Corona-Maßnahmen: Erleichterungen für Hamburgs Schüler nach den Ferien 

Die Heinrich-Hertz-Schule in Winterhude. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die gute Nachricht zuerst: Ab dem 21. März entfallen die bisherigen Beschränkungen im Musik- und Theaterunterricht – Masken-und Testpflicht bleibt vorerst bis zum 3. April. Das teilt der Hamburger Senat heute mit. In allen Lebensbereichen werden zurzeit die Einschränkungen gelockert. Die Bundesregierung plant ein Ende der meisten Einschränkungen bis zum 20. März. Schritt für Schritt soll daher auch den Schülerinnen und Schülern wie der gesamten Schulgemeinschaft wieder ein Schulbesuch ohne spürbare Restriktionen ermöglicht werden. So wurden jetzt die schulischen Sicherheitsbestimmungen im Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel an die neuen Sicherheitsbestimmungen in Kultur und Freizeit angeglichen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler jetzt wieder gemeinsam und ohne Mindestabstand musizieren dürfen. Auch jahrgangsübergreifende Chöre und Schulorchester dürfen wieder zusammen musizieren. Da, wo es für das Musizieren erforderlich ist, kann temporär die Maske abgenommen werden. Generell jedoch sollen alle Sicherheitsmaßnahmen wie Masken-, Test- und Lüftungspflicht sowie der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den Schulstart am 20. März hinaus zunächst für zwei Wochen bis zum 3. April beibehalten werden.

„Wie schon vor kurzem beim Sportunterricht entfallen nun auch in Musik und Darstellendem Spiel die bisherigen Einschränkungen. Alle Schulen können somit nach den Schulferien im Musikunterricht und im Darstellenden Spiel unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen auf Abstandsgebote, Einschränkungen und Masken verzichten. Wir haben mit diesen Lockerungen bereits jetzt, in der Ferienbetreuung während der Märzferien, behutsam begonnen“, sagt Bildungssenator Ties Rabe und ergänzt: „Die Voraussetzung für diese Lockerung ist jedoch die sorgfältige Beibehaltung der anderen Sicherheitsmaßnahmen: Alle Schüler müssen sich drei Mal in der Woche testen, alle 20 Minuten werden für fünf Minuten die Unterrichtsräume gelüftet und die mobilen Luftfiltergeräte sind in Betrieb.“

Wie im Kultur- und Freizeitbereich dürfen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus dort, wo es aus musikalischen Gründen zwingend erforderlich ist, während des Musizierens die Maske absetzen. Das gilt ausdrücklich auch für das Singen. Für den Fall, dass Schüler längere Zeit ohne Abstand und Maske musizieren, ist darauf zu achten, dass alle in die gleiche Richtung musizieren und der Musikunterricht in ausreichend großen und regelmäßig gelüfteten Räumen stattfindet. Die Lüftungsregeln sind genau zu beachten. Bei kurzen musikalischen Einlagen – beispielsweise beim Singen eines Liedes im Klassenraum – sind diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht zwingend erforderlich. Dank dieser Änderungen können Schülerinnen und Schüler bereits in der Ferienbetreuung wieder ohne Maske und Abstand singen und Theater spielen.

Aufgrund der Infektionsgefahr durch Reiserückkehrer sollen die geltenden Sicherheitsmaßnahmen auch noch in den ersten 14 Tagen nach den Märzferien beibehalten werden. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht, die Testpflicht, die Lüftungspflicht und der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den 20. März hinaus bis zum 3. April gelten. Ab dem 4. April sind Lockerungen insbesondere im Bereich der Maskenpflicht möglich, wenn die gesundheitliche Lage es ermöglicht.

Senator Rabe: „Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den Schülern in diesem Frühjahr so schnell wie möglich so viel normalen Schulalltag wie möglich anbieten zu können. In welchen Schritten dies geschehen wird, ist abhängig von der Gesetzeslage auf Bundesebene. Aktuell ist auch noch nicht absehbar, welche Vorgaben das geänderte Infektionsschutzgesetz, das derzeit auf Bundesebene abgestimmt wird, für die Zeit nach dem 20. März enthalten wird. Nach allen uns vorliegenden Informationen wird sich dieses erst in der letzten Ferienwoche konkretisieren.“ 


In Hamburg: Drehstart für neue Krimireihe „Katharina Tempel“

Die beiden Polizisten Georg König (Stephan Szász) und Katharina Tempel (Franziska Hartmann) ziehen sich Handschuhe an und schauen sich anschließend einen weißen Lieferwagen an. Szenenfoto: FoTe Press

(ha/mr). Mit Franziska Hartmann in der Titelrolle entsteht aktuell für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) beziehungsweise ARTE in Hamburg und Umgebung der Auftaktfilm einer neuen Krimireihe mit dem Arbeitstitel „Katharina Tempel – Was wir verbergen“. Regisseurin Francis Meletzky inszeniert den Fernsehfilm der Woche nach einem Drehbuch von Elke Rössler.

Noch vor ihrem ersten offiziellen Arbeitstag in der Mordkommission Hamburg wird Kriminalkommissarin Katharina Tempel (gespielt von Franziska Hartmann) von ihrem neuen Vorgesetzten, Hauptkommissar Georg König (Stephan Szász), in einen ungewöhnlichen Fall involviert: Das Ärztepaar Leitermann ist verschwunden. Ein Notruf, den Ulla Leitermann (Christiane von Poelnitz) noch tätigen konnte, lässt eine gewaltsame Entführung vermuten. Während Hans Leitermann (Jörg Pose) schon bald auf dem Boot des Paares gefunden wird, fehlt von seiner Frau weiterhin jede Spur. Gemeinsam mit Georg und der Kollegin Dela Tahiri (Hanife Sylejmani) stürzt Katharina sich in die Aufklärung des Falles – zum Unverständnis ihres Mannes Volker (Florian Stetter). Der gefeierte Pressesprecher der Polizei Hamburg kann nicht nachvollziehen, warum seine Frau sich vom LKA zur Kripo hat versetzen lassen. Und auch Katharinas beste Freundin, Staatsanwältin Golda Hopkins (Dela Dabulamanzi), fragt sich, was der wahre Grund hinter ihrem Jobwechsel ist.

In weiteren Rollen spielen Petra Zieser, André Szymanski, Alberta von Poelnitz, Miriam Maertens und andere. Die Dreharbeiten dauern bis zum 17. März 2022. Der Sendetermin steht nach Angaben der Sendeanstalt noch nicht fest.

Alberta von Poelnitz in der Rolle als Natalie Matchevski
an der Schaartorbrücke in Hamburg.

In diesen Tagen entdeckte Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau das Filmteam unter anderem im Park Fiction (St. Pauli), der Schaartorbrücke (Altstadt) und am Potsdamer Ufer (Wilhelmsburg). An der Schaartorbrücke drehte das Filmteam eine Szene, in der die beiden Polizisten Tempel und König in einem Zivilwagen der Polizei sitzen und sich unterhalten. Bei Dreh am Potsdamer Ufer wird ein weißer Lieferwagen des fiktiven Clubs „Pro Life 21“ untersucht, der am Ufer parkt. Die beiden Polizisten gehen zum Wagen, öffnen das offenbar nicht verschlossene Fahrzeug und inspizieren es.


Imkern lernen bei Hamburg

Veranstaltungen finden Sie regelmäßig in der Online-Ausgabe Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau.

