Drei mutmaßlich linksextremistische Brandstifter geschnappt

Ein Streifenwagen der Polizei. Foto: FoTe-Press

(ks/ha). Was hatte dieses Trio bloß vor? Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes des Staatsschutzes der Hamburger Polizei wurden am 8. Juli gegen halb eins drei Personen mit mehreren selbst gefertigten Brandsätzen und Wechselkleidung vorläufig festgenommen und einem Haftrichter zugeführt. Wie die Polizei weiter mitteilt, wurden in einer Grünanlage Beamten auf zwei Männer (31, 27) und eine Frau (28) mit Fahrrädern aufmerksam, die sich verdächtig verhielten und die jeweils ein Gepäckstück mit sich führten. Die Personen wurden angehalten und überprüft. Dabei fanden die Beamten zunächst im Rucksack des 31-Jährigen  mehrere selbst gefertigte Brandsätze, Grillanzünder und Handschuhe.
In den Rucksäcken des 27-jährigen Mannes und der 28-jährigen Frau befanden sich darüber hinaus unter anderem Wechselbekleidung und Handschuhe. Alle drei Personen führten zudem funktionstüchtige Feuerzeuge mit sich. Die aufgefundenen Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt.

Wie sich herausstellte, handelt es sich bei den beiden Männern um polizeibekannte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum. Es besteht der Verdacht, dass die drei angehaltenen Personen schwere Straftaten, mutmaßlich mehrere Brandstiftungen, vorbereitet hatten.

Durch die Staatsanwaltschaft wurde die Durchsuchung der Wohnanschriften der Verdächtigen angeordnet. Hierbei stellten die Ermittler im Verlauf des gestrigen Tages umfangreiches Beweismaterial sicher. Die Auswertung der Asservate steht noch aus.

Die Tatverdächtigen wurden einem Haftrichter zugeführt. Dieser erließ Haftbefehle gegen alle drei Tatverdächtigen, wie die Polizei weiter mitteilt. Der Haftbefehl gegen die 28-jährige Frau wurde ausgesetzt. Die weiteren Ermittlungen werden von der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Staatsschutzabteilung der Hamburger Polizei (LKA 71) geführt und dauern an.

„Die Tat zeigt, mit welch hoher krimineller Energie die Täter vorgehen wollten. Die Festnahme ist ein großer Erfolg für die Staatsschutzabteilung der Polizei Hamburg“, sagt Polizeipräsident Ralf Martin Meyer.

Auch der der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann hat sich zu diesem Fall zu Wort gemeldet:
„Wir als AfD-Fraktion danken der tüchtigen Hamburger Polizei. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht zeigt es eindeutig: Die Gefahr kommt von links! Der Vorfall zeigt mit welcher Skrupellosigkeit Linksextremisten in Hamburg agieren. Unsere Stadt muss endlich zur No-Go-Area für Linksextremisten werden!“


Konrads Kommentar

Glücklicherweise hatten Beamte der Polizei ein richtiges Gespür und die kleine Personengruppe überprüft. Klar kann man jetzt sagen: „Ach, es ist ja nichts passiert. Was wollten die schon anstellen. Vielleicht ein Auto anzünden?“ Aber ist es auszuschließen, dass in dem Auto vielleicht ein Mensch schläft? Gerade jetzt in den Sommermonaten gibt es viele Menschen, die Lust verspüren im Auto zu schlafen.

Oder wollte das Trio einen Brandanschlag auf ein Haus eines Politikers verüben? Auch da gibt es nichts zu verharmlosen. Schließlich trifft es nicht nur den Politiker, sondern auch seine Familie! Vielleicht wohnen Ehefrau und Kinder in der gleichen Wohnung? Aber so weit denken manche Menschen gar nicht erst. Ebenfalls in der Nacht zum 8. Juli wurde ein Anschlag auf das Haus einer Politikerin im Stadtteil Eilbek verübt. Zwar ein Farbanschlag – aber mit Gläsern, in denen die Farbe war. Vielleicht mal drüber nachgedacht, dass sich im Haus befindliche Kinder zu Tode erschrecken, wenn nachts Gläser an einer Hauswand zerspringen?

Und selbst wenn diese Personengruppe „sehr sorgfältig bei der Auswahl an Orten für potentielle Brandanschläge ist“, so trifft es die gesamte Gesellschaft! Bei jedem gemeldeten Schadensfall übernimmt (zumindest bei einer Vollkaskoversicherung) die Versicherung den Schaden. Letztendlich erhöht jede Versicherung früher oder später genau wegen solcher Schäden die Versicherungssumme. Sprich: jeder Bürger muss dann mehr bezahlen. Deshalb ist es richtig, dass solche Brandstiftungen zu verurteilen und von den Behörden zu verfolgen sind!


Brückentage 2019 sinnvoll nutzen

Arbeitnehmer bauen sich gerne so genannte „Freizeitbrücken“, um mit wenigen eingereichten Urlaubstagen möglichst viele freie Tage am Stück zu haben. Foto/Illustration: FoTe-Press

(mr). Das Jahr 2019 wird dank der günstig liegenden „Brückentage“ ein ideales Jahr für Arbeitnehmer. Schon zu Jahresbeginn zeigt sich das Jahr 2019 arbeitnehmerfreundlich: Da Neujahr, erster bundeseinheitlicher Feiertag, auf einen Dienstag fällt, lässt sich schon zu Beginn des Jahres eine klassische Wochenendbrücke aus vier freien Tagen unter Einsatz eines Urlaubstages (31. Dezember 2018) bauen. Für viele Arbeitnehmer ist der 31. eines Jahres sowieso verkürzt: Geschäfte beispielsweise schließen meistens schon um 14 Uhr. Besser haben es allerdings Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Denn sie haben seit einer 2013 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaften grundsätzlich am 31. Dezember einen arbeitsfreien Tag. Am Karfreitag (19. April 2019) können Arbeitnehmer eine weitere Brücke bauen: So ist mit vier Urlaubstagen (vom 15. bis 18. April) eine zehntägige Auszeit drin. Wer weitere vier Urlaubstagen (23. bis 26. April) bei seinem Arbeitgeber einricht, kann sich diese Brücke auf 16 Tage verlängern und somit mehr Zeit für Freizeitaktivitäten. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss also insgesamt nur acht Urlaubstage aufwenden, um zwei Wochen am Stück freizuhaben.

Rund um den 1. Mai, der auf einen Mittwoch fällt, lassen sich mit vier Urlaubstagen ganze sieben Tage frei nehmen! Christi Himmelfahrt (30. Mai) fällt im Jahr 2019 auf einen Donnerstag. Wer also am Freitag, dem 31. Mai 2019, einen Urlaubstag bei seinem Chef einreicht, kann ein viertägiges Wochenende genießen. Auch über Pfingsten können Arbeitnehmer mit nur vier Urlaubstagen ganze neun Tage am Stück frei haben – vorausgesetzt sie reichen frühzeitig ihren Urlaubsantrag ein. Gleiches gilt für Fronleichnam, der im Jahr 2019 auf einen Donnerstag fällt. Die Brücke um Pfingsten und Fronleichnam können alle Arbeitnehmer kombinieren und mit nur acht Urlaubstagen ganze 16 Tage am Stück frei machen. Den Spätsommer 2019 genießen können Arbeitnehmer, wenn sie vom 30. September bis zum 4. Oktober Urlaub nehmen – mit nur vier Urlaubstagen können sie neun Tage am Stück frei machen.

Weitere Informationen zu den Brückentagen spezial in Hamburg erhalten Sie hier.