und unter anderem mit der Behördenleitung und den Fachämtern Pressetermine der Behördenleitung umzusetzen.

Am 4. September 2021 hat die Redaktion der Hamburger Allgemeinen Rundschau eine Anfrage mit drei Fragen formuliert und an die Pressestelle des Bezirksamtes Hamburg-Nord mittels E-Mail geschickt. Unsere Redaktion bekam darauf hin eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf. Mit der Pressesprecherin des Bezirksamts Hamburg-Nord kam es am 6. September 2021 zu einem telefonischen Gespräch, in dem das Anliegen nochmals (ausführlich) erläutert wurde. Am Telefon hieß es „Sie bekommen eine Antwort von mir“. Leider können wir nicht ins Detail gehen, aber die Anfrage bezieht sich auf die Kalenderwochen 36 und 37. Wir haben nichts vom Bezirksamt Nord erhalten. Kein Anruf, keine E-Mail – nichts.

Alle anderen Bezirksämter beantworten Anfrage zeitnah

Zwischenzeitlich wurde eine weitere Presseanfrage bezogen auf die Kalenderwochen 38 und 39 gestellt. Wieder kommt keine Reaktion auf diese Anfrage. „Ich bin echt irritiert. Da leistet sich das Bezirksamt Hamburg-Nord eine gut bezahlte Pressesprecherin, die aber ihren Job – sagen wir mal so: nicht so macht wie ich es mir als Redakteur wünsche“, sagt Redakteur Matthias Röhe und ergänzt: „Alle anderen sechs Bezirksämter, an die ich eine ähnliche Anfrage geschickt habe, haben sich binnen weniger Tage – zum Teil noch am selben Tag – bei mir zurückgemeldet und meine Anfrage anstandslos beantwortet. Nur das Bezirksamt Nord meldet sich nicht zurück.“

Zwischenzeitlich wurde auch die Behördenleitung in Kenntnis gesetzt – aber auch darauf hat unsere Redaktion (noch) keine Antwort erhalten. Auch eine weitere telefonische Nachfrage bei der Pressestelle verlief bislang fruchtlos. „Sie bekommen heute oder morgen eine Antwort“, sagte eine Mitarbeiterin der Presseabteilung.

Auskunftspflicht der Behörden gegenüber Pressevertretern

Im Hamburgischen Pressegesetz vom 29. Januar 1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Mai 2018 heißt es unter § 4 Informationsrecht: (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Unter Punkt 2 heißt es, dass Auskünfte nur verweigert werden können, soweit

  1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Gerichtsverfahrens, Bußgeldverfahrens oder Disziplinarverfahrens beeinträchtigt oder gefährdet werden könnte oder
  2. Vorschriften über die Geheimhaltung oder die Amtsverschwiegenheit entgegenstehen oder
  3. sonst ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.

Was im Landespressegesetz Hamburg nicht extra aufgeführt ist, aber generell zu einer Verweigerung einer Auskunft führen kann, ist die Tatsache, dass die Anfrage bezogen auf den Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

„Meine angefragten Daten liegen bereits vor. Die Pressestelle braucht nur beim entsprechenden Fachbereich nachzufragen und erhält die erforderlichen Daten. Wieso bekommen das alle anderen sechs Bezirksämter hin?“, fragt Redakteur Röhe.

Der Bezirk Nord ist in 13 Stadtteile gegliedert: Eppendorf, Hoheluft-Ost, Winterhude, Uhlenhorst, Hohenfelde, Baermbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn. Gerne hätte die Hamburger Allgemeine Rundschau Informationen aus diesen 13 Stadtteil bekommen – wie auch aus allen anderen Stadtteilen aller anderen Bezirke.

Ärger mit Behörden und Ämtern in Hamburg? – Wenden Sie sich an den Eingabenausschuss!

Haben auch Sie, liebe Leser der Hamburger Allgemeinen Rundschau Ärger mit einer Behörde? Wer sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist, kann sich an den Eingabenausschuss wenden.

Wer ist der Eingabenausschuss?

Der Eingabenausschuss bearbeitet die an die Bürgerschaft gerichteten Bitten und Beschwerden (Eingaben). Er wird von der Bürgerschaft zu Beginn der Wahlperiode bestellt. Die Zusammensetzung der Abgeordneten spiegelt die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen in der Bürgerschaft wider. Hier finden Sie alle Mitglieder des Eingabenausschusses.

Der Eingabenausschuss ist der einzige Ausschuss der Bürgerschaft, der ständig direkt in Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern steht. Durch Ihre Eingaben erfahren die Abgeordneten auf direktem Weg, welche gesetzlichen Regelungen sich im Einzelfall nicht bewähren und was ihre Wählerinnen und Wähler auf dem Herzen haben. Keine Behörde arbeitet fehlerlos und die Anwendung auch von noch so ausgefeilten Gesetzen kann im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen. Eine Eingabe ermöglicht der Bürgerschaft, ihre in der Verfassung verankerte Kontrollfunktion gegenüber dem Senat wahrzunehmen.

Der Eingabenausschuss ist ein Pflichtausschuss (Art. 28 Hamburger Verfassung). Das bedeutet, dass dieser Ausschuss immer gebildet werden muss. Dies geschieht zu Beginn der Wahlperiode durch Bestellung des Ausschusses. Die Fraktionen benennen seine Mitglieder.

Wer kann eine Eingabe machen?

Jedermann kann den Eingabenausschuss um Hilfe bitten, beispielsweise

– Erwachsene
– Minderjährige
– Betreute Personen
– Strafgefangene
– Deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose
– Bürgerinitiativen oder juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein).

Dies kann in eigener Sache sein, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


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