Wieder Schießerei auf offener Straße

Ein Streifenwagen der Polizei. Foto: FoTe-Press

(ha). Am späten Nachmittag des 2. November 2018 wurde ein 42-jähriger Mann gegen 17.40 Uhr mit einer Schussverletzung auf der Wandsbeker Chaussee aufgefunden und schwer
verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Zur Tatzeit befuhr ein Pkw Jeep die Wandsbeker Chaussee stadteinwärts und hielt an einer Kreuzung neben einem Rettungswagen, wie die Polizei mitteilt. Die beiden vorne sitzenden Insassen des Pkw stiegen aus und baten die Rtw-Besatzung um Hilfe. Nahezu zeitgleich stürzte der auf der  Rückbank sitzende 42-Jährige schwer verletzt aus dem Jeep heraus.  Durch die Rtw-Besatzung wurde umgehend ein Notarzt verständigt. Bei der ersten Untersuchung stellte sich heraus, dass der 42-Jährige eine
Schussverletzung im Bauch erlitten hatte. Er kam sofort in ein Krankenhaus.

Laut Angaben der beiden Begleiter des 42-Jährigen sei dieser im Bereich der Wandsbeker Chaussee Ecke Peterskampweg kurz zuvor angeschossen worden. Weitere Informationen zum tatsächlichen Tatablauf, zum Hintergrund der Tat sowie zur Anzahl der Täter konnten bislang noch nicht erlangt werden. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Festnahme des unbekannten Täters / der unbekannten Täter. Zwischenzeitlich waren mehr als 35 Funkstreifenwagen im Einsatz, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

Die Mordkommission ist derzeit noch am Tatort im Einsatz. Der Pkw Jeep wurde sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, welche die Tathandlung beobachtet haben oder verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter der Rufnummer 040/428 65 67 89 zu melden. Die Mordkommission des Landeskriminalamts (LKA 41) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Vor etwa drei Wochen kam es unweit des jetzigen Tatorts ebenfalls zu einer Schießerei. Damals wurde ebenfalls ein Mann angeschossen. Der Vorfall ereignete sich in einer Seitenstraße in der Nähe des Einkaufszentrums „Wandsbeker Quarree“. Es sollen mehrere Männer bei der Schießerei beteiligt gewesen sein. Weil davon ausgegangen wurde, dass einer der Täter in den nahe liegenden U-Bahn-Tunnel flüchtete, rückte das SEK an.


Polizei klärt Wohnungseinbrüche im Westen Hamburgs auf

Ein Einbrecher am Werk. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Nachdem es Anfang dieses Jahres zu einer Serie von Haus- und Wohnungseinbrüchen im Hamburger Westen gekommen war, stehen fünf Männer im Verdacht, für die Taten verantwortlich zu sein. Das teilt die Polizei Hamburg nun mit. Bereits am 22. Februar 2018 kam es im Zusammenhang mit einem versuchten Einbruch in Hamburg-Othmarschen zur Festnahme dreier albanischer Tatverdächtiger (20, 22, 22), die einem Haftrichter zugeführt wurden. Zuvor war es seit dem 06.01.2018 in Hamburg-Sülldorf, Hamburg-Blankenese, Hamburg-Rissen und Hamburg-Iserbrook zu insgesamt 17 Haus- und Wohnungseinbrüchen gekommen, bei denen die Ermittler des zuständigen Einbruchsdezernats (LKA 122) davon ausgingen, dass die Taten von denselben Tätern begangen wurden. Nach der Festnahme der drei Tatverdächtigen am 22. Februar 2018 riss die Serie jedenfalls ab.

Im Verlauf der weiteren umfangreichen Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlern des Einbruchsdezernats LKA 19/“Castle“ erfolgten, rückten zwei weitere Albaner (28, 33) in den Fokus. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass sich die fünf Tatverdächtigen untereinander kennen und die Taten in wechselseitiger Beteiligung begangen haben. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

Die Aufenthaltsorte des 28- und des 33-Jährigen sind derzeit unbekannt. Die Fahndungsmaßnahmen nach ihnen dauern an. Einer der beiden 22-Jährigen soll gemeinsam mit einem weiteren Komplizen bereits im Dezember 2016 mehrere Wohnungseinbrüche in Hamburg-Blankenese begangen haben.


Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:

Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.