Fahrraddieb in Rahlstedt festgenommen

Symbolfoto: Fahrräder sind an einem Geländer an einer Straße angeschlossen. Foto: FoTe-Press

(ha). Beamte des Polizeikommissariats 38 nahmen im Stadtteil Rahlstedt einen Mann vorläufig fest, der im Verdacht steht, zuvor zwei Fahrräder entwendet zu haben. Der Mann wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ein 60-Jähriger meldete sich am Polizeikommissariat 38, nachdem er den Diebstahl seines Fahrrades (MTB-Pedelec) in der Hermann-Balk-Straße bemerkt hatte. Mit Hilfe eines an dem Rad angebrachten Ortungsgerätes gelang es dem Mann, das Fahrrad per Handy-App zu lokalisieren und Polizisten zu dem mutmaßlichen Standort im Bargkoppelstieg in Hamburg-Rahlstedt zu lotsen.

Die weiteren Ermittlungen der Polizisten führten im Bereich einer Wohnunterkunft zum Auffinden zweier mutmaßlich gestohlener Fahrräder, worunter sich das E-Bike des Geschädigten befand. Nach Hinweisen des in der Unterkunft eingesetzten Sicherheitsdienstes konnten die Beamten beide Fahrräder einem 42-jährigen Ukrainer zuordnen. Die Polizisten nahmen den Mann vorläufig fest und stellten die Mountainbikes sicher. Beamte des Kriminaldauerdienstes (LKA 26) übernahmen zunächst die weiteren Ermittlungen und führten den 42-Jährigen dem Untersuchungsgefängnis zu. Er muss sich jetzt vor einem Haftrichter verantworten.

Die weiteren Ermittlungen führt das zuständige Landeskriminalamt der Region Wandsbek (LKA 152). Diese dauern an. Den Fahrraddieb erwartet ein Strafverfahren wegen unbefugten Gebrauch nach § 248b StGB. Das bedeutet, dass man ein Fahrrad gegen den Willen des Besitzers benutzt und dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Auch wer das versucht, macht sich schon strafbar.

DEnkbar ist aber auch ein Verfahren wegen des besonders schweren Diebstahls nach § 243 StGB. Der wird mit Freiheitsstrafe geahndet, dessen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren reicht, so dass eine Geldstrafe wie bei einem einfachen Diebstahl, beim besonders schweren Fall des Diebstahls, nicht mehr im Raum steht.