(ha). Unter Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) führten kürzlich Polizisten aller Verkehrsstaffeln, der Hamburger Polizeikommissariate und der Wasserschutzpolizei Rotlichtüberwachungen durch. Dabei überprüften sie 275 Fahrzeuge und 280 Personen und leiteten bei 183 Autofahrern und 27 Fahrradfahrern Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Rotlichtmissachtungen ein. Missachtung des Rotlichtes von Ampeln ist weiterhin eine der Hauptursache für Verkehrsunfälle, deren Bekämpfung ein wichtiges polizeiliches Ziel ist.
Die insgesamt 135 eingesetzten Polizeibeamten stellten dabei folgende Verstöße
fest:
Straftaten:
5 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
2 x Steuervergehen
2 x illegaler Aufenthalt in Deutschland
Ordnungswidrigkeiten
183 x Rotlichtmissachtung von Kraftfahrzeugführern
16 x Rotlichtmissachtung von Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ auf der BAB 7 27 x Rotlichtmissachtung von Fahrradfahrern
110 x verbotene Handybenutzung bei Autofahrern
2 x Missachtung des Überholverbotes
3 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
11 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
1 x verbotene Handybenutzung als Fahrradfahrer
3 x Parkverstoß 3 x verbotswidriges Abbiegen oder Wenden
1 x Verstoß wegen nicht ausreichend gesicherter Ladung
Darüber hinaus händigten die Beamten 15 Fahrzeugführern wegen Mängeln an ihren
Fahrzeugen oder nicht mitgeführt
Des Weiteren kann es zu folgenden Besonderheiten:
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ergaben sich bei einem 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Außerdem ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,18 Promille. Neben dem Verdacht des Fahrens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel ist der Mann ebenfalls tatverdächtig, seinen Opel ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei der Überprüfung eines Autofahrers stellten die Beamten fest, dass gegen den 47-jährigen Serben ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen säumiger Unterhaltszahlungen vorlag. Da der Serbe die fünfstellige Summe nicht aufbringen konnte, wurde er dem Untersuchungsgefängnis Hamburg zugeführt.
Auf dem Ring 2 in Eppendorf hielten Polizisten einen VW Polo mit zwei Insassen an. Auch hier ergab die Überprüfung den Tatverdacht, dass der 39-jährige Fahrer sein Auto ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und mutmaßlich unter dem Einfluss von Kokain führte. Gegen seinen 33-jährigen Bruder lag zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor, der eine Haftstrafe von neun Monaten wegen begangener Einbruchsstraften vorsieht. Er wurde dem Untersuchungsgefängnis Hamburg zugeführt. Bei beiden Montenegrinern besteht außerdem der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland. Die Beamten leiteten mehrere Ermittlungsverfahren ein.
Die Polizei Hamburg wird weiterhin Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen durchführen, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und Verstöße konsequent zu ahnden.