Hamburger Polizist Kim S. zieht wichtigen Hinweis ins Lächerliche

Auf der offiziellen Seite einer Hamburger Lokalzeitung gibt es diesen Schriftverkehr. Ein Hamburger Polizist zieht einen Kommentar ins Lächerliche, obwohl es um eine falsche Telefonnummer geht, bei der sich potentielle Zeugen nach einer Straftat melden sollen. Foto: ha/Screenshot

(ds). In Tarp (Kreis Schleswig-Flensburg) sollen mehrere Jugendliche einen Rollstuhlfahrer belästigt und geschlagen haben. Die Tat macht fassungslos, denn die drei mutmaßlichen Täter sollen drei Jugendliche sein, die noch im Rahmen einer Fahndung in dem 6.000 Einwohner-Ort gefasst wurden. Glücklicherweise eilte ein 39-jähriger Zeuge dem Rollstuhlfahrer zur Hilfe, so dass das Trio von dem Opfer abließ. Da der Zeuge kein Mobiltelefon bei sich hatte, erfuhr die Polizei erst etwa 30 Minuten später von dem Vorfall, so dass der Rollstuhlfahrer vor Ort nicht mehr angetroffen werden konnte. Die drei Jungen konnten von dem Zeugen gut beschrieben werden, so dass es den Beamten gelang, diese kurz darauf anzutreffen. 

Die Polizei in Tarp hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet darum, dass sich weitere Zeugen des Vorfalls und vor allem der vermeintlich geschädigte Elektrorollstuhlfahrer unter der Rufnummer 0 46 38 / 894 10 melden.

Falsche Telefonnummer in einer Hamburger Lokalzeitung

Zahlreiche Zeitungen, darunter die Kieler Nachrichten, das Flensburger Tageblatt und die Hamburger Morgenpost berichten über den Vorfall und rufen dazu auf, dass sich Zeugen und der Rollstuhlfahrer melden. Die Hamburger Morgenpost allerdings gibt es in ihrem Artikel eine falsche Telefonnummer an. Anstatt 0 46 38 / 894 10 veröffentlicht sie die Nummer 0 46 98 / 894 10. Im sozialen Netzwerk Facebook gibt ein Hamburger Bürger der Redaktion folgenden Hinweis: „An den Autor ( DG ): Die Vorwahl der Polizei Tarp im Artikel ist falsch. Richtig heißt sie 04638. Nur Mal als Tipp.“

Nun gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen: ist so ein Hinweis erforderlich? Schließlich kann sich ein Bürger auch über 110 an die Polizei wenden, wenn er Angaben zu dem Fall machen möchte. Ruft die Polizei Schleswig-Holstein allerdings implizit darauf auf, eine bestimmte Rufnummer zu verwenden, anstatt den Notruf zu blockieren, so lautet die Antwort eindeutig: ja, So ein Hinweis ist nicht falsch.

Hamburger Polizist schreibt: „wenn du sonst keine Probleme hast“

Ausgerechnet der Hamburger Polizeibeamte Kim S., der in seinem Profil auch noch damit prahlt, seit 1. Dezember 2014 bei der Hamburger Behörde als Kriminalbeamter zu arbeiten, schreibt folgenden Kommentar: „wenn du sonst keine Probleme hast.“

Kommentar:

Wenn in einem Zeitungsartikel dazu aufgerufen wird, dass sich Zeugen zu einer mutmaßlichen Straftat melden sollen und jemand darauf hinweist, dass die Telefonnummer falsch ist und ein Polizist – ausgerechnet ein Polizist – das noch als lächerlich abtut und schreibt „wenn du sonst keine Probleme hast“ ist das Verhalten als Polizist in Frage zu stellen. Die Frage ist zu stellen, ob diese Person charakterlich geeignet ist, das Amt des Polizeibeamten zu bekleiden.