Hamburgs Streifenwagen bekommen eine neue Optik

Ein Streifenwagen aus Schleswig-Holstein. Seit einigen Jahren zieren bereits an den Einsatzwagen auffällig, gelbe Streifen. Künftig sollen auch Streifenwagen in Hamburg mit so einer Klebefolie beklebt werden. Foto: FoTe-Press

(mr). Die Fahrzeugflotte der Hamburger Polizei verändert sich: einst war sie grün, dann grün-weiß. Später wechselte die Flotte bundeseinheitlich ins blaue, teilweise blau-silber. Neuerdings sollen Hamburgs Polizisten in Fahrzeugen mit gelben Streifen Unfälle aufnehmen oder Verbrecher jagen. Bei einer Fahrzeugvorstellung auf dem Gelände der Landespolizei in der Carl-Cohn-Straße (Alsterdorf) sagte Polizeivizepräsident Wolfgang Brand, dass insgesamt 383 Fahrzeuge der Hamburger Polizei in den kommenden Wochen mit einer sogenannten retroreflektierenden Folie beklebt werden. Damit solle bei den anderen Verkehrsteilnehmern eine verbesserte Erkennbarkeit der Polizeifahrzeuge erzeugt werden. Außerdem erhöhe ihm zufolge die Veränderung der farblichen Gestaltung durch zusätzliche Beklebung mit gelber Folie die Sichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen. Damit stiege auch gleichzeitig die Sicherheit der Einsatzkräfte. Ab sofort werden alle Neufahrzeuge im neuen Design ausgeliefert. Wie ein Sprecher sagte, sollen im Jahr 2018 insgesamt 75 neue Peterwagen (wie sie in Hamburg genannt werden) angeschafft werden. Bereits eingesetzte Fahrzeuge, die in Revieren mit Autobahnanbindung unterwegs sind (beispielsweise Fahrzeuge des Verkehrsunfalldienstes), werden demnächst mit gelber Folie überklebt.

Kosten pro Fahrzeug: etwa 800 Euro

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 800 Euro pro Fahrzeug. Vorreiter in Sachen gelber Folie war übrigens Schleswig-Holstein. Dort fahren seit einer Testphase im Jahr 2010 die Beamten in Streifenwagen mit den gelben Streifen. Die gelben Streifen sind sowohl an den Seiten, als auch zum Teil auf der Motorhaube und im Heckbereich angebracht. Gutachten haben ergeben, dass die Farbkombination Blau/Gelb vom menschlichen Auge am schnellsten wahrgenommen wird.


Poller als Gefahrenstelle auf Entenwerder

Diese beiden Poller werden offenbar von einigen Besuchern des Elbparks auf Entenwerder in der Dunkelheit nicht gesehen. Auch Pflastersteine und eine im Erdreich verankerte Stahlkante sorgen für Stolpergefahren. Foto: Röhe

(mr). Im Entenwerder Elbpark befinden sich zwei Begrenzungssteine vor dem Spazierweg entlang der Hundewiese (Höhe Anleger zum “Goldenen Pavillon”). Die Begrenzungssteine sind etwa hüfthoch und in der Farbgebung wenig auffallend. Sie dienen dazu, Fahrer von Kraftfahrzeugen am Befahren des Parks zu hindern. Allerdings haben in der Vergangenheit Besucher des Stadtteilrats Rothenburgsort wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Begrenzungssteine in der Dämmerung beziehungsweise Dunkelheit insbesondere für Radfahrer ein Hindernis darstellen. In einigen Fällen werden sie zu spät oder gar nicht erkannt – ein abruptes Abbremsen und somit eine Gefahrenstelle ist die Folge.

Begrenzungssteine mit weißer Farbe markiert

Zwar wurden zwischenzeitlich die Steine farblich markiert – mit weißer Farbe, allerdings stellt die Grüne-Fraktion im Rahmen eines Antrages im Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort fest, dass in unmittelbarer Nähe zu den Begrenzungssteinen infolge von Bodenerosion eine im Erdreich verankerte Stahlkante hervorragt. Auch sie ist in der Dunkelheit schlecht erkennbar und sei wegen ihrer Nähe zu den Begrenzungssteinen in besonders schwerer Weise unfallträchtig. Ein Mitglied des Stadtteilrats sei kürzlich beim Joggen verunfallt. Die Verwaltung des Bezirksamts Hamburg-Mitte soll nun unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten, die die beiden bezeichneten Gefahren am östlichen Eingang des Spazierweges im Entenwerder Elbpark beseitigen.


