Polizei kontrolliert „Rotlichtverstöße“ – die Bilanz

Die Polizei Hamburg kontrolliert regelmäßig Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer und achtet auf "Rotlichtverstöße". Symbolfoto/Montage: FoTe Press

(ha). Im Januar standen „Ablenkung im Straßenverkehr“ sowie „Rotlichtverstöße“ im Blickpunkt mobiler und stationärer Verkehrskontrollen. Dabei überprüften annähernd 2.000 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg 3.988 Personen und 5.861 Fahrzeuge. Das teilt die Ermittlungsbehörde mit.

Ablenkung und die daraus resultierende Unaufmerksamkeit führen zu erheblichen Erhöhung des Unfallrisikos. Dazu ist die Missachtung des Rotlichts weiterhin eine Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit verunglückten Personen. In diesem Zusammenhang leiteten die Beamtinnen und Beamten nachstehende Verfahren ein:

Straftaten:

Kfz

  • 8 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
  • 13 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
  • 36 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 63 x sonstige Ermittlungsverfahren

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF)

  • 1 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
  • 1 x sonstiges Ermittlungsverfahren

Fahrrad

  • 1 x sonstiges Ermittlungsverfahren

Ordnungswidrigkeiten:

Kfz

  • 12994 x Verstöße im ruhenden Verkehr
  • 491 x Missachtung rote Ampeln
  • 427 x verbotswidrige Handynutzung
  • 260 x verbotswidriges Wenden/ Abbiegen
  • 31 x Fahren auf Gehwegen
  • 26 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen/Medikamenten
  • 124 x Missachtung Anschnallpflicht
  • 30 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
  • 893 x sonstige Ordnungswidrigkeiten
  • 6 x Befahren falsche Radwegseite („Geisterradler“)

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF)

  • 50 x Verstöße im ruhenden Verkehr
  • 5 x Missachtung rote Ampeln
  • 3 x verbotswidrige Handynutzung
  • 2 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen/Medikamenten
  • 50 x Befahren falsche Radwegseite
  • 7 x Fahren auf Gehwegen
  • 5 x sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren

Fahrradfahrende

  • 2 x Verstöße im ruhenden Verkehr
  • 118 x Missachtung rote Ampeln
  • 17 x verbotswidrige Handynutzung
  • 65 x Fahren auf Gehwegen
  • 140 x Befahren falsche Radwegseite („Geisterradler“)
  • 20 x sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren

Dazu wurden gegen 18 Fahrzeugführende Blutprobenentnahmen angeordnet und 432 Mängelmeldungen wegen nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel an den Fahrzeugen ausgehändigt.

Im Februar liegt der Fokus der Maßnahmen auf dem „Ruhenden Verkehr“ und „Technischen Mängeln“.

Durch die weiter voranschreitende Mobilitätswende ist es erforderlich, den Verkehrsraum an die neuen Bedarfe anzupassen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 269.571 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr durch die Polizei eingeleitet, was durchschnittlich 739 eingeleitete Verfahren pro Tag bedeutet. Behördenübergreifend wurden hamburgweit in diesem Zeitraum insgesamt sogar 931.989 Verfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet, das entspricht über 2.550 Verstößen pro Tag.

Auch wenn die Tage langsam wieder länger werden, sind gute Sicht, die eigene Sichtbarkeit und der technisch einwandfreie Zustand des Fahrzeugs in dieser Jahreszeit die Grundvoraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Die Polizei wird auch weiterhin mit großem Aufwand Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.


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