Kinderpornografie: Polizei durchsucht mehrere Wohnung in Hamburg

Eine Kelle mit der Aufschrift "Polizei" liegt auf einem Armaturenbrett eines Zivilwagens der Polizei. Foto: FoTe Press

(ha). Die Strafverfolgungsbehörden mehrerer Bundesländer haben seit vergangenen Montag mehr als
300 Durchsuchungsbeschlüsse im Deliktsbereich der Kinderpornografie vollstreckt. Auch in Hamburg erfolgten zahlreiche Durchsuchungen, wie die Polizei heute mitteilt.

Jeden Tag geht die Polizei bundesweit gegen verbotene Pornografie vor, zu welcher neben Pornografie mit Tieren insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören.

In Hamburg wurden die Ermittlerinnen und Ermittler der zuständigen Fachdienststelle (LKA 54) bei ihren knapp dreißig Durchsuchungen von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Hierbei wurden unter anderem Notebooks, Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt.

Dazu Jan Hieber, Hamburgs LKA-Leiter: „Durch unser kontinuierliches und konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornografie zeigen wir immer wieder, dass das vermeintlich anonyme Internet keinen Schutz vor Strafverfolgung garantiert. Die Maßnahmen in mehreren Bundesländern unterstreichen die große Bedeutung, die wir diesem Themenfeld beimessen. Wer solche Taten begeht, sollte sich des hohen Entdeckungsrisikos bewusst sein und jederzeit davon ausgehen, bereits im Visier der Polizei zu sein.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle – im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um etwa 32 Prozent (2022: 136.500 Fälle).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei zirka 80 Prozent und im Jahr 2023 sogar bei gerundet 90 Prozent. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann.

Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren die Unschuldsvermutung gilt.


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