Informationen zum aktuellen Stand Coronavirus in Hamburg

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 64 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 260 angestiegen.

Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren, deutlichen Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.

Bei den 64 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 16 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, vier davon auf einer Intensivstation.

Informationen zu einem Todesfall im Hospiz Alstertal

Am 13. März 2020 ist ein Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Krankenhaus verstorben. Bei dem 76-Jährigen wurde posthum am 15. März 2020 eine Erkrankung mit COVID-19 diagnostiziert. Es ist unklar, ob dies todesursächlich war. Weitere Ermittlungen laufen. Die Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im öffentlichen Leben vom 15. März

Am heutigen Montag ist die gestern erlassene Allgemeinverfügung in Kraft getreten, mit der große Bereiche des öffentlichen Lebens aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt werden. Die Allgemeinverfügung hat folgende Inhalte:

  • Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter und anderer Hoheitsträger. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen.
  • Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden sind ausgenommen und dürfen stattfinden. Die Gesundheitsämter haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, auch hier zum Infektionsschutz Anordnungen und Auflagen zu erlassen. Der Hamburger Bevölkerung wird daher aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
  • Gastronomiebetriebe sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn zwischen Tischen oder Stehplätzen 1,5 Meter Abstand eingehalten wird.
  • Folgende Gewerbebetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: Clubs, Diskotheken, Musikclubs (dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot mit räumlicher Enge), Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
  • Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Theater, Kinos, Konzerthäuser- und Veranstaltungsorte, Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren, Planetarien, Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote in Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken, Angebote in Musikschulen, Angebote privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder einschließlich sog. Spaßbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorentreffunkte.
  • Die Untersagung gilt auch für sämtliche Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung, wie es sie z. B. im Einzugsbereich der Reeperbahn in großer Anzahl gibt. Dies gilt ebenso für Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.

Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Ab dem heutigen Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem eine erste Telefon-Hotline geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Eine zweite Leitung wurde bereits eingerichtet. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten Allgemeinverfügung. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen unter 040 / 428 41 14 97 sowie 040 / 428 41 16 48. Das Angebot wird weiter ausgebaut, wie der Senat mitteilt.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.

Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

Robert-Koch-Institut erklärt US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zu Risikogebieten

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (unter anderem. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (zum Beispiel Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.


Die Hamburger Finanzämter weiten vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Coronavirus-Bekämpfung einerseits die telefonische Erreichbarkeit deutlich aus, sind aber andererseits vorsorglich ab morgen früh und bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Dieses hat Finanzsenator Andreas Dressel heute mit der Leitung der Hamburger Steuerverwaltung gemeinsam entschieden.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zu verwenden. Die Finanzbehörde empfiehlt das Verfahren „Mein ELSTER“ auch für die Abgabe der Steuererklärungen. Durch eine elektronische Abgabe muss das Finanzamt die Daten nicht mehr eingeben und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt.


Maßnahmen und Empfehlungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden und den Gebäuden der Staatsanwaltschaften ist allen Personen, die in den letzten 14 Tagen ein Risikogebiet (www.rki.de/ncov-risikogebiete) besucht oder in dieser Zeit Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben, von heute an verboten. Auch die übrigen Personen werden, sofern sie nicht an Gerichtsverhandlungen beteiligt sind, aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend gebeten, keine Gerichtsverhandlungen zu besuchen und bei der Staatsanwaltschaft die Gebäude nur im Eingangsbereich zu betreten. Schriftliche Eingaben werden dort über die Logen entgegengenommen. Ebenso werden dort auch Akten in Eilt-Fällen (z. B. in Haftsachen) ausgehändigt. Sonstige Akteneinsicht erfolgt postalisch. Der Publikumsverkehr mit der Generalstaatsanwaltschaft ist bis auf weiteres eingestellt.    

Mündliche Verhandlungen, Hauptverhandlungen, Anhörungen und Beratungen der Gerichte werden ab heute möglichst auf dringende Fälle reduziert. Die Prüfung obliegt den jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richtern im Einzelfall. Dies soll dabei helfen, persönliche Kontakte zu minimieren. Wir rechnen auch unter den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstellen mit Ausfällen, Verdachts- und Infektionsfällen. Bei positiven Testungen leitet das Gesundheitsamt die notwendigen Schritte ein. Unabdingbare Termine wie etwa eine Haftprüfung sollen in Kürze über eine audiovisuelle Anhörung per iPad durchgeführt werden, bei der sich die Beteiligten nicht persönlich begegnen.

Maßnahmen im Bereich des Strafvollzugs

Bis auf weiteres wird auch zu den Hamburger Justizvollzugsanstalten Personen kein Zugang gewährt, die grippeähnliche Symptome aufweisen (z. B. Fieber, Husten, Atemnot), sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und/oder innerhalb dieser Zeit Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person oder einem Verdachtsfall hatten.

Um ausreichend Kapazitäten für eine Aufnahmequarantäne- und eine Isolierstation zu schaffen, wird die Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen, die noch nicht angetreten wurden, befristet aufgeschoben, soweit nicht im Einzelfall zwingende spezialpräventive Gründe entgegenstehen. Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zum Beispiel Schwarzfahrer, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben. Zudem ist geplant, auch die Vollstreckung der bereits laufenden Ersatzfreiheitsstrafen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten vorübergehend zu unterbrechen. Betroffen sind davon ca. 90 Personen.

Darüber hinaus wird auch der Jugendarrest vorübergehend nicht vollzogen. Der Jugendarrest ist ein kurzzeitiger Freiheitsentzug von einem Wochenende bis maximal vier Wochen, der bei leichteren und mittleren Straftaten Jugendlicher angeordnet wird.

Heute und morgen müssen Besuche bei Gefangenen aus organisatorischen Gründen entfallen. Derzeit wird geprüft, wie und in welchem Umfang weiterhin Besuch stattfinden kann.

Mit diesen Maßnahmen möchte die Justizbehörde das Risiko einer Ansteckung in den Justizvollzugsanstalten verringern, die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug konzentrieren und die Personalstärke in anderen Bereichen erhöhen. Gleichzeitig sollen die Gefangenen nur dringend notwendige Einschränkungen hinnehmen müssen.

Maßnahmen in der Justizbehörde

Auch in der Justizbehörde ist allen Personen der Zutritt verboten, die in den letzten 14 Tagen ein Risikogebiet besucht oder in dieser Zeit Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben.

Für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen wie auch in Angelegenheiten der Stiftungsaufsicht gibt es bis auf weiteres keine Sprechzeiten mehr. Die Verfahren werden ausschließlich auf schriftlichem oder elektronischem und/oder telefonischem Weg geführt. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.hamburg.de/justizbehoerde/service/166940/auslandsscheidungen beziehungsweise unter https://www.hamburg.de/justizbehoerde/stiftungen/.

Auch Personen, die Anträge bei der Justizkasse stellen möchten oder Fragen haben, werden gebeten, sich telefonisch, per Mail oder per Fax an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizkasse zu wenden. Sämtliche Kontaktdaten sind auf allen Schreiben der Justizkasse abgedruckt. Zahlungen an die Justizkasse sind unbar auf das bekannte Konto der Justizkasse zu überweisen.


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