Bundeskanzlerin Merkel bangt um Zusammenhalt

Neujahrsansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Fotos: Röhe

(np). In ihrer Neujahrsansprache fürs Jahr 2018 sorgt sich Kanzlerin Angela Merkel um den Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie fordert mehr „Achtung vor dem anderen“ und verspricht eine rasche Regierungsbildung. Außerdem solle uns allen wieder stärker bewusst werden, was uns im Innersten zusammenhält. Jeder einzelne solle sich bemühen, wieder mehr Achtung vor dem anderen zu haben – und zwar Achtung im umfassenden Sinne. Dazu gehöre es, aufmerksam zu sein, den anderen wirklich zuzuhören und Verständnis aufzubringen. Dies seien die Wünsche für das neue Jahr, sagte Angela Merkel in der vorab verbreiteten Rede, die am Silvesterabend um 20:10 Uhr in der ARD ausgestrahlt wird. Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau veröffentlicht die Neujahrsansprache im Wortlaut.

Die Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin im Wortlaut

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich grüße Sie herzlich. Ich freue mich über die Gelegenheit, Ihnen auch an diesem Silvestertag einige Gedanken zu sagen, die mich an der Schwelle zum neuen Jahr bewegen.

Aus zahlreichen Gesprächen und Begegnungen in diesem Jahr weiß ich, dass sich viele von Ihnen Sorgen über den Zusammenhalt in Deutschland machen. Schon lange gab es darüber nicht mehr so unterschiedliche Meinungen. Manche sprechen gar von einem Riss, der durch unsere Gesellschaft geht.

Die einen sagen: Deutschland ist ein wunderbares Land, in dem die Werte unseres Grundgesetzes gelebt werden. Ein Land, das stark und wirtschaftlich erfolgreich ist. In dem noch nie so viele Menschen Arbeit hatten wie heute. Ein Land mit einer weltoffenen und vielfältigen Gesellschaft, mit einem starken Zusammenhalt, in dem sich tagtäglich Millionen Menschen ehrenamtlich für andere engagieren, zum Beispiel im Sport, für Kranke und Schwache oder auch in der Flüchtlingshilfe.

Die anderen sagen: Es gibt zu viele Menschen, die an diesem Erfolg nicht teilhaben. Die nicht mit dem Tempo unserer Zeit mitkommen. Die sehen, dass es ihre Kinder in die Großstädte zieht und sie allein bleiben, in Gebieten, in denen vom Einkauf bis zum Arztbesuch der Alltag immer schwieriger wird. Die sich sorgen, dass es zu viel Kriminalität und Gewalt gibt. Die sich fragen, wie wir die Zuwanderung in unser Land ordnen und steuern können.

Beides sind Realitäten in unserem Land: der Erfolg und die Zuversicht, aber auch die Ängste und die Zweifel. Für mich ist beides Ansporn. Denn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, haben uns Politikern den Auftrag gegeben, uns um die Herausforderungen der Zukunft zu kümmern und da bei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger im Auge zu haben. Diesem Auftrag fühle ich mich verpflichtet – auch und gerade bei der Arbeit daran, für Deutschland im neuen Jahr zügig eine stabile Regierung zu bilden.

Denn die Welt wartet nicht auf uns. Wir müssen jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es Deutschland auch in 10, 15 Jahren gut geht. Und wirklich gut geht es Deutschland, wenn der Erfolg allen Menschen dient und unser Leben verbessert und bereichert. Dabei kann der Leitgedanke der Sozialen Marktwirtschaft, dass wirtschaftlicher Erfolg und sozialer Zusammenhalt zwei Seiten einer Medaille sind, auch in der Zeit des digitalen Fortschritts unser Kompass sein.

Das bedeutet zum einen:

– bestehende Arbeitsplätze zu sichern wie auch ganz neue Jobs für die Zukunft zu schaffen,

– die Unternehmen noch mehr bei Forschung und Entwicklung in innovative Technologien zu unterstützen,

– den Staat zum digitalen Vorreiter zu machen,

– und vor allem uns und unsere Kinder mit bester Bildung und Weiterbildung auf den digitalen Fortschritt vorzubereiten.

Und das heißt zum anderen:

– die Familien in den Mittelpunkt zu stellen, sie finanziell zu entlasten, damit sie Familienleben und Beruf noch besser vereinbaren können,

– eine gute und würdevolle Pflege zu ermöglichen, in dem wir die Pflegeberufe stärken und die Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, noch besser unterstützen,

– und – nicht zuletzt – für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen unseres Landes zu sorgen – ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land.

Und wir werden noch mehr in einen starken Staat investieren müssen, der die Regeln unseres Zusammenlebens verteidigt und für Ihre Sicherheit – für unser aller Sicherheit – sorgt.

Ich danke deshalb an dieser Stelle ganz besonders den Polizistinnen und Polizisten, die auch heute Abend für uns da sind und zum Beispiel die vielen Silvesterfeiern im Land schützen, wie auch den Soldatinnen und Soldaten, die hier zulande oder in den Auslandseinsätzen ihren Dienst für unser Land tun.

Die Zukunft Deutschlands ist bei all dem untrennbar mit der Zukunft Europas verbunden. 27 Staaten in Europa müssen stärker denn je dazu bewogen werden, als eine Gemeinschaft zusammenzuhalten. Das wird die entscheidende Frage der nächsten Jahre sein.

Es wird darum gehen, ob wir Europäer in der globalen und digitalen Welt unsere Werte solidarisch und selbstbewusst nach innen wie nach außen vertreten, ob wir so auch für ein wirtschaftlich erfolgreiches und gerechtes Europa arbeiten und konsequent für den Schutz unserer Außengrenzen wie auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eintreten. Deutschland und Frankreich wollen gemeinsam dafür arbeiten, dass das gelingt, und so dazu beitragen, Europa für die Zukunft fit zu machen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Ringen um richtige Antworten gehört zu einer lebendigen Demokratie. Wir sind – im besten Sinne – eine vielstimmige Gesellschaft. Zugleich einen uns die Werte unseres Grundgesetzes: also die Achtung vor der unantastbaren Würde jedes einzelnen Menschen und seiner Freiheitsrechte. Dass wir uns wieder stärker bewusst werden, was uns im Innersten zusammenhält, dass wir wieder deutlicher das Gemeinsame in den Vordergrund stellen, dass wir uns bemühen, wieder mehr Achtung vor dem anderen zu haben, und zwar Achtung im umfassenden Sinne – aufmerksam sein, wirklich zuhören, Verständnis aufbringen -, das sind meine Wünsche für das neue Jahr.


(ha). Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung, wie es in einer Pressemitteilung der geschäftsführenden Bundesregierung heißt. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2016. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns – das nächste Mal 2018. Außerdem evaluiert die Mindestlohnkommission fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns. Sie berichtet der Bundesregierung alle zwei Jahre darüber. Der Mindestlohnkommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende. Die Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am 28. Juni 2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung – also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate – orientiert.

Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen schützt. Der Mindestlohn darf fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden. Zusammen mit ihrem Beschluss hat sie der Bundesregierung ihren ersten Bericht zum gesetzlichen Mindestlohn vorgelegt. Die Kommission verwies in ihrem Bericht darauf, dass mit dem bestehenden Datenmaterial keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten nachzuweisen waren. Die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns können gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dabei müssen die Tarifvertragsparteien repräsentativ sein und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der Branche verbindlich gelten. Das betrifft die Fleischwirtschaft, die Branche Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen.

Für Zeitungszusteller gilt ab dem 1.Januar 2017 ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro.  Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.