Reinschiff nach dem Feuerwerk

Jedes Jahr fallen in Hamburg etwa 15 Tonnen Müll in der Silvesternacht an. Die Stadttreinigung ist mit zahlreichen Mitarbeitern unterwegs, um den Müll zu beseitigen. Foto: FoTe-Press

(ha). Bereits seit 2.30 Uhr war die Stadtreinigung Hamburg mit bis zu 75 Mitarbeitern (SRH) mit zehn Kehrmaschinen und 15 Klein-Lkw damit beschäftigt, den Silvestermüll von Gehwegen und Fahrbahnen sowie aus Parks an traditionellen Treffpunkten von Neujahrsfeiern zu entfernen. Die Reinigungsarbeiten dauern, wie jeden Jahr, bis in den Nachmittag an. Die SRH rechnet mit etwa 15 Tonnen Glasscherben, Flaschen, Kartonagen und Böllermüll. Auch im vergangenen Jahr waren es ungefähr 15 Tonnen Müll, wie Sprecher Reinhard Fiedler erläutert.

Unter anderem wird mit den Sofortmaßnahmen auf folgenden Flächen die Verkehrssicherheit wiederhergestellt: an den Landungsbrücken, am Fischmarkt, auf der Reeperbahn, auf dem Rathausmarkt, in Straßenzügen und auf den Brücken rund um die Außen- und Binnenalster sowie in Fußgängerzonen in den Innenstädten von Harburg und Bergedorf. Auch in Grünanlagen beseitigt die SRH die Reste des Feuerwerks, unter anderem die Grünflächen hinter dem Michel, an der Helgoländer Allee, an der Außenalster, Altonaer Balkon und Wilhelmsburger Inselpark.

Für alle am Neujahrstag nicht im Rahmen der Sofortmaßnahmen gesäuberten öffentlichen Wege und Grünanlagen in Hamburg gilt: Die SRH reinigt die Fahrbahnen, Grünanlagen und Gehwege im Rahmen der regelmäßigen Reinigung. Die Gehwegreinigung findet allerdings nur dort statt, wo Anlieger Gehwegreinigungsgebühren bezahlen; auf allen anderen Gehwegen sind die Anwohner selbst für die Entfernung von Böllerresten und Abfällen verantwortlich, auch wenn sie nicht die Verursacher der Verschmutzung sind.

Flaschen, Glasscherben und Reste der Feuerwerksbatterien sind besonders auf Fahrbahnen eine ernsthafte Gefahr. Fährt ein Fahrzeug über leere Flaschen, können sie zu Geschossen werden und Passanten verletzen. Zudem verstopfen die Feuerwerksbatterien und Flaschen die Saugschläuche der Kehrmaschinen. Die SRH bittet dringend, Flaschen und massive Blöcke abgebrannter Feuerwerks-Batterien nach Benutzung zu entfernen und über die Sammelsysteme zu entsorgen. Flaschen und Glasscherben bitte in die Glascontainer werfen, Feuerwerksreste bitte in die schwarze Restmülltonne. „Blindgänger“ bitte angefeuchtet in die schwarze Restmülltonne geben.


2019 startet mit Neuerungen

Das Jahr 2019 startet mit jeder Menge Neuerungen. Foto: FoTe-Press

(ds). 2019 startet nicht nur mit Knallern, Sekt und guten Vorsätzen, sondern auch mit der einen oder anderen Gesetzesänderung. Arbeitnehmer können sich auf einen höheren Mindestlohn, Rentner auf mehr Renteneinnahmen und Verbraucher eine wesentlich längere Abgabefrist (bis Ende Juli) ihrer Steuererklärung freuen. Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau verrät, auf was Sie sich noch einstellen müssen.

Neues Gesetz zur „Brückenteilzeit“ tritt ab Januar 2019 in Kraft

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen möchten, können sich ab 2019 über ein Recht zur Rückkehr ihrer Arbeitsstelle freuen. Das neue Gesetz über die neue „Brückenteilzeit“ soll für alle Arbeitnehmer greifen, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Mit der „Brückenteilzeit“ besteht ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeit, verbunden mit dem Recht auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Die „Brückenteilzeit“ hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Arbeitszeit besser an ihre Lebensphasen anzupassen. Und zwar ohne dafür einen konkreten Anlass nennen zu müssen. 

Lkw-Maut: Mautsätze erhöhen sich ab Januar 2019

Die Mautsätze für Lkw werden ab Januar 2019 erhöht. Es betrifft alle Lastkraftwagen, die auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sind.

