In Hamburger U-Bahnen: Keine Mitnahme von E-Scootern

Eine U-Bahn der Linie 3 in Höhe der Haltestelle Baumwall. Symbolfoto: Röhe

(ha). Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter („Tretroller“ mit E-Antrieb) mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung reagiert die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Zur Bewertung dieser Einzelereignisse hatte das Unternehmen ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis: Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandsstands gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.

In Barcelona und London schon jetzt verboten

Hintergrund: Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Scooter selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten.

Nach Informationen der HOCHBAHN arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern derzeit an einer entsprechenden DIN-Norm. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist nicht bekannt. Pedelecs und E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.