(ha). Wie lebensmüde muss ein Mensch sein? Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll sich am 17. Juni 2026 gegen 19:36 Uhr ein Mann (30) im Gleisbereich des Gleises 14 im Hamburger Hauptbahnhof aufgehalten haben. Zum Begehungszeitpunkt fand im Hauptbahnhof Regelbetrieb statt. Es befand sich auf Gleis 14 ein Metronomzug (Strecke Hamburg Hauptbahnhof – Lüneburg) in der Abfertigung kurz vor der Abfahrt.
Ein aufmerksamer Zugbegleiter (26) beobachtete, wie ein Mann versuchte unter den Metronom-Zug zu klettern. Der Zugbegleiter erkannte die Gefahrenlage, stoppte die Abfertigung des Zuges und meldete den Vorfall an die Polizei. Durch eine eingesetzte Bundespolizeistreife konnte der deutsche Staatsangehörige auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 13 und 14 im Hauptbahnhof angetroffen werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich gab der Mann an, dass er unter den Zug habe klettern wollen, da sein Schuh in den Gleisbereich gefallen sei. Den verlorenen Schuh habe er erfolgreich herausholen können.
Nach Durchführung bundespolizeilicher Maßnahmen wurde der 30-Jährige wieder entlassen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts „Unerlaubter Gleisaufenthalt“ eröffnet. Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: „Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer“, sagt Woldemar Lieder, Sprecher der Bundespolizei.