Spanner treiben bei Großveranstaltungen ihr Unwesen

Ein Spanner beobachtet im Bereich des Bismarck-Denkmals (im Stadtteil Neustadt) junge Frauen dabei, wie sie gerade in einem Gebüsch urinieren. Fotos: FoTe-Press

(mr). Hafengeburtstag, Schlagermove, Alstervergnügen oder sonstige Stadtfeste – wo gefeiert und viel getrunken wird, muss auch viel wieder ausgeschieden werden. Öffentliche Toiletten sind in Hamburg Mangelware und die mobilen Toiletten, die anlässlich von Großveranstaltungen extra aufgestellt werden, sind schnell überlastet. Aber der nächste Vorgarten oder Park mit Gebüsch ist ja nicht weit und wird schnell angelaufen, um sich zu erleichtern. Bei Männern kein Problem: sie gehen blitzschnell an den nächsten Baum. Bei Frauen sieht es etwas anders aus. Sie müssen in ein Gebüsch gehen, um sich nicht den Blicken von zahlreichen (männlichen) Zuschauern auszusetzen.

Aber genau dies ist natürlich auch Spannern bekannt, die schon in dem Gebüsch lauern und regelrecht auf Frauen warten, um denen beim Urinieren zuzuschauen. Es gibt aber auch männliche Wesen, die vor dem Gebüsch warten, bis Frauen dieses betreten und denen dann hinterher laufen. Bemerken die Frauen dies, ist das Geschrei dann groß. „Hau ab“, rufen die meist jungen Frauen dann zu. Nützen tut das nichts. Dreiste Spanner sagen dann „Stell dich nicht so an, ich will doch nur zuschauen“. Einige Frauen gehen dann sofort wieder aus dem Gebüsch heraus und nehmen eine lange Warteschlange vor den mobilen Toiletten in Kauf. Andere hingegen lassen die Blicke der Spanner über sich ergehen.

Ist Spannen denn nun strafbar, wie ist die Rechtslage tatsächlich? Die Antwort lautet: Das “normale Spannen” – also das Beobachten fremder Personen ist im Normfall nicht strafbar. Wer zufällig jemanden dabei beobachtet, wie er sich in der Öffentlichkeit erleichtert, begeht keine strafbare Handlung. Denn: Keine Strafe ohne Gesetz. Und im Gesetz gibt es keine Zeile über das Spannen.

Dennoch sollten Spanner vorsichtig sein: wer nun sein Smartphone zückt und ein Erinnerungsfoto von den Frauen schießt, macht sich nach  § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) strafbar, wenn das Fotografieren heimlich in einer Wohnung oder im geschützten Bereich (wie zum Beispiel in einer Umkleidekabine oder Toilette) geschieht. Dann droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Dies gilt auch für Räume zwischen mobilen Toiletten oder unmittelbar dahinter. Wenn aber die Fotografien nicht in der Wohnung oder im geschützten Bereich aufgenommen werden, sondern in einem Gebüsch in einem Park beispielsweise, kann immerhin noch eine Verletzung des Kunsturhebergesetzes in Betracht kommen. Das reine Fotografieren ist danach zwar nicht verboten, aber das Veröffentlichen und Verbreiten der Fotos. Fürs private Fotoalbum wäre es also nicht verboten, die Bilder zu benutzen. Wohl aber das Einstellen im sozialen Netzwerk. Dann können sowohl Schadenersatzansprüche als auch – bei Spanner in HamburgWiederholungsgefahr – Unterlassungsansprüche des Fotografierten bestehen.

Eine junge Frau geht in ein Gebüsch. Ein Spanner lauert bereits vor dem Eingang und folgt der jungen Frau. Genau hier kann eine strafbare Handlung beginnen. 

Betritt ein Spanner sogar ein fremdes Grundstück kommt auch eine Strafbarkeit nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch in Betracht.

