„Hamburgs Grün erhalten“: Verträge umgesetzt

Das Stadtbild in Hamburg verliert immer mehr Bäume, wie der NABU ausgewertet hat. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Der Senat hat kürzlich den zweiten Bericht zum „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ beschlossen und informiert die Bürgerschaft darin über die erfolgreiche Umsetzung der 2019 getroffenen Einigung mit der Volksinitiative des NABU. Der Bestand grüner Flächenanteile soll in Hamburg demnach gesichert und Hamburgs Grün erfolgreich aufgewertet werden.

Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün verknüpft die bauliche Verdichtung der Stadt mit der Verbesserung der Naturqualität und dem Erhalt der Stadtgrünflächen. Hamburg soll künftig mindestens zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stellen, der schutzbedürftige Teil der Landschaftsschutzgebiete soll bei 18,9 % der Landesfläche bleiben und der des Biotopverbunds bei 23,2 %. Zusätzlich gewinnt der Schutz der zwölf Landschaftsachsen, der zwei Grünen Ringe, der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen und der öffentliche Grün- und Erholungsanlagen an Bedeutung, die das Grüne Netz bilden.

Das jährliche Monitoring der Behörden, Bezirke und öffentlichen Unternehmen für den Vertrag zeigt im von der BUKEA nun vorgelegten Bericht, dass im Jahr 2022 der Anteil der Landesfläche für Naturschutzgebiete bereits bei 9,83 % liegt und für Landschaftsschutzgebiete sogar bei 19,02 %. Der Anteil von Flächen des Biotopverbunds blieb stabil bei 23,2 %.

Die ökologische Aufwertung von Grünflächen, wie die Aufwertung von Grünland oder die Wiedervernässung von Moorflächen, trug in ganz Hamburg zu einer Steigerung des durchschnittlichen Biotopwertes (gemessen in Punkten) bei. Der Biotopwert ist ein Index, der aus Seltenheit, Alter, Belastungsgrad und biologischer Funktion des jeweiligen Biotops ermittelt wird. Je höher der Wert liegt, umso wertvoller ist das Biotop einzuschätzen.

In den Naturschutzgebieten stieg der Biotopwert durchschnittlich auf 6,45 Punkte und damit um 0,7 Punkte zum Referenzwert vom 1.4.2019. Außerhalb der Naturschutzgebiete erhöhte sich der durchschnittliche Biotopwert auf 3,83, was im Biotopwert-System einen deutlichen Anstieg zum 20.2.2019 festgestellte Referenzwert von 3,51 bedeutet. Dieser Anstieg wurde vor allem durch die naturschutzfachliche Aufwertung von Grünland und die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu Grünland erreicht und durch vermehrt angepasste Pachtverträge mit Pflegemaßnahmen auf Flächen der städtischen Unternehmen ergänzt.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sagt: „Wir sorgen als Senat gemeinsam mit den Bezirken und den öffentlichen Unternehmen dafür, dass Hamburgs Wachstum und städtebauliche Weiterentwicklung mit einer grünen Stadt vereinbar bleiben. Dieser Bericht zeigt sehr deutlich, dass wir den Vertrag mit der Volksinitiative ‚Hamburgs Grün erhalten‘ erfolgreich umsetzen und die ökologische Wertigkeit der Natur in Hamburg weiter verbessert wird. Unsere Naturschutzgebiete machen nun fast zehn Prozent der Hamburger Landesfläche aus, wir schaffen neue öffentliche Parkanlagen und haben Planten un Blomen um zwei Hektar erweitert. Ich bedanke mich bei allen Akteuren, die trotz unterschiedlicher Ausrichtung zusammen daran arbeiten, Hamburg als lebenswerte, grüne Stadt zu stärken. Mein ausdrücklicher Dank gilt auch meinem Staatsrat, Michael Pollmann, der als Grünkoordinator eine zentrale Rolle in der Umsetzung dieser Vereinbarung einnimmt.“

Der Bericht macht deutlich, dass der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün wie beabsichtigt steuernd wirkt und so bislang nur wenig neue Freiflächen im Grünen Netz durch andere Nutzungen beansprucht wurden. Er macht auch sichtbar, wo in welchem Umfang Kompensationsmaßnahmen für Grün geplant und umgesetzt werden sollen und welche Flächen für die Grünentwicklung erworben wurden. Das betrifft rund 7 Hektar Grünflächen, wie beispielsweise zur Erweiterung des Johannes-Prassek-Parks (HH-Nord) angekauft. Auch zirka 10 Hektar Kompensationsflächen, zum Beispiel für die Grünanlage an der Nansenstraße (Altona) oder die Wegeverbindung am Brookgraben (Eimsbüttel), wurden erworben. Parallel dazu werden an einzelnen Stellen der Stadt neue öffentliche Parkanlagen gebaut beziehungsweise Parks erweitert, wie auf dem A7 Deckel oder mit den durch den Rückbau der Marseiller Straße gewonnenen 2 Hektar für Planten un Blomen.


Änderung der Trinkwasserverordnung

(ha). Trinkwasserleitungen und auch Teilstücke davon, die noch aus Blei bestehen, müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies schreibt die neue Trinkwasserverordnung vor, die seit dem 24. Juni 2023 gilt.

Es ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Trinkwasserversorgung: Betreiberinnen und Betreiber von Gebäuden, in denen sich noch Trinkwasserinstallationen aus Blei befinden, sind in der Pflicht, diese auszutauschen oder stillzulegen und über das Datum dieser Maßnahme das zuständige Bezirksamt zu informieren. Die Frist kann verlängert werden, wenn zum Beispiel das mit dem Austausch beauftragte Installationsunternehmen aus Kapazitätsgründen die Arbeiten nicht termingerecht erledigen kann. In diesem Fall muss ein Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden.

Für Trinkwasserinstallationen, die im Eigenheim bzw. ausschließlich zum eigenen Gebrauch genutzt werden, kann die Frist zum Austausch oder zur Stilllegung bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden. Auch in diesem Fall muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Eine solche Fristverlängerung kann aber nur gewährt werden, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere bei schwangeren Frauen und Kleinkindern, ausgeschlossen ist. Die Verlängerungsfrist verfällt, wenn das Eigentum verkauft oder vererbt wird.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde, dass Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen das Bezirksamt unverzüglich informieren müssen, wenn festgestellt wird, dass Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon aus Blei bestehen. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich über die Bleiinstallation informieren.

Nähere Informationen erhalten Sie im Internet auf www.hamburg.de/trinkwasser und im aktuellen Flyer „Blei in Trinkwasserinstallationen“. Dieser ist ebenfalls im Internet verfügbar und kann auch über publikationen@justiz.hamburg.de bestellt werden.