Das Verpackungsgesetz tritt in Kraft

Jeder auch noch so kleine gewerbliche Händler muss ab Jahresbeginn 2019 dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Dazu zählen alle Verpackungen, also auch jene, die zum Versenden von Ware benutzt wird (Umschläge, Wattierungen, Polster). Da sich bisher einige Unternehmen um diese Verantwortung drücken, gibt es künftig eine neue zentrale Kontrollstelle. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das ab 1. Januar 2019 gilt. Ein wichtiges Ziel der Verordnung ist, dass die Recyclingquoten steigen.

Whats App könnte Werbung einblenden

Mit Beginn des neuen Jahres bekommen Unternehmen die Möglichkeit, Werbung beim Messenger-Dienstleister Whats App zu platzieren. Geplant es ist, dass die Werbung nur im Status-Bereich zu sehen sein wird – nicht in den einzelnen Chatverläufen im Einzel- oder Gruppenchat.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Auch der gesetzliche Mindestlohn wird mit Jahresbeginn erhöht. Alle Geringverdiener dürfen sich dann auf 9,19 Euro (Steigerung um 5,8 %) pro Stunde freuen. Die Bundesregierung hat bereits jetzt beschlossen, dass sich im Jahr 2020 der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro erhöhen soll. Allerdings dürfen wegen des höheren Mindestlohns Minijobber auch weniger Stunden arbeiten. Wie es auf der offiziellen Seite heißt, könne der Mindestlohn immer nur die absolute Untergrenze sein. Höhere Löhne müssten in erster Linie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt werden.

Telefonate werden in der EU ab Mai 2019 günstiger

Die Kosten für ein Telefonat in der EU sollen weiter sinken. Nachdem die Roaming-Gebühren abgeschafft wurden, sollen Telefongespräche ab Mai 2019 nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen – europaweit. Für SMS an ausländische Nummern sollen dann höchstens sechs Cent fällig werden.

Nächstes Jahr weitere Diesel-Fahrverbote

Ein Diesel-Fahrverbot gibt es bislang nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch im neuen Jahr 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Betroffen sein werden nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Köln, Mainz und Stuttgart.

Neue Geldscheine im Jahr 2019

Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt ab dem 28. Mai 2019 die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese seien mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber weiterhin gültig und werden peu à peu gegen die neuen ausgetauscht.

Entlastung für Pendler bei P+R-Plätzen

(ha). Zum 1. Januar 2019 wird der Preis der P+R-Jahreskarte von 200 Euro um die Hälfte auf 100 Euro gesenkt. Das teilt die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit. Die günstigere Jahreskarte kann ab dem 1.1.2019 in jeder HVV-Servicestelle in Hamburg erworben werden. Staatsrat Andreas Rieckhof: „Gute P+R-Angebote fördern die Bereitschaft, vom Auto auf U-und S-Bahn umzusteigen. Dadurch können Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug bis in die Innenstadt reduziert werden. Der knappe Parkraum in den Innenstadt steht somit verstärkt den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern, deren Besucherinnen und Besuchern, dem Wirtschaftsverkehr und den Kunden des Einzelhandels zur Verfügung. Außerdem werden Parksuchverkehre verringert. Mit der Halbierung der Preise für die P+R-Jahreskarte schaffen wir ein besonders attraktives Angebot für unsere treuesten Kunden.“

Das Angebot zum Kauf einer P+R-Jahreskarte richtet sich ausschließlich an Inhaber einer HVV-Abokarte, welche nach Abstellen ihres Fahrzeugs den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Die P+R-Jahreskarte ist – wie alle P+R-Karten – hinsichtlich des Fahrzeugs wie des P+R-Platzes übertragbar. Inhaber der Jahreskarte können ein Fahrzeug ihrer Wahl also auf jeder P+R-Anlage in Hamburg abstellen.

Mit einer Jahreskarte erwirbt der Käufer das Recht zum Abstellen seines Fahrzeugs auf einer P+R-Anlage, nicht jedoch einen Anspruch auf einen Stellplatz auf der Anlage seiner Wahl, sofern diese voll ausgelastet ist. Die aktuelle Auslastung der P+R-Anlagen kann der Website https://www.pr.hamburg/entnommen werden. Die Preise für die Tageskarte (2,00 Euro) und die 30-Tage-Karte (20 Euro) bleiben unverändert.