(ha). Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken Bienen zu halten. Viele wollen dabei nicht möglichst viel Honig ernten, sondern einen Beitrag für die Natur leisten und die Wunderwelt der Bienen erleben. Dieses naturnahe Imkern, bei dem das Wesen der Bienen und die besondere Beziehung dieser zu den Menschen im Vordergrund stehen, zeigt der Imkerkurs „Mit den Bienen durchs Jahr“. Dieser findet an sieben Samstagen von 8.45 bis 17 Uhr auf dem Gut Wulfsdorf in Ahrensburg bei Hamburg statt. Der Kurs startet am 26. März 2022. Die weiteren Termine sind am 30. April, 21. Mai, 25. Juni, 27. August sowie zwei weitere Tage, welche während des Kurses festgelegt werden. Die Kursleitung übernimmt Dorothea Bogs. Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – gibt es auf unserer Internetseite unter https://www.mellifera.de/imkerkurs/hamburg.  Neben theoretischem Wissen stehen die praktische Arbeit mit den Bienen sowie die Beobachtung des Bienenvolks im Jahreslauf im Mittelpunkt des Kurses. Im Blick sind die Entwicklung und Zusammensetzung des Bienenvolks, die Auswinterung, das Wachstum und der Wabenbau des Biens, die Vermehrung über den Schwarmtrieb, Varroatose, die Winterfütterung und Winterruhe sowie die Bedeutung der Bienen für das Ökosystem. Die wesensgemäße Bienenhaltung orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen und Instinkten des Bienenvolks. So bauen die Bienen ihre Waben selbst, die Vermehrung erfolgt über den natürlichen Schwarmtrieb und auf die gängige Praxis der künstlichen Königinnenzucht wird verzichtet. Die Wurzeln der wesensgemäßen Bienenhaltung liegen bei Rudolf Steiner und Ferdinand Gerstung, welche die Grundlagen für ein neues Verständnis „des Biens“ als ein Lebewesen erarbeitet haben. Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich für die Natur und insbesondere für die Bienen interessieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Kurs findet im Rahmen des Mellifera-Ausbildungsverbunds statt, einem seit 20 Jahren bestehenden Zusammenschluss von wesensgemäß arbeitenden Imkern, die ihr Wissen gerne an Jungimker weitergeben. Der Kurs wird unter Beachtung der Regeln der geltenden Corona-Schutzverordnung durchgeführt.


Zeitverwendungserhebung 2022: Freiwillige gesucht

(ha/np). “Wo ist die Zeit bloß geblieben?” – diese Floskel kennt jeder. Das Statistikamt Nord geht im Rahmen der Zeitverwendungs-erhebung (ZVE) 2022 dieser Frage auf den Grund und befragt Personen, wie viel Zeit Menschen für welche Aktivitäten aufwenden.
Jeder von uns beschäftigt sich in seinem Alltag mit vielen unterschiedlichen Dingen. Neben unserem Beruf gehen wir weiteren Tätigkeiten und Freizeitbeschäftigungen nach – oftmals ohne bewusst auf die dafür aufgebrachte Zeit zu achten. Mit der ZVE wird eine wichtige Informationsgrundlage für eine Vielzahl gesellschaftspolitischer Fragen geschaffen. Sie wird alle zehn Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Dabei befragen sie in 2022 insgesamt zirka 10.000 Haushalte (zuvor 5.000 Haushalte), wie ihr Alltag aussieht und welche Tätigkeiten täglich anfallen. Auch Hamburger sind aufgerufen, sich an der ZVE zu beteiligen. So wird ermittelt, wie viel Zeit Menschen für welche Aktivitäten aufwenden und wann sie im Tages­verlauf diesen Tätig­keiten nachgehen. Diese Daten ermöglichen es, für die Zukunft Maßnahmen für zahlreiche Lebens­bereiche abzuleiten, die uns alle betreffen: Sie zeigen unter anderem, wie sich die Zeit zwischen Erwerbs­arbeit, Haushalt, Familie und Freizeit verteilt. Die ZVE liefert auch Einblicke darüber, wie viel Zeit Männer und Frauen für unbezahlte Arbeit verwenden, etwa für die Haushalts­führung, Kinder­betreuung oder ehren­amtliche Tätigkeiten. Und sie zeigen, wie viel Zeit zusammen oder getrennt lebende Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder verbringen und womit Kinder und Jugend­liche ihre Zeit verbringen. Aber auch wie der Weg zur Arbeit, Schule oder zu einem Treffen mit Freunden aussieht. Und natürlich zeichnet die ZVE auch ein Bild über das soziale Leben von Allein­lebenden.
Die ZVE wird als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt, um das Leben möglichst vieler Menschen in Deutschland abzubilden. Deshalb achten die statistischen Ämter darauf, dass aus jeder Bevölkerungs­gruppe genügend Haushalte teilnehmen. Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Daten­schutz und Geheim­haltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Daten­schutz­bestimmungen werden strengstens eingehalten. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift aus­gewertet und auf die ganze Be-völkerung hoch­gerechnet.
Jeder Haushalt erhält mindestens 35 Euro für die Teilnahme. Weitere Infos finden Sie unter: www.destatis.de.


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