Folgt ein Spanner einer Frau und stellt sich genau hinter oder neben her, so kann es eine Beleidigung auf sexueller Basis darstellen.

 Ein Mann beobachtet aus Höhe des Bismark-Denkmals in Hamburg eine Horde junger Frauen, die im Gebüsch urinieren.


Tickende Zeitbomben in ganz Hamburg

(mr). Sie liegen nur wenige Meter unter der Erde und sind im wahrsten Sinne Tickende Zeitbomben: Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Experten schätzen die Zahl Hamburg weit auf etwa 2.900. 1943 warfen bei der „Operation Gormorrha“ die Alliierten Tausende Bomben auf die Hansestadt. Dabei gab es Hunderte Blindgänger. Einen solchen hatte kürzlich ein Baggerfahrer im Baakenhafen (unweit der alten Elbbrücken) entdeckt. Ein Areal von 500 Metern rund um den Fundort musste gesperrt und evakuiert werden. Die Elbbrücken wurden für eine Stunde für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger gesperrt. Etwa 20 S-Bahnen und 40 Fern- und Nahzüge durften nicht über die Elbbrücken fahren, wie eine Sprecherin der Deutschen Bahn bestätigt.

„Die 250-Kilogramm-Bombe hatte einen gefährlichen Säurezünder, der nicht leicht zu entschärfen war“, erklärte Manfred Stahl, Sprecher der Feuerwehr. „Sie war mit einem chemischen Langzeitzünder (Säurezünder) ausgestattet und kann unkontrollierter hochgehen als ein mechanischer Zünder“, sagte Stahl vor Ort. Besonders brisant: Die Bombe wurde bei den Baggerarbeiten bewegt. Daher war eine besonders zügige Entschärfung notwendig . Im Jahr 2010 wurden in Göttingen drei Sprengmeister bei einer ähnlichen Entschärfung getötet. Auch in Hamburg hätte die Bombe jederzeit explodieren können, sagte Stahl.

Bombenfund Bei Baggerarbeiten wurde kürzlich eine 250-Kilo-Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg nahe der Elbbrücken gefunden. Die Sprengmeister der Berufsfeuerwehr wurden nach der erfolgreichen Entschärfung von Vertretern der Medien befragt. Foto: Röhe


Wer hat an der Fahrradampel gedreht?

(mr). Eine unendliche Geschichte trägt sich seit einigen Monaten an der Kreuzung Bürgerweide/Wallstraße zu: dort gibt es eine Ampel für Radfahrer. Sie soll Biker aus Richtung Wallstraße kommend anzeigen, ob die Fahrt nach links in die Bürgerweide Richtung Hamm frei ist. „Leider war die Ampel ursprünglich so ausgerichtet, dass sie für Radfahrer aus Richtung der Wallstraße nicht einzusehen war“, sagt Michael Vogel, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bezirkes Mitte. Vogel stellte sodann einen Antrag, damit diese Ampel gedreht wird. Problem gelöst – nach wenigen Tagen reagierte die Verwaltung und montierte die Ampel so, dass Radfahrer sie aus Richtung Wallstraße gut einsehen können. „Kurze Zeit später bemerkte ich, dass die Ampel wieder ihre Richtung geändert hatte und gab der Verwaltung Bescheid“, erläutert Vogel. Wenige Tage später sei die Ampel wieder so gedreht, dass man sie gut erkennen konnte. Tage später dann wieder die Entdeckung Vogels, dass die Ampel so gedreht wurde, dass sie nur gesehen wurde, wenn man direkt davor stand. „Also altes Spiel: ich sagte der Verwaltung Bescheid und bat um Antwort, wer denn immer an dieser Ampel dreht“, sagt Vogel, der mit den zuständigen Stellen in Kontakt trat und im Verkehrsausschuss mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnahm. Aber niemand könne ihm helfen. Die ungelöste Frage: Wer dreht da an der Ampel? Die Verwaltung ist sich sicher, dass es niemand innerhalb Fahrradampelder Behörde ist. Dreht dort jemand unautorisiert an der Ampel? Dann bleibt die Frage nach dem Warum? Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, bleibt

Diese Fahrradampel an der Kreuzung Bürgerweide/Wallstraße wird ständig von Unbekannten in verschiedene Richtungen gedreht. Foto: Röhe