Einsatz gegen Drogenkriminalität an der Hafenstraße auf St. Pauli

Insgesamt beschlagnahmten die Beamten 116 Tütchen Marihuana, fünf Kugeln Kokain, 13 sogenannte Eppendorfer Gefäße mutmaßlich mit Kokain sowie 19 Ecstasy-Tabletten. Das Foto zeigt den Polizeieinsatz mit dem Hund "Buk". Foto: FoTe Press

(ha). Im Rahmen eines Einsatzes der Task-Force zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität haben Polizeibeamte 83 Personen überprüft, gegen 25 Personen Aufenthaltsverbote erteilt und mehrere Betäubungsmitteldepots aufgefunden.

Gegen 13 Uhr beobachteten Beamte eine mögliche Austauschhandlung von Betäubungsmitteln in der St. Pauli Hafenstraße. Der mutmaßliche Erwerber entfernte sich anschließend mit einer blauen Mercedes A-Klasse mit auswärtigem Kennzeichen in Richtung St. Pauli Fischmarkt, während sich der mutmaßliche Dealer unerkannt entfernen konnte. Der Pkw wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 15 in der Breiten Straße gestoppt und der Fahrer kontrolliert. Der 30-jährige Deutsche hatte in der St. Pauli Hafenstraße zehn sogenannte Gripbeutel Marihuana erworben. Das Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt und der Mann später am Polizeikommissariat 15 (Davidwache) mangels Haftgründen entlassen.

Beamte der Landesbereitschaftspolizei entdeckten im Rahmen des Einsatzes gegen 15 Uhr in der St. Pauli Hafenstraße ein sogenanntes Betäubungsmitteldepot. Da in dem betreffenden Bereich regelmäßig derartige Depots durch Betäubungsmittelhändler angelegt werden, wurde zur weiteren Absuche der Drogenspürhund „Buk“ eingesetzt. Dieser führte die Beamten sowohl im Hinterhof zur St. Pauli Hafenstraße als auch im Bereich der Balduintreppe und der umliegenden Straßen zu weiteren Betäubungsmitteldepots. Insgesamt beschlagnahmten die Beamten 116 Tütchen Marihuana, fünf Kugeln Kokain, 13 sogenannte Eppendorfer Gefäße mutmaßlich mit Kokain sowie 19 Ecstasy-Tabletten.

Gegen 18:20 Uhr beobachteten zivile Polizeibeamte im Bereich der Balduintreppe einen 32-jährigen Gambier beim Verkauf von zwei Tütchen Marihuana. Der Käufer wurde anschließend kontrolliert. Der mutmaßliche Dealer flüchtete anschließend in den Hinterhof zur St. Pauli Hafenstraße. Kurz vor seiner vorläufigen Festnahme warf der 32-Jährige noch elf Tütchen Marihuana weg. Insgesamt wurden dreizehn Tütchen Marihuana, ein Mobiltelefon und 20 Euro mutmaßliches Dealgeld beschlagnahmt. Der Tatverdächtige wurde für weitere Maßnahmen und eine mögliche Zuführung in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg zum Polizeikommissariat 11 gebracht.

Während der vorläufigen Festnahme des 32-Jährigen und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen kam es vorübergehend zu Unmutsbekundungen aus dem Bereich von weiteren anwesenden Personen. Nachdem sich die Situation wieder beruhigt hatte, entfernten sich die Beamten vom Einsatzort. Hierbei wurden zwei Beamte (21/33) der Landesbereitschaftspolizei auf der Balduintreppe von einem 29-jährigen Gambier beleidigt. Bei dem anschließenden Versuch, die Personalien des Mannes festzustellen, leistete dieser Widerstand und schlug währenddessen mehrfach nach den Beamten. Der 29-Jährige wurde anschließend dem Polizeikommissariat 15 und im weiteren Verlauf nach erkennungsdienstlicher Behandlung der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.

Der 21-jährige Beamte wurde durch den Widerstand leicht verletzt.

Noch während der vorläufigen Festnahme des 29-Jährigen solidarisierte sich offenbar ein 35-jähriger Togoer mit dem Festgenommenen. Er nahm in unmittelbarer Nähe der Beamten eine Gehwegplatte auf und holte augenscheinlich zu einem möglichen Wurf aus. Nachdem der Mann auch nach Aufforderung der Beamten die Platte nicht ablegte, setzten die Beamten Pfefferspray gegen ihn ein.

Bei der anschließenden vorläufigen Festnahme leistete der 35-Jährige zudem Widerstand, verletzte einen 29-jährigen Polizeibeamten leicht und zerriss dessen Jacke.

Der Mann wurde später nach den polizeilichen Maßnahmen am Polizeikommissariat 15 entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.


Weitere Meldungen aus der Kategorie Blaulicht-Report finden Sie hier.

Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.


Das neue Logo der Hamburger Allgemeine Rundschau mit dem Claim „Hummel Hummel. Infos Infos“.