(mr). Unfassbare Tat kurz vor Weihnachten und kurz vor dem Tag, an dem Helmut Schmidt 105 Jahre alt geworden wäre! Unbekannte haben auf dem Friedhof Ohlsdorf das Grab von Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt mit Hakenkreuzen beschmiert. Drei dieser verbotenen Symbole sind auf der Grabplatte des Ehepaares Loki und Helmut Schmidt in oranger Farbe zu erkennen. Auf der Grabplatte stehen die Namen Hannelore Loki Schmidt mit ihren Geburts- und Sterbedaten (3.3.1919 und 21.10.2010) und Altbundeskanzler Helmut Schmidt mit seinen Geburts- und Sterbedaten (23.12.1918 und 10.09.2015). Neben dem Namen Helmut Schmidt und auf einer Freifläche unter den eingravierten Namen wurden drei Hakenkreuze geschmiert. Der oder die Täter haben bei einem Hakenkreuz auch Grünpflanzen als Fläche benutzt.
Helmut Schmidt war von 1974 bis 1982 Bundeskanzler. In der Talksendung Maischberger (2010) äußerte er sich wie folgt: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen zum Beispiel aus Polen ist problemlos. Zum Beispiel aus Tchechien ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien ist problemlos. Es fängt an bei etwas östlicheren Gegenden. Zum Beispiel Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich.“ Begründet hat Helmut Schmidt diese Aussagen mit der Erziehung in den Familien.
Wer hinter der Tat steckt, ist nicht bekannt. Bei dem Grab handelt es sich um ein Familiengrab. Hier liegt unter anderem Heinrich Koch, der Vater von Ludovika Schmidt, der Mutter von Helmut Schmidt. Das Familiengrab umfasst sechs Sarg-Grabstellen. Der originale Grabbrief trägt die Nummer 87371 und ist im Nachlass von Helmut Schmidt überliefert.
Das Hakenkreuz ist in Deutschland untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden. Wer es heute verwendet, spricht sich daher gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus. Gemäß § 86a Strafgesetzbuch handelt es sich um eine Straftat wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Darin heißt es wörtlich: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Aktualisierung: In einer Stellungnahme haben die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, die Helmut und Loki Schmidt-Stiftung und die Loki Schmidt Stiftung die Grabschändung auf Schärfste verurteilt.
„Den Grabstein von Loki und Helmut Schmidt mit Hakenkreuzen zu beschmieren stellt in mehrfacher Hinsicht eine Straftat dar. Vor allem jedoch ist dieser geistlose Vandalismus ein massiver Versuch, das Andenken der beiden zu beschädigen, die auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg ihre letzte Ruhe gefunden haben. Sowohl Loki als auch Helmut Schmidt haben sich stets für Freiheit, Demokratie und Völkerverständigung eingesetzt. Menschenverachtende Gewaltherrschaft und Antisemitismus lehnten sie entschieden ab“, heißt es in der ge-meinsamen Erklärung.