(ha). Erfolg für die Ermittlungsbehörden: Nach dem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines 19-Jährigen ist ein 18-jähriger Syrer als Tatverdächtiger verhaftet und der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt worden. Das teilt die Polizei mit.
Die Beamten der Mordkommission sind im Rahmen ihrer umfangreichen Ermittlungen auf die Spur des 18-Jährigen gekommen, der im Verdacht steht, für die lebensgefährlichen Messerstichverletzungen zum Nachteil des 19-Jährigen Ende März in Hamburg-Farmsen-Berne verantwortlich zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte einen Haftbefehl, der von Zielfahndern (LKA 23) gestern Nachmittag vollstreckt wurde. Der Mann wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Zudem konnten die Beamten bei der Vollstreckung von drei Durchsuchungsbeschlüssen an Aufenthaltsorten des Mannes mögliche Beweismittel sicherstellen.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat sowie die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern an.
Senat verlängert Winternotprogramm für Obdachlose bis Ende Mai
(mr). Aktuell nutzen täglich etwa 700 Personen die Angebote bezüglich des Winternotprogramms der Stadt. Das entspricht einer Auslastung von etwa 72 Prozent. Um auch obdachlosen Menschen Corona-Schutzimpfungen anbieten zu können und bis dahin eine geschützte Unterkunft zu gewährleisten, werden die sechs Standorte – darunter auch an der Friesenstraße in Hammerbrock – des städtischen Winternotprogrammes zwei Monate länger in Betrieb sein. Das teilt die Sozialbehörde mit und appelliert ausdrücklich an alle obdachlose Menschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es sind freie Betten verfügbar. Obdachlose Personen erhalten ein Bett mit frischer Bettwäsche, abschließbaren Stauraum und durch einen Cateringdienst bereitgestellte warme Mahlzeiten.
Hier lesen Sie den ganzen Artikel….
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.