Polizei ahndet ab heute Diesel-Durchfahrtsverbot in Altona

Zwei Polizisten kontrollieren auf der Stresemannstrasse in Höhe des Polizeikommissariates 16 einen Lkw-Fahrer, ob er auch mit seinem Gefährt auf der Straße unterwegs sein darf. Foto: FoTe-Press

(pp/ha). Am heutigen Donnerstag, dem 21. Juni, führt die Polizei eine erste Großkontrolle zur Überwachung der Dieseldurchfahrtsbeschränkung in der Stresemannstraße  durch, welche seit dem 31. Mai 2018 in Hamburg umgesetzt wird. Auf der Stresemannstraße wurde die Durchfahrtsbeschränkung auf  einer Strecke von etwa 1.600 Metern eingeführt. An dieser Stelle ist die Durchfahrt für Dieselfahrzeuge mit einem zGG von über 6,5 Tonnen (inklusive Anhänger und Zugmaschine) bis einschließlich Euro V-Norm untersagt, es sei denn sie unterliegen den bekannten Ausnahmen (beispielsweise Anliegerverkehr). Ziel der heutigen Großkontrolle ist es, die eingeführten Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge zu überwachen, betroffene Kraftfahrzeugführer im Hinblick auf die Thematik zu informieren und Verstöße gegen die Durchfahrtsbeschränkung zu ahnden, wie die Polizei mitteilt. Vor Ort sein werden mehrere Beamte und der Leiter des Polizeikommissariats 21, Polizeidirektor Andreas Nieberding. Mit der heutigen Kontrolle sollen Verstöße ab sofort auch als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Bislang waren Verbotssünder lediglich ermahnt und über die neue Regelung informiert worden. Dazu verteilten Polizisten in den vergangenen Tagen Handzettel und führten Gespräche.


Ergebnisse der Verkehrskontrolle anlässlich der Überwachung der Dieseldurchfahrtsbeschränkung

(ha/ds). Beamte der Polizeikommissariate der Region Altona und der Verkehrsdirektionen (VD 2, VD 3) führten am 21. Juni gemeinsam stationäre Verkehrskontrollen durch mit dem Ziel, die eingeführten Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge zu überwachen und zu kontrollieren. Bei der durchgeführten Großkontrolle wurden insgesamt 50 Fahrzeuge
überprüft. Davon verstießen 25 Fahrzeugführer gegen die Dieseldurchfahrtsbeschränkung. Gegen die Fahrzeugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein 57-jähriger Lkw-Fahrer wurde durch die Einsatzkräfte angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den 57-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei der Großkontrolle waren insgesamt 61 Beamte eingesetzt. Unter anderem fuhren Polizeimotorräder die Stresemannstraße auf und ab und lotsten mehrere Lkw an die jeweiligen Kontrollpunkte. Die Hamburger Polizei wird auch weiterhin Verkehrskontrollen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